Regierungspressekonferenz vom 6. Dezember 2023

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 6. Dezember 2023

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Beteiligung an der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der EU zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
•    Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
•    Klimaaußenpolitikstrategie
•    Bericht zur weiteren Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
•    virtuelles Treffen der G7-Staats- und  Regierungschefs
•    Reise der Bundesaußenministerin zur UN-Weltklimakonferenz (COP28) in Dubai
•    Reise der Bundesinnenministerin zum G7-Innenministertreffen in Japan
•    Fall Julian Assange
•    Fall Alexej Nawalny
•    Angriff Russlands auf die Ukraine
•    Haushaltsverhandlungen
•    „Fakeanruf“ beim Bundeswirtschaftsminister
•    Zurückweisung einer Anzeige von Fabio De Masi durch die Staatsanwaltschaft Hamburg im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Komplex
•    mögliche Neubesetzung des Postens des Beauftragten der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
•    Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
•    Vorwürfe gegen einen Abteilungsleiter im BMDV
•    PISA-Studie
•    Amtseinführung neuer Botschafter in Moskau
•    Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis
•    Verhängung von Einreisebeschränkgungen gegen israelische Siedler durch die USA

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 6. Dezember 2023

Sprecherinnen und Sprecher
•    Staatssekretär Hebestreit
•    Fischer (AA)
•    Dr. Ata (BMI)
•    Routsi (BMVg)
•    Kleinschmidt (BMUV)
•    Hosemann (BMJ)
•    Dr. Kalwey (BMF)
•    Alexandrin (BMDV)
•    Einhorn (BMWK)
•    Dr. Schneidewindt (BMBF)
•    Nübel (BMG)

(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)


StS Hebestreit

(zur Kabinettssitzung) Für die westafrikanischen Küstenstaaten wird es immer schwieriger, sich vor den destabilisierenden Einflüssen aus dem Sahel zu schützen. Die Bundesregierung hat daher heute die Beteiligung von bis zu 15 Polizistinnen und Polizisten an der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der EU zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea beschlossen. Die Mission wird im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU erfolgen, auf ausdrückliches Ersuchen von Benin, Ghana, Togo und Côte d'Ivoire. Ziel der zunächst auf zwei Jahre mandatierten Mission ist es, die Kapazität der zivilen Sicherheits- und militärischen Verteidigungskräfte dort wieder aufzubauen. Dies soll dazu beitragen, dass sich die gefährdeten nördlichen Regionen in den genannten Staaten weiterhin gegen Terrorismus behaupten können. Der Schwerpunkt des deutschen Einsatzes liegt dabei auf Beratung und Ausbildung der zivilen Sicherheits- und militärischen Verteidigungskräfte sowie der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung in den einzelnen Sicherheitssektoren.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute in einem ähnlichen Zusammenhang die Beteiligung von bis zu 20 Polizeibeamtinnen und Beamten an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan, kurz UNMISS, beschlossen. In ihrer nationalen Sicherheitsstrategie hat sich die Bundesregierung unter anderem dazu bekannt, das polizeiliche Engagement in internationalen Auslandseinsätzen auszubauen. Die Wiederbeteiligung an UNMISS ist dabei ein wichtiger Beitrag. Die Beteiligung mit Polizistinnen und Polizisten ergänzt die Beteiligung deutscher Streitkräfte sowie die Beteiligung ziviler Expertinnen und Experten des Zentrums für internationale Friedenseinsätze an UNMISS.

Ziel dieser Beteiligung ist, einen nachhaltigen Beitrag zur Konfliktbeilegung und Stabilisierung von Südsudan sowie zur Verbesserung der humanitären Lage zu leisten. Die deutschen Polizistinnen und Polizisten werden sich insbesondere beim nachhaltigen Aufbau von Kapazitäten der südsudanesischen Polizei engagieren. Dabei werden die Schwerpunkte in der Stärkung einer bürgerorientierten Polizeiarbeit und in der Bekämpfung der leider immer noch weit verbreiteten sexuellen und genderbasierten Gewalt liegen. Zusätzlich werden die deutschen Polizeikräfte die südsudanesische Polizei dabei unterstützen, die für 2024 vorgesehenen Wahlen vorzubereiten.

Die Bundesregierung hat heute außerdem die Klimaaußenpolitikstrategie beschlossen. Es ist die erste Strategie dieser Art. Die Strategie ist Leitschnur für das internationale klimapolitische Handeln der Bundesregierung. Sie bündelt ressortübergreifend die deutschen Anstrengungen zur Bekämpfung der Klimakrise. Damit unterstreicht sie unseren Anspruch, im internationalen Klimaschutz mit voranzugehen, damit die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden können.

Die Klimaaußenpolitik der Bundesregierung ist europäisch und multilateral verankert. Sie bindet auch nichtstaatliche Akteure wie Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv ein. Wir wollen die Transformation in eine klimaneutrale Zukunft sozial gerecht und wirtschaftlich erfolgreich umsetzen und aktiv mitgestalten. Sinn und Zweck der Strategie ist es, Strukturen und Instrumente auf diese Ziele hin auszurichten. Den Kern bilden dabei sechs Handlungsfelder, darunter die weltweite Energiewende, Solidarität mit den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Ländern und eine klimafreundliche Finanzwirtschaft. Diese werden mit konkreten Prioritäten, Zielen und Aktivitäten unterlegt. Deutschland will in diesen Handlungsfeldern international als treibende Kraft vorangehen.

Des Weiteren hat das Kabinett heute den von der Bundesforschungsministerin vorgelegten Bericht zur weiteren Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation beschlossen. Dieser Bericht zeigt, wie die im Februar 2023 beschlossene Zukunftsstrategie der Regierung konkret umgesetzt wird. Die Zukunftsstrategie bildet das Dach für die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Im heutigen Bericht wird vor allem in den Blick genommen, wie man Ergebnisse aus der Wissenschaft in die konkrete praktische Anwendung überführt.

Dann habe ich noch eine Terminankündigung: Der Bundeskanzler wird heute Nachmittag von 15.30 Uhr bis 17 Uhr an einem virtuellen Treffen der G7-Staats- und ‑Regierungschefs teilnehmen. Zu diesem Austausch hat die japanische G7-Präsidentschaft eingeladen, die bis Jahresende noch den Vorsitz der G7 innehat, bevor er dann an Italien übergeht. An dem virtuellen Treffen wird anfangs auch der ukrainische Staatspräsident Selensky teilnehmen. ‑ Soweit diese kurze Ankündigung.

Fischer (AA)

Ich möchte Ihnen eine Reise ankündigen. Morgen, am Donnerstag, wird die Außenministerin zur Weltklimakonferenz COP28 nach Dubai in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen. Die Außenministerin wird dort die Verhandlungen für Deutschland führen und die deutsche Delegation leiten. Sie übernimmt, wie Sie wissen, von der Staatssekretärin und Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik, Jennifer Morgan, die schon seit Beginn an bei der COP ist und dort Deutschland und die Ministerin vertritt.

Im Rahmen der Verhandlungen wird die Außenministerin zahlreiche Gespräche führen und verhandeln. Leider kann ich Ihnen aufgrund der sehr dynamischen Terminplanung, die sich oft auch erst vor Ort ergibt, keine weiteren Details dazu nennen. Seien Sie aber versichert: Es wird eine Unzahl an Gesprächen zu diesem Thema geben, aber vermutlich auch zum Thema Nahost.

Dr. Ata (BMI)

Bundesinnenministerin Faeser reist zum G7-Innenministertreffen, das vom 8. bis 10. Dezember 2023, also jetzt in Kürze, in Mito in Japan stattfindet. Im Mittelpunkt des Treffens stehen die Themen der Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus, gerade auch angesichts der Auswirkungen der Lage im Nahen Osten, die Bekämpfung organisierter Kriminalität, der Kampf gegen Kindesmissbrauch, der Schutz von Wirtschaft und Infrastruktur vor Spionage und Sabotage sowie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Zudem wird es um die Chancen und Risiken von künstlicher Intelligenz gehen.

Frage

(zur Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der EU zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea) An Herrn Fischer: Können Sie uns in diesem Zusammenhang noch einmal eine Lageeinschätzung geben? Herr Hebestreit hat ja darauf hingewiesen, dass das auch Teil der Bemühungen ist, das Überschwappen von Gewalt ‑ so habe ich es verstanden ‑ aus der Sahelzone auf weitere Staaten zu vermeiden. Wie schätzen Sie die Sicherheitslage in diesen westafrikanischen Staaten ein?

Fischer (AA)

Wie Herr Hebestreit schon gesagt hat, sehen wir die Mission als Beitrag der Europäischen Union, gemeinsam mit unseren afrikanischen Partnern ebendiese destabilisierenden Einflüsse aus dem Sahel einzudämmen. Wir haben ja gesehen ‑ mit den verschiedenen Putschen, die es gegeben hat, mit dem Ende der MINUSMA-Mission ‑, dass die Sahelregion in den letzten Wochen und Monaten nicht stabiler geworden ist. Insofern sehen wir die Entwicklung dort auch mit einiger Sorge. Deshalb geht es auch darum, andere Regionen abzuschirmen. Die destabilisierenden Einflüsse, die aus dem Sahel in diese Region hineinwirken, einzudämmen, ist eine klare Priorität dieser Mission. Sicherheitsrisiken für die Region, für Westafrika und Nordafrika, sind ‑ das wissen Sie ‑ transnationale Kriminalität und islamistischer Terrorismus, und all diese Dinge haben natürlich auch Rückwirkungen auf uns. Deshalb beteiligen wir uns auch an dieser Mission, an ihrem zivilen Pfeiler, mit Personal, insbesondere mit Polizistinnen und Polizisten.

Zusatzfrage

An das Verteidigungsministerium: War oder ist auch angedacht, dass Soldaten dorthin entsendet werden?

Routsi (BMVg)

Es ist ja so, dass die Bundeswehr in einem bestehenden Mandat vor Ort ist: Das ist das UNMISS-Mandat, das jüngst auch bis zum März 2024 verlängert wurde. Im Fokus stehen unter anderem der Schutz der Bevölkerung, das Wahren der Menschenrechte, Zugang zu humanitärer Hilfe und das Dokumentieren von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Obergrenze für die Beteiligung liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten. Weitere Informationen haben wir auf unseren Seiten für Sie zusammengestellt.

Frage

In dem Kontext: Ist die Bundeswehr noch in Niger? Ich glaube, da gibt es ja noch eine EU-Mission.

Routsi (BMVg)

Wir sind derzeit im Rahmen des MINUSMA-Mandates mit 120 Soldatinnen und Soldaten vor Ort.

Zusatzfrage

Und daran ändert sich sozusagen in absehbarer Zeit auch nichts, das bleibt so, wie es ist?

Routsi (BMVg)

Das ist ein Sachstand, den ich Ihnen jetzt mitteilen kann, Herr Kollege. Ich kann ja nicht die Zukunft vorherschauen, und das möchte ich auch nicht, aber Sie wollen von mir ja auch Fakten haben. Im Moment sind das rund 120 Frauen und Männer.

Zusatz

Es hat ja einen Hintergrund, dass wir fragen: Es gab ja einen Putsch; insofern können sich mit Blick auf die Stationierung dann ja auch Positionen ändern.

Routsi (BMVg)

Zu den politischen Rahmengegebenheiten würde ich gerne an das Auswärtige Amt abgeben wollen, aber im Rahmen von MINUSMA ist das der Sachstand.

Fischer (AA)

Dem habe ich eigentlich gar nichts hinzuzufügen. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind vor Ort, und Sie wissen ja, dass ein Teil des MINUSMA-Abzugs über Niger gelaufen ist, und ein anderer Teil über andere Orte in Afrika. Insofern gibt es da derzeit keinen neuen Stand, den ich Ihnen berichten könnte.

Frage

(zur Klimaaußenpolitikstrategie) Herr Fischer, ich habe einmal in das Papier, das Sie vorgelegt haben, hineingeguckt: Das Thema planetare Grenzen, das auch vom BMU anerkannt wird ‑ ‑ ‑

Fischer (AA)

Entschuldigung, welches Thema?

Frage

Planetare Grenzen. Der Klimawandel ist ja nur eine der planetaren Grenzen. Diese planetaren Grenzen werden von der Menschheit ja mehrheitlich überschritten. Warum ist das überhaupt kein Thema in der Klimaaußenpolitik? Die habe ich in Ihrem Papier überhaupt nicht gefunden.

Fischer (AA)

Es geht darum, dass wir uns dafür einsetzen, die internationalen Vereinbarungen im Bereich des Klimaschutzes einzuhalten, und da geht es zunächst einmal darum, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten.

Was die planetaren Grenzen angeht, so gibt es da welche, die viel Klimabezug haben, aber es gibt auch welche beim Thema Biodiversität oder beim Thema Rohstoffe. Das ist sozusagen eine allgemeine internationale Umweltfrage, aber geht dann über den Bereich des Klimaaußenpolitik hinaus.

Zusatzfrage

Das wundert mich, denn Klimawissenschaftler können Klimapolitik und Klimawissenschaft nie ohne die anderen planetaren Grenzen denken. ‑ Sie setzen immer viel auf Wachstum. Warum ist wirtschaftliches Wachstum für die Bundesregierung in Sachen Klimapolitik immer noch ein Thema? Wir wissen ja: Mehr Wachstum bedeutet mehr Emissionen weltweit.

Fischer (AA)

Wir sind ja gerade dabei, das weltweite Wirtschaftsmodell zu transformieren und umweltfreundlicher zu gestalten, mit Blick darauf, dass wir die 1,5-Grad-Grenze einhalten wollen. Da sind wir auf dem Weg, unter anderem mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Klimaeffizienz. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie Sie den Ausbau der erneuerbaren Energie erreichen wollen, ohne zum Beispiel neue Windkraftanlagen und Solaranlagen aufzubauen, die ja alle zum Wachstum beitragen.

Frage

An das Auswärtige Amt: Hält die Bundesregierung das 1,5-Grad-Ziel überhaupt noch für erreichbar?

Fischer (AA)

Unser Ziel ist ‑ das steht auch in der Klimaaußenpolitikstrategie ‑, dass wir das 1,5-Grad-Ziel in Reichweite halten. Das heißt, wenn möglich, wollen wir es mit den Instrumenten, die wir haben, erfüllen. Daran arbeiten wir mit ganzer Kraft und hoffen, dass es uns gelingt. Sie wissen aber, dass das nicht allein von der Bundesregierung abhängt.

Zusatzfrage

Ich interpretiere das so, dass Sie das 1,5-Grad-Ziel noch für erreichbar halten.

Es wäre, glaube ich, fahrlässig, das 1,5-Grad-Ziel aufzugeben, denn die verschiedensten Studien zeigen, dass die 1,5 Grad sozusagen gerade noch der Punkt sind, an dem wir als globale Weltgemeinschaft mit Anpassungsmaßnahmen durchkommen können. Wenn die Temperaturen darüber steigen, kann es in einigen Regionen zu sehr dramatischen Folgen kommen. Wir haben die Technologie und das Geld, das zu erreichen. Was wir brauchen, ist der politische Wille, und im Rahmen der COP arbeiten wir jetzt daran, dass dieser politische Wille von der Weltgemeinschaft noch einmal konstatiert wird, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens noch einmal bestätigt werden und dass der Weg dorthin noch einmal genauer vorschattiert wird.

Frage

Sie kennen doch aber auch den Bericht des IPCC aus diesem Sommer, der zu dem Ergebnis kommt, dass das 1,5-Grad-Ziel faktisch nicht mehr erreichbar sei. Mit Verlaub, wie können Sie sagen „Wir halten aber daran fest“, wenn die Wissenschaftler, die nun relativ lange berechnet haben und darauf hingewiesen haben, wie die verschiedenen Wege sind, sagen: Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden?

Fischer (AA)

Das zeigt ja nur, dass wir unsere Anstrengungen als Weltgemeinschaft intensivieren müssen und noch intensiver an der Einhaltung und Nichtüberschreitung des 1,5-Grad-Ziels arbeiten müssen.

Frage

Herr Fischer, sind die Sorgen bei Ihnen eigentlich gestiegen, was die Abschlusserklärung der COP angeht? In den letzten Tagen gab es ja Berichte, dass mit neuen Formeln möglicherweise der geplante Ausstieg aus fossilen Energien ein bisschen abgeschwächt wird. Ist die Formulierung „unabated fossil fuels“ ein Weg, den Sie kategorisch ablehnen, oder würden Sie sagen, dass das für Sie auch noch akzeptabel ist?

Fischer (AA)

Wir sind ja in einem normalen Verhandlungsprozess, und da bringen alle möglichen Staaten ihre Positionen ein. Für uns ist klar: Die COP28 muss ein Wendepunkt werden und die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft stellen, in der wir alle sicher leben können. Deshalb setzen wir uns für ein globales Ziel ein, die erneuerbaren Energien bis 2030 mindestens zu verdreifachen und die jährliche Energieeffizienzrate zu verdoppeln. Deshalb benötigen wir auch ein Bekenntnis der Vertragsparteien zum Ausstieg aus fossilen Energien, zuallererst aus der Kohle. Ich weiß nicht, ob Sie es gesehen haben, aber schon 123 Staaten haben sich zu diesem Ziel einer Verdreifachung der erneuerbaren Energien und Verdopplung der Energieeffizienz bekannt. Das ist eine Forderung, die wir als Deutschland mit als Erste beim Petersberger Klimadialog gestellt haben, und in diese Richtung arbeiten wir und wird die Außenministerin, sobald sie in Dubai eingetroffen ist, weiterarbeiten.

Zusatzfrage

Wenn ich da konkret nachfragen darf: Mir ging es um den Ausdruck, also darum, was ein Ausstieg aus fossilen Energien eigentlich genau bedeutet. Da gibt es jetzt eben diesen Vorschlag, dass man die Formulierung des „ungehinderten Ausstoßes“ von CO2 aus fossilen Energien aufnimmt. Ist das für Sie ein akzeptabler Weg oder würden Sie sagen, dass vor diesen Ausstieg aus fossilen Energien kein Zusatz kommen darf?

Fischer (AA)

Lassen Sie es mich so sagen: Ich werde von der Seitenlinie, von hier aus, nicht einzelne Verhandlungsvorschläge kommentieren. Die Verhandlungen laufen in Dubai, und was unsere Ziele sind, habe ich hier ja sehr klar benannt.

Frage

Noch einmal zu der 1,5-Grad-Grenze, vielleicht auch an Frau Kleinschmidt vom BMU: Laut der Wissenschaft ist das 1,5-Grad-Ziel ja nur noch theoretisch erreichbar, und zwar dann, wenn sämtliche fossilen Aktivitäten global sofort eingestellt werden würden, was dann aber auch zu einem globalen wirtschaftlichen Crash führen würde. Ist das die Vorstellung der Bundesregierung? Denn Sie halten das 1,5-Grad-Ziel ja für erreichbar.

Fischer (AA)

Ich habe gesagt: Wir halten dieses Ziel für in Reichweite.

Vielleicht noch zur Frage von Herrn Kollege: Wir setzen uns für den vollständigen Ausstieg aus fossilen Energien ein; das habe ich ein paar Mal gesagt. Insofern ist das unsere klare Haltung. Einzelne Studien, die mir hier auch nicht vorliegen, werde ich von dieser Stelle aus nicht bewerten.

Zusatzfrage

Das sind ja keine einzelnen Studien, sondern das ist die herrschende Meinung in der Klimawissenschaft. Wenn Sie das 1,5-Grad-Ziel für in Reichweite halten und für den Ausstieg aus den fossilen Energien sind, dann kann das ja nur bedeuten, dass Sie für den sofortigen fossilen Ausstieg sind. Aber das macht ja keinen Sinn. Frau Kleinschmidt, können Sie noch etwas dazu sagen?

Kleinschmidt (BMUV)

Ich kann nicht viel ergänzen. Ich würde auf jeden Fall sagen, dass aus unserer Sicht natürlich die 1,5 Grad die absolute Schmerzgrenze für unseren Planeten sind, und die müssen wir weiterhin ernst nehmen. Mehr würde ich da gar nicht ergänzen wollen.

Frage

Herr Fischer, Frau Baerbock hatte im Wahlkampf 2021 sehr öffentlich und auch sehr explizit die sofortige Freilassung von Julian Assange gefordert. In diesem Monat am 8. Dezember haben wir das zweijährige Jubiläum von Frau Baerbock als Außenministerin. Könnten Sie kurz eine Zwischenbilanz ziehen, welche konkreten Schritte Frau Baerbock in den letzten zwei Jahren unternommen hat, um dieser damaligen Forderung nach der sofortigen Freilassung bei den Partnern in Washington und London entsprechend Nachdruck zu verleihen?

Fischer (AA)

Sie können sich sicher sein ‑ das haben wir hier auch schon gelegentlich gesagt ‑, dass Frau Baerbock das Thema regelmäßig angesprochen hat. Was sie dazu gesagt hat, gilt natürlich weiterhin.

Zusatz

Meine Frage war ja die Frage nach konkreten Schritten in den letzten zwei Jahren, und ob Sie die kurz aufzählen könnten.

Fischer (AA)

Wir haben das Thema mit unseren Partnerinnen und Partnern in Großbritannien und in den USA regelmäßig auf den verschiedensten Ebenen aufgenommen. Gleichzeitig läuft aber noch ein Gerichtsprozess vor den unabhängigen britischen Gerichten, der sich mit dieser Frage beschäftigt, und die Unabhängigkeit dieser Gerichte müssen wir respektieren.

Wir haben ein anderes Verständnis von Pressefreiheit, als das in den USA definiert würde. Bei uns wären die Dinge, die Herr Assange getan hat, nicht strafbewehrt. Das ist in den USA anders. Damit gehen wir um, auf dieser Grundlage treten wir in das Gespräch mit unseren Partnern ein, und das hat die Außenministerin regelmäßig getan. Dass der Gerichtsprozess noch läuft, müssen wir aber einfach zur Kenntnis nehmen.

Frage

Ich würde gerne die gleiche Frage in Bezug auf Alexej Nawalny stellen: Hat das Außenministerium Bemühungen unternommen, um seine Freilassung zu erwirken?

Fischer (AA)

Wir stehen auch zu Alexej Nawalny regelmäßig in Kontakt mit Russland. Ich weiß nicht, wie oft Sie uns hier verfolgen, aber auch von dieser Stelle haben wir regelmäßig seine Freilassung gefordert, und zwar seine umgehende Freilassung. Das kann ich gerne auch wiederholen: Die Bundesregierung fordert die umgehende Freilassung von Alexej Nawalny.

Zusatzfrage

Es gibt in Russland festsitzende Deutsche. Gibt es Bemühungen, da in irgendeiner Art und Weise einen Austausch zu erwirken?

Fischer (AA)

Ich weiß nicht genau, wie Sie sich das vorstellen, dass wir Deutsche, die in Russland festsitzen, gegen Herrn Nawalny austauschen. Das erschließt sich mir logisch nicht.

Frage

Herr Hebestreit, nur zum grundsätzlichen Verständnis, was die Perspektive des Kanzlers im Fall von Julian Assange angeht: Sieht er die Veröffentlichung von ihm über US-Kriegsverbrechen als relevant für die Öffentlichkeit an und betrachtet er ihn als politischen Gefangenen?

StS Hebestreit

Dazu hat sich der Bundeskanzler meines Wissens nie eingelassen, und das werde ich von dieser Stelle auch nicht tun. Ich glaube auch nicht, dass es an uns ist, eine solche Einschätzung vorzunehmen.

Frage

Berichten zufolge wurde im Kabinett die Beförderung von 72 Beamten von A 15 auf A 16 beschlossen, 59 davon im BMJ und im BMF. Meine Frage an diese beiden Ministerien: Trifft das zu, und warum diese Häufung in Ihren Häusern? An den Regierungssprecher: Ist das das richtige Signal in finanziell klammen Zeiten?

Hosemann (BMJ)

Folgendes trifft zu: Im Bundesministerium der Justiz sollen in Kürze 30 Referatsleiterinnen und Referatsleiter vom Amt des Regierungsdirektors zum Amt des Ministerialrates befördert werden. Das ist ein üblicher Vorgang, wie er im BMJ und auch in allen anderen Ministerien in gewisser Regelmäßigkeit vorkommt. Das liegt im Rahmen der normalen Personalentwicklung. Dieser Vorgang ist der Abschluss eines mehrmonatigen Prozesses, der im Frühjahr dieses Jahres begonnen hat und im wesentlichen Anfang November bereits abgeschlossen wurde. Für diese Beförderungen müssen keine neuen Stellen geschaffen werden. Die Stellen sind im Haushaltsplan des BMJ bereits vorhanden und die Entscheidung über die zu befördernden Personen wurde strikt nach den Vorgaben des Beamtenrechts getroffen, also nach dem Prinzip der Bestenauslese. Das Fazit lautet also: Das ist ein Vorgang im Rahmen der Personalentwicklung des BMJ, der nicht ungewöhnlich ist.

Weil Sie von einer Häufung von Beförderungen im BMJ im Vergleich zu anderen Häusern gesprochen haben: Es gibt in der Bundesregierung keinen einheitlichen Beförderungstermin; die Beförderungen erfolgen zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr. Die letzte vergleichbare Beförderungsrunde im BMJ fand zum Jahreswechsel 2020/2021 statt. Deswegen kam es jetzt in diesem üblichen Abstand von mehreren Jahren wieder zu einer Beförderungsrunde in einer völlig üblichen Größe. Die Beförderungsrunde jetzt entspricht in ihrer Größe ziemlich genau der von vor drei Jahren.

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann alles, was der Kollege gesagt hat, unterstreichen. Für das BMF sind es 28 Beförderungen, die jetzt vorgenommen wurden. Auch da handelt es sich um die Nachbesetzung von Planstellen. Das heißt, es sind keine neu geschaffenen Stellen, sondern Planstellen, und diese 28 Beförderungsplanstellen ergeben sich aus Altersabgängen sowie sonstigen Vakanzen.

Vielleicht noch einmal zur Erläuterung: Bei dem Sprung von A 15 auf A 16 handelt es sich um die erste Beförderung für Referatsleitungen. Das heißt, das waren bislang Referatsleitungen, die beförderungstechnisch noch wie Referentinnen behandelt wurden und dann auf A 16 zur Referatsleitung befördert wurden.

Vielleicht auch noch kurz zum Thema Beförderungswellen bzw. zu der Frage: Wie kommt es zu diesen Wellen? Der Kollege hat es schon angesprochen: Die Beschäftigten werden nach ihren Beurteilungsnoten befördert. Das heißt, das ist ein System wie bei den Schulnoten. Sie werden dann sie in bestimmte Gruppen zusammengefasst und in diesen Gruppen dann auch entsprechend befördert. Weil erst dann befördert werden kann, wenn diese Planstellen vorliegen, werden sie in einer Gruppe befördert, und deswegen kommt es zu so einer Beförderungswelle, wenn man es so nennen möchte.

Frage

Gab es da eine Koordinierung zwischen den beiden Ministerien oder muss man jetzt einfach von Zufall ausgehen?

Hosemann (BMJ)

Bei diesen Beförderungen gilt das Ressortprinzip, da wird nichts koordiniert.

Frage

Ich glaube, es war noch die Frage an Herrn Hebestreit offen, ob das das richtige Signal in der jetzigen Zeit ist, in der man sich über Haushaltseinsparungen Gedanken macht.

StS Hebestreit

Die beiden Ressorts haben ja sehr glaubhaft dargelegt, dass das ein übliches Verfahren ist, das alle paar Jahre ansteht. In der Personalentwicklung auch von Ministerien ist das üblich, und da gibt es auch ein gerichtlich sehr gut überprüfbares Verfahren. Das geht ja nicht nach Gutsherrenmodus, sondern das geht nach der Bestenauslese. Das ist jetzt in dieser Runde sozusagen nach einem langen Verfahren, das ich früher auch mehrfach auf verschiedenen Stellen begleiten durfte, geschehen. Das ist ein übliches Verfahren, und jetzt stehen diese Beförderungen an. Ich glaube, es wäre eher schwierig zu argumentieren, warum Beamtinnen und Beamte oder Tarifangestellte eine solche Beförderung nach vielen Jahren harter und guter Arbeit für die Bundesregierung nicht bekommen sollten.

Das ist also ein übliches Verfahren, obgleich ich auch jede Nachfrage, die es hier dazu gegeben hat, verstehe. Insofern ist es gut, dass wir hier auch Transparenz schaffen konnten.

Frage

An Herrn Hebestreit zum virtuellen Treffen der G7-Staats- und ‑Regierungschefs: Der ukrainische Präsident nimmt ja auch an der Schalte teil. Wie groß sind die Sorgen in der Bundesregierung, dass die amerikanische Regierung ihre Militärhilfe nicht mehr rechtzeitig beschlossen bekommt oder dass das nicht mehr rechtzeitig durch den US-Kongress kommt? Was hätte das für Auswirkungen auf die europäische und deutsche Hilfe?

StS Hebestreit

Der Bundeskanzler hat zuletzt in der vergangenen Woche in einem Telefonat mit Wolodymyr Selensky deutlich gemacht, dass Deutschland eng an der Seite der Ukraine steht und sowohl mit Blick auf die finanzielle Unterstützung als auch mit Blick auf die militärische Unterstützung alles tut, was uns möglich ist, und das auch kontinuierlich so lange tun wird, wie es nötig ist. Dabei bleibt es, unabhängig von Entscheidungen anderer Länder, die wir nicht beeinflussen können.

Mit Blick auf die USA habe ich keinerlei Sachstände, die das, was Sie noch in Frageform gegossen haben, belegen würden. Heute ist eine G7-Schalte, an der auch der US-Präsident teilnehmen wird. Sollten sich dabei neue Erkenntnisse ergeben, dann können wir am Freitag darüber sprechen.

Frage

Können Sie etwas zur Genese des Ganzen sagen? War das eine singuläre Idee der japanischen Präsidentschaft, oder geht dem üblicherweise eine Abstimmung voraus, sodass alle gesagt haben: „Oh, ich glaube, es wäre eine gute Idee, wenn wir uns heute darüber unterhalten“?

StS Hebestreit

Ich denke, es ist zum Ende einer Präsidentschaft ein übliches Verfahren ‑ so haben auch wir es im vergangenen Jahr gemacht, als Deutschland die G7-Präsidentschaft hatte ‑, dass man unter der, wenn man so sagen will, alten Präsidentschaft noch einmal zusammenkommt, ein bisschen Bilanz zieht, aber auch die Themen, die sich ja immer weiterentwickeln, miteinander bespricht. Insoweit ist das Datum mehr den Jahreszeiten als einer akuten Fragestellung geschuldet.

Wenn ich es richtig weiß, dann war der ukrainische Staatspräsident in nahezu allen Schalten anfangs zugeschaltet. So ist es auch dieses Mal. Insofern würde ich darin kein Zeichen für eine übergeordnete Dringlichkeit sehen. Trotzdem hat das Thema die G7 in den vergangenen knapp zwei Jahren, in denen dieser schreckliche Krieg tobt, natürlich immer wieder beschäftigt. Die Länder haben die Ukraine massiv unterstützt und tun das auch weiterhin, und sie tauschen sich auch darüber aus. Aber es gibt, wenn Sie so sagen wollen, keinen akuten Anlass.

Frage

(zum Angriff Russlands auf die Ukraine) Beim letzten Update der Unterstützungsleistungen ist die Menge der Artilleriemunition von etwa 24 000 Stück auf 253 900 Stück 155-Millimeter-Munition enorm gesprungen. Wenn ich Ihre Liste richtig interpretiere, handelt es sich dabei um eine Industrielieferung. Gibt es in irgendeiner Form einen zeitlichen Zusammenhang zu den Debatten, die Sie derzeit international führen?

StS Hebestreit

Nein. Ich denke, der zeitliche Zusammenhang ist in den Produktionskapazitäten, die geschaffen wurden, zu sehen. Es bleibt dabei, dass Artilleriemunition stark nachgefragt wird. Die Produktionskapazitäten sind weiterhin begrenzt. Jetzt hat man mehrere Chargen geschafft. Dann ist es auch eine logistische Frage. Wir machen die Lieferungen immer mit einigen wenigen Tagen Verzug bekannt. Insofern ist jetzt eine größere Lieferung angelandet.

Frage

Wie nimmt die Bundesregierung die Diskussionen innerhalb der Ukraine zwischen Herrn Klitschko und dem Präsidenten wahr? Klitschko hat dem Präsidenten relativ deutlich vorgeworfen, man könne das eigene Volk und die Bündnispartner nicht dauerhaft über die tatsächlichen Verhältnisse anlügen. Das war das Wort, das er gebraucht hat. Das ist ungewöhnlich. Wie bewerten Sie das?

StS Hebestreit

Ich bewerte das von dieser Stelle aus gar nicht. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit der ukrainischen Regierung unter Staatspräsident Selensky zusammen.

Zusatzfrage

Hat die Bundesregierung den Eindruck, dass der Staatspräsident seine eigene Bevölkerung in vollumfänglicher Weise über die tatsächlichen Verhältnisse informiert?

StS Hebestreit

Herr Kollege, ich wiederhole, dass wir das gar nicht bewerten. Dabei bleibt es auch bei Ihrer Nachfrage.

Frage

Herr Hebestreit, können Sie sagen, ob die Bundesregierung plant, den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr noch in diesem Jahr im Kabinett zu verabschieden? Bis wann müsste das erfolgen, damit auch noch eine Verabschiedung im Bundestag in diesem Jahr vor Weihnachten stattfinden kann?

StS Hebestreit

Im Augenblick laufen die Gespräche über den Haushaltsentwurf 2024 zwischen den Partnern sehr intensiv. Das wissen Sie. Das haben wir hier auch mehrfach dargelegt. Sobald ich Neuigkeiten zu vermelden habe, tue ich das sehr gern.

Ich bin die Fragen gewohnt und habe alle Antworten, die ich bieten kann, schon aufgeboten. Ich könnte sie jetzt wiederholen. Aber ich rechne damit, dass wir Ihnen sehr bald eine Nachricht zukommen lassen können. Ich kann mich an dieser Stelle allerdings nicht auf den Tag genau festlegen. Ich habe in dieser Koalition auch gelernt, dass man eine gewisse zeitliche Flexibilität zeigen sollte.

Sie haben gefragt, ob der Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr erfolgen werde. Davon gehe ich sicher aus. Ob es dann noch klappen wird, damit durch die kompletten Bundestags- und Bundesratsgremien zu kommen, hängt davon ab, wie schnell man jetzt fertig wird und wie die Fristen genau aussehen. Das kann ich Ihnen dann sagen, wenn ein Ergebnis vorliegt, aber noch nicht jetzt hypothetisch.

Zusatzfrage

Wird es vor einem Kabinettsbeschluss noch eine Sitzung des Koalitionsausschusses geben oder geben müssen?

StS Hebestreit

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Der Koalitionsausschuss ist eines der wenigen Gremien, zu denen ich weder aussagefähig noch aussagekräftig bin. Deswegen muss ich es auch da so halten. Darüber müsste ich spekulieren. Das brächte Ihnen nichts und mir außer Ärger auch nichts.

Frage

Mit Blick auf die sehr intensiven Gespräche, die jetzt laufen, wüsste ich gern, ob der Finanzminister nach Brüssel zum ECOFIN-Treffen fahren wird.

Dr. Kalwey (BMF)

Nach jetzigem Stand ist geplant, dass er fährt.

Frage

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass es eventuell zeitliche Verschiebungen in Sachen der Kindergrundsicherung gebe. Das betrifft zwar nicht den nächsten, aber den übernächsten Haushalt. Stimmen diese Berichte, dass eventuell über eine zeitliche Streckung nachgedacht werde?

Frau Kalwey, der Minister hat immer gesagt, dass er die Haushalte 2024 und 2025 in engem Zusammenhang sehe. Inwieweit spielt das auch in den aktuellen Verhandlungen eine Rolle?

StS Hebestreit

Frau Hasenkamp, zu Ihrer ersten Frage: Ich denke, das spielt sich auf der Ebene von Gerüchten und Überlegungen ab, die wir hier gar nicht kommentieren können. Die Herren ‑ es sind, meine ich, vor allem Herren, die jetzt zusammensitzen ‑ und Frau Hajduk werden alles miteinander diskutieren, was möglich ist. Sobald wir Klarheit haben, können wir uns all diese Fragen stellen. Vielleicht stellen sich manche Fragen und manche Spekulationen dann auch gar nicht.

Ich denke, die Frage, dass man 2024 und 2025 in den Blick nehmen müsse, hatten wir hier schon mehrfach. Vergangene Woche gab es auch die Spekulation, ob es einen Doppelhaushalt geben solle. Nein, auch wenn das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Haushaltsabteilung des Finanzministerium vielleicht kurzzeitig die Schweißperlen auf die Stirn getrieben hat, sondern es geht darum, dass wir aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht nur einen Handlungsbedarf für 2024 haben, sondern, da es sich vielfach um strukturelle Kosten handelt, auch für die Jahre danach. Es geht auch darum, dass man den Handlungsbedarf, den man ausweist, nicht nur für ein Jahr hat, sondern dass er sich auch in den folgenden Jahren fortsetzt. Insofern war es der wichtige und richtige Hinweis des Finanzministers, dass man das in den Blick nehmen muss. Genau so wird gehandelt.

Frage

Herr Hebestreit, Sie klangen eben ganz optimistisch, als Sie sagten, dass es noch dieses Jahr durch das Kabinett gehen werde. Oder sagten Sie sogar „vor Weihnachten“? Ich weiß es gar nicht mehr. Was war es?

StS Hebestreit

Um niemanden zu nervös zu machen: Ich hoffe doch, dass wir uns zwischen den Jahren möglichst nicht treffen.

Zusatzfrage

Besteht dieser Optimismus auch nach dem Gespräch in der vergangenen Nacht oder am vergangenen Abend? Denn man hörte, dass es keine Annäherung zwischen den drei Herren gegeben habe.

StS Hebestreit.

Mich wundert, dass Sie überhaupt etwas gehört haben. Denn die Herren hatten, meine ich, vereinbart, dass man möglichst miteinander und nicht mit anderen kommuniziere. Insofern bleibe ich dabei ‑ das habe ich von dieser Stelle aus schon mehrfach gesagt ‑: Ich bin der Zuversichtsbeauftragte der Bundesregierung. Daraus kommt auch viel Zuversicht.

Zusatzfrage

Aber Sie würden sagen, dass eine Annäherung vielleicht doch gegeben ist. Warum?

StS Hebestreit

Wenn die Dreierrunde mit ihren jeweiligen Unterstützern vereinbart, dass sie nicht nach außen kommunizieren, dann sollte sich auch der Regierungssprecher möglichst daran halten. Das fällt ihm gar nicht schwer.

Frage

Im Zusammenhang mit dem Haushalt habe ich eine Frage an das Verkehrsministerium. Es geht um 40 oder 41 Großprojekte zur Streckensanierung bei der Bahn. Der Minister sagte nach dem Karlsruher Urteil, diese Projekte könnten wie geplant vollzogen werden. Kann er das im Lichte der jetzigen Beratungen immer noch so halten? Werden Strecken wie die Riedbahn im kommenden Jahr oder auch Ulm—Augsburg 2030 wie geplant saniert?

Alexandrin (BMDV)

Ich denke, was der Minister gesagt hat, ist, dass die Sanierung unseres Kernnetzes einen Schwerpunkt in der Verkehrspolitik und eben auch in der dahinterliegenden Haushaltspolitik bilden müsse.

Die erste anstehende Sanierung 2024 betrifft die sogenannte Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim. Hierfür sind alle Aufträge vergeben. Die Bahn ist hierfür auch in Vorleistung gegangen. Das heißt, dass dieses Projekt so stattfinden wird, wie es ist. Die Sperrpausen hierfür sind in Planung. Die Planungen laufen auf Hochtouren. Das Ersatzverkehrskonzept ist veröffentlicht. Hierfür läuft alles auf Hochtouren.

Darüber hinaus sind die Haushaltsverhandlungen, wie sie sind. Der Minister hat aber mehrfach deutlich gemacht, dass Infrastruktur definitiv einen Schwerpunkt bilden muss, weil wir daran wenig Abstriche machen können.

Frage

Herr Hebestreit, beeinflusst die Haushaltssituation möglicherweise auch die mittelfristige Finanzplanung in der EU? Auf Deutsch gesagt: Wenn es in Deutschland weniger Geld gibt oder Sie sparen müssen, müssen Sie dann auch an EU-Mitteln sparen?

Diese Frage geht auch an das Finanzministerium, weil der Minister ja nach Brüssel geht.

StS Hebestreit

Den Konnex, den Sie bringen, sehe ich so nicht. Allerdings hat der Bundeskanzler bereits in den vergangenen Monaten ‑ ich meine, es war auf einem Gipfel im Oktober ‑ angekündigt, dass die Bundesregierung damals schon einen ausgeglichenen Haushalt für 2024 aufgestellt habe und es nicht sein könne, dass man einerseits in Deutschland Einschnitte vornehme und dass andererseits eine Repriorisierung innerhalb der EU völlig ausgeschlossen sei.

Insofern stehen wir in der nächsten Woche vor schwierigen Verhandlungen in Brüssel über das sogenannte „midterm review“, also die mittelfristige Finanzplanung. Die Aufforderung erging insbesondere an die Kommission und die EU-Ratspräsidentschaft, für den zweiten Teil der siebenjährigen Finanzperiode, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, diese Priorisierung hinzunehmen und nicht darauf zu setzen, dass die einzelnen Nationalstaaten ‑ es sind ja nicht so viele, die dann noch zusätzliches Geld zuschießen können ‑ das einfach tun. Einzige Ausnahme davon ‑ auch das wurde immer gesagt ‑ ist die Unterstützung für die Ukraine.

Zusatz

Ich frage deswegen auch in Richtung des Finanzministeriums, weil, wenn ich mich richtig entsinne, der Finanzminister sagte, man könne möglicherweise bei außenpolitischen Themen sparen, Frau Kalwey.

Dr. Kalwey (BMF)

Das, was Herr Hebestreit gerade gesagt hat, gilt. Die Verhandlungen über die mittelfristige Finanzplanung werden jetzt beginnen. In dem Zuge wird man die Position natürlich einbringen. Aber ich kann dem jetzt nicht vorgreifen und sagen, an welchen Stellen im Einzelnen man sich wie positioniert. Zurzeit ist einfach alles Gegenstand der Verhandlungen. Das hat dann natürlich wiederum Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung.

Fischer (AA)

Als Vertreter des federführenden Ressorts für den mehrjährigen Finanzrahmen will ich kurz etwas dazu sagen. Die Gespräche laufen seit einiger Zeit. Unsere spanischen Freunde haben gerade eine fünfte Verhandlungsbox vorgelegt, über die im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel beraten wird. Die Gespräche sind intensiv, wie Herr Hebestreit es dargestellt hat. Wir hoffen natürlich, dass sie gegebenenfalls beim ER einen guten Abschluss finden.

Frage

Vor dem Hintergrund, dass von der Bundesregierung noch einmal betont wurde, das 1,5-Grad-Ziel sei in-Reichweite ‑ wobei ich nicht weiß, ob das identisch mit „erreichbar“ ist oder etwas anderes bedeutet ‑ frage ich das Finanzministerium: Wann wird eine Liste über den Abbau klimaschädlicher Subventionen ‑ es sind 65 Milliarden Euro pro Jahr ‑ auf dem Tisch liegen? Das wäre ja ein wesentlicher Schritt für die tatsächliche Erreichbarkeit dieser Ziele.

Dr. Kalwey (BMF)

Herr Kollege, zu diesem Thema haben wir uns an dieser Stelle schon häufiger geäußert. Wie gesagt, kann ich Ihnen dazu keinen Zeitplan nennen. Diese Gespräche werden zwischen allen Ressorts geführt. Am Ende mündet es in einen Subventionsbericht, der vom BMF veröffentlicht werden wird. Es wurde schon häufiger gesagt, dass das Thema auf einer grundsätzlicheren Ebene diskutiert wird. Ich kann Ihnen jetzt aber keinen Zeitplan nennen, wann es eine Liste geben wird.

Frage

Noch einmal kurz zum Haushalt 2023: In der gestrigen Expertenanhörung hat insbesondere der Bundesrechnungshof schwere Bedenken angemeldet. Inwieweit beeindruckt Sie das? Diese Aufstellung ist ja nicht ganz unbekannt, dass der Rechnungshof Bedenken hat, während viele andere sagen: Das ist okay so.

Dr. Kalwey (BMF)

Wir haben die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs natürlich zur Kenntnis genommen. Zu den gerügten Punkten kann ich gern kurz ausführen.

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass rückwirkend für 2023 die Notlage erklärt wird. Dazu kann man sagen: Die Sachverständigen halten das für verfassungskonform. Das haben sie in der öffentlichen Anhörung gestern auch noch einmal ausgeführt. Klar ist auch, dass die Bundesregierung, hätte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon eher vorgelegen, dem Bundestag auch schon eher die Fassung eines Notlagenbeschlusses vorgeschlagen hätte. Das Urteil ist recht spät im Jahr gekommen. Dazu vielleicht noch der Hinweis, dass der Bundesrechnungshof in der Anhörung keine Alternativen nennen konnte.

Zum zweiten Punkt der Kritik, dem Punkt, dass der Nachtragshaushalt nicht alle Sondervermögen berücksichtige, ist anzumerken, dass wir im Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt ausdrücklich kenntlich gemacht haben, dass die Behandlung weiterer nicht notlagenkreditfinanzierter Sondervermögen noch geprüft und, soweit sich hieraus Anpassungsbedarf ergibt, noch berücksichtigt wird.

Frage

Frau Kalwey, Sie sagten schon, dass der Finanzminister ungeachtet der Gespräche hier in Berlin ganz sicher zum ECOFIN-Treffen fahren werde. Sieht der Finanzminister seine Verhandlungsposition in den Gesprächen über die Fiskalregeln, die ja neu formuliert werden sollen, nicht durch die Unklarheit beeinträchtigt, die jetzt über den deutschen Haushalt herrscht?

Dr. Kalwey (BMF)

Um das vorweg klarzustellen: Ich habe gesagt: nach jetzigem Stand. Nach jetzigem Stand wird er fahren.

Das Hauptthema auf dem ECOFIN-Treffen wird natürlich die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sein. Dabei geht es grundsätzlich darum, dass man die Regeln so reformiert, dass weiterhin eine stabilitätsorientierte Fiskalpolitik auch in Europa gewährleistet ist. Dabei sehe ich, ehrlich gesagt, keinen Widerspruch zur Situation in Deutschland.

Zusatz

Nein, keinen Widerspruch, aber vielleicht eine Beeinträchtigung, weil hier in Deutschland noch Unklarheit darüber herrscht, wie der deutsche Haushalt am Ende genau aussehen wird.

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann den Gesprächen, die dort geführt werden, nicht vorgreifen. Aber ich denke, dass der Minister, wenn es so sein sollte, dass ihm dort Verunsicherung entgegenschlägt, dies sicherlich kommunizieren wird.

Frage

Ich habe eine Lernfrage mit Blick auf den Haushalt. Frau Kalwey, in der TOP-1-Liste, über die ohne Aussprache beschlossen wurde, steht unter anderem ein Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes. Was hat es damit auf sich?

Dr. Kalwey (BMF)

Das Bundesschuldenwesengesetz regelt den Auftritt der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Ich nehme an, dass Sie wissen, dass die Finanzagentur Schuldenmanagerin des Bundes am Kapitalmarkt ist. Die Finanzagentur hat bestimmte Complianceverpflichtungen. Dafür bedarf es einer präzisen gesetzlichen Grundlage. Die Finanzagentur muss jederzeit in der Lage sein, Vertragspartner zu identifizieren, ihren Mitarbeitern bestimmte private Finanzgeschäfte zu untersagen bzw. dieses Verbot zu überwachen. Dafür bedarf es einer Compliancefunktion, für die sie in nicht unerheblichem Umfang auch personenbezogene Daten verarbeiten muss.

In der Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes geht es um eine Klarstellung der Rechtsgrundlagen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Frage

Der Wirtschaftsminister ist vor Kurzem auf einen russischen Fakeanruf hereingefallen. Wie kann es dazu kommen? Wie wird diese Art von Anrufen vorher angemeldet und koordiniert? Überprüft jemand den Kontakt?

Einhorn (BMWK)

Ich will zur Einordnung kurz erläutern, worum es geht. Es gab einen sogenannten „prank call“. So nennt man das. Der Anrufer gab sich dabei als Vertreter der Afrikanischen Union aus und hat mit dem Minister unter dieser Identität gesprochen. Das Telefonat fand im September statt. Jetzt wurde dazu ein Video veröffentlicht.

Bei dem besagten Vorfall handelte es sich um ein sehr kurzes Gespräch und einen allgemeinen Austausch. In dem Gespräch wurden also keine vertraulichen Informationen oder dergleichen ausgetauscht oder benannt. Aufgrund technischer Probleme mit der Leitung wurde das Gespräch mehrmals unterbrochen, sodass es auch nicht zusammenhängend war, sondern zerstückelt. Die jetzt im Netz aufgetauchte Darstellung ist daher ein Zusammenschnitt aus diesem zerstückelten Gespräch.

Weder das Gesamtgespräch, wie es jetzt aufgetaucht ist, noch die dort gestellten Fragen oder die in diesem Zusammenhang scheinbar gegebenen Antworten können wir so bestätigen. Insbesondere decken sich die Fragen weder im Tonfall noch bezüglich des Akzents des Fragestellers oder im Inhalt mit den Erinnerungen an dieses Gespräch.

Kurz danach gab es Hinweise der deutschen Nachrichtendienste an das BMWK, die darauf hingewiesen haben, dass es eine Kontaktaufnahme unter falscher Identität und daraus resultierend einen Fakeanruf an Minister Habeck gegeben habe. Wir haben daraufhin den Sachverhalt analysiert und konnten diese Hinweise und das entsprechende Telefonat zusammenbringen und zuordnen.

Der Vorfall wurde zum Anlass genommen, um intern bestehende Sicherheitsschleifen zu prüfen und nachzuschärfen und auch insgesamt im Haus für solche Fälle und für dieses Vorgehen zu sensibilisieren.

Zu Ihrer konkreten Frage, wie das zustande kommt, kann ich mich im Einzelnen nicht äußern. Ich kann das sagen, was ich eben aufgeführt habe. Aber wie konkrete Gespräche im Einzelnen zustande kommen, dazu kann ich nichts sagen.

Zusatzfrage

Aber es gibt doch ein bestimmtes Protokoll, wenn man mit dem Bundeswirtschaftsminister sprechen will. Es schauen doch bestimmt mehrere Augen darüber, wer diesen Kontakt aufnimmt.

Können Sie nähere Details dazu geben, wie es dieses Mal lief und warum es einen vertrauensvollen Eindruck erweckt hat?

Einhorn (BMWK)

Sie können davon ausgehen, dass man nicht einfach eine Nummer wählt und dann beim Bundeswirtschaftsminister herauskommt. Nichtsdestoweniger kann ich zu den Einzelheiten dieses oder anderer Gespräche und ihrem Zustandekommen nichts sagen. Das lässt sich im Nachhinein eventuell auch nicht immer lückenlos nachvollziehen. Auf jeden Fall war dieses Gespräch Anlass dafür, dass man sich die Sicherheitsschleifen und die Vorkehrungen im Ministerium noch einmal angeschaut, für Sensibilität gesorgt und sich darum bemüht hat, dass diese Sicherheitsschleifen verstärkt werden, um so etwas zu verhindern.

Frage

Herr Hebestreit, ich muss noch einmal auf das leidige Thema von Cum-Ex und den angeblichen Erinnerungslücken von Olaf Scholz zurückkommen. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Hamburg hat die Strafanzeige von Fabio De Masi wegen uneidlicher Falschaussage abgewiesen, und zwar mit der Begründung, der Sprecher von Scholz und nicht Scholz selbst habe die Öffentlichkeit womöglich belogen. Wenn ich kurz zitieren darf:

„dass der Sprecher Hebestreit seine Ausführung gemacht hat, um den Eindruck eines geordneten Hauses zu erwecken.“

Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft jetzt Ihnen ein wenig den Schwarzen Peter zuschiebt.

Können Sie ein bisschen Klarheit schaffen und sagen, wer mutmaßlich gelogen hat, Sie, sich selbstlos für den künftigen Kanzler opfernd, oder Olaf Scholz selbst?

StS Hebestreit

Herr Kollege, wenn ich alle Unterstellungen, die Sie in Ihre Frage gepackt haben, unter anderem gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg, einmal weglasse ‑ ‑ ‑

Zusatz

Ich habe zitiert.

StS Hebestreit

Nein, Sie haben eine Unterstellung gemacht. Mit der Erwähnung, dass sie weisungsgebunden ist, wollen Sie ja etwas insinuieren.

Wenn ich das alles weglasse, dann habe ich von dieser Stelle aus zu dieser Thematik ‑ hier sitze ich als Regierungssprecher und spreche für die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode ‑ gar nichts beizutragen, kann aber sagen, dass das, was ich Ihnen das letzte oder das erste Mal, als Sie die Frage gestellt haben, gesagt habe, dass es nämlich jedem freisteht, eine Anzeige zu erstatten, und es dann an den jeweiligen justiziellen Apparaten ist, das zu beantworten, weiterhin richtig ist.

Zusatzfrage

Sie hatten dem Medienmagazin „journalist“ in einem Interview einmal erklärt, dass einer der Grundsätze eines Regierungssprechers sei: Du darfst nicht lügen. ‑ Können Sie uns versichern, dass dieser Grundsatz auch galt, als Sie noch Sprecher von Olaf Scholz waren, als dieser noch das Amt des Finanzministers innehatte?

StS Hebestreit

Herr Kollege, das gilt für den Regierungssprecher genauso viel wie für Journalisten.

Frage

Herr Hebestreit, Sie haben vorhin auf bewährte Verfahren verwiesen. Gehört es nicht auch zu den bewährten Verfahren, dass, wenn eine Stelle, für die die Bundesregierung das personelle Vorschlagsrecht hat, in drei Wochen ausläuft, die Bundesregierung doch irgendwann einmal sagen sollte, ob sie den derzeitigen Amtsinhaber für eine weitere Amtsperiode vorschlägt oder nicht?

Es geht um den Bundesdatenschutzbeauftragen Ulrich Kelber. Seine Amtszeit läuft in drei Wochen aus. Bislang hat die Bundesregierung noch mit keinem Wort gesagt, ob sie will oder vorschlägt, dass er diese Stelle weitere fünf Jahre innehat. Warum nicht?

StS Hebestreit

Ich weiß gar nicht, wer dafür zuständig wäre, das Wort, das Sie wünschen, zu sagen oder nicht. Ich habe dazu keinerlei Informationen. Gibt es jemanden in dieser Runde? Sonst müssen wir das nachliefern.

Für mich wäre es einfacher, wenn Sie am Anfang Ihrer Frage kurz den Zusammenhang erläutern. Dann fällt es mir leichter, den langen Anlauf nachzuvollziehen. Aber in diesem Fall habe ich keinerlei Informationen dazu.

Zusatz

Dann bitte ich um Nachlieferung. Ich habe Sie adressiert, weil die Bundesregierung das Vorschlagsrecht hat und Sie der Sprecher der Bundesregierung sind.

StS Hebestreit

Ich kann das nicht vorschlagen, aber ich werde mich schlaumachen.

Frage

Nur als Nachfrage dazu bzw. auch als Hinweis für das zuständige Haus: Zuständig für das BDSG ist natürlich das Bundesinnenministerium. Vielleicht kann das bei der Nachlieferung helfen, auch wenn die Bundesregierung den Vorschlag am Ende insgesamt unterbreiten muss.

Vorsitzende Wefers

Das war keine Frage, das war nur eine Anregung.

Zusatz

Wenn Herr Ata jetzt sozusagen direkt sagen kann, wie das Verfahren läuft, dann gerne, aber ich rechne jetzt nicht zwingend damit.

Vorsitzende Wefers

Können Sie etwas dazu sagen?

Dr. Ata (BMI)

Nein.

Frage

Ich habe eine Frage an Herrn Alexandrin vom Verkehrsministerium. Vor zwei Wochen ist im Bundesrat das Straßenverkehrsgesetz gescheitert. Gibt es schon eine Entscheidung darüber, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird oder nicht?

Alexandrin (BMDV)

Nein, ich glaube, darüber befindet man sich in der regierungsinternen Abstimmung. Aber soweit ich das sehe, gibt es hier ja eine Differenz nicht fachlicher Natur, sondern das Vorhaben an sich war ja in allen Sitzungen der Verkehrsministerkonferenz final abgestimmt. Dabei geht es dann eher darum, dass die Länder einmal auf ihrer Seite zwischen Verkehrsministerium und Landesregierung klären müssen, wie denn die Position ist, bevor eine Sitzung des Vermittlungsausschusses tatsächlich Sinn ergeben würde.

Zusatzfrage

Was heißt das jetzt für das weitere Vorgehen? Muss das also im Prinzip der Bundesrat erst einmal unter sich klären und dann auf Sie zukommen?

Alexandrin (BMDV)

Es ist nicht an mir, das zu kommentieren. Ich habe nur die Sachlage dargestellt.

Zusatz

Nein, das war nur eine Fachfrage, eine sachliche Frage.

Alexandrin (BMDV)

Die Sachlage ist so, dass man sich eben überlegen muss, an welcher Stelle eine Sitzung des Vermittlungsausschusses Sinn ergibt. Die ergibt ja dann Sinn, wenn zwei Seiten eine Position haben, über die man sich austauschen kann. Das ist aus unserer Sicht derzeit eben nicht der Fall.

Zusatzfrage

Wenn es so ist, heißt das, dass das Ding einfach gescheitert ist, wenn vom Bundesrat jetzt nichts mehr kommt?

Alexandrin (BMDV)

Das ist eine hypothetische Frage. Aber erst einmal haben wir einen Vorschlag gemacht, der eben auch mit den Verkehrsministern der Länder final abgestimmt war. Jetzt ist die Position eben so, wie sie ist. Trotzdem sind die im Gesetz gemachten Vorschläge aber natürlich weiterhin wichtig und richtig.

Frage

Ich habe auch eine Frage an das Ministerium, und zwar zu der Nachlieferung, Stichwort Compliance-Vorwürfe. Was ich nicht verstanden habe: Sie begründen die Nichtveröffentlichung des Zwischenberichts mit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Welche Persönlichkeitsrechte müssen Sie denn da jetzt schützen? Zum Beispiel der Klarname des Leiters der Grundsatzabteilung ist ja nämlich bekannt. Wessen Persönlichkeitsrechte sind da also zu schützen? Wenn es dabei nur um Namen geht ‑ es gibt ja noch andere Rechte ‑, hätte es nicht ausgereicht, diese Namen abzukürzen oder sie gar nicht zu nennen?

Alexandrin (BMDV)

Herr Kollege, die Entscheidung ist so, wie sie ist. Die kann ich von hier aus nicht ändern. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, warum diese Einschätzung so getroffen wurde. Aber sie ist so getroffen worden. Beispielsweise sind ja auch die Persönlichkeitsrechte der Befragten zu nennen, nicht nur die der Betroffenen. Letztendlich kommunizieren wir das die ganze Zeit. Das haben wir auch gemacht, als der Zwischenbericht da war.

Ich kann an dieser Stelle auch nur noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Richtigstellung des „Handelsblatts“ gibt, sowohl in der Onlinevariante als auch in der gedruckten Variante, die eben von allen Vorwürfen, die im Zusammenhang mit diesem Abteilungsleiter gemacht wurden, zurücktritt. Dies haben wir Ihnen mit dem Zwischenbericht auch deutlich gemacht. Wie wir Ihnen auch nachgeliefert haben, befindet sich auch der Endbericht in der Finalisierung. Sobald er eben vorliegt, wird man das auch Ihnen in geeigneter Weise kundtun. Aber noch einmal: Von allen Vorwürfen, die dort gemacht wurden, ist auch das „Handelsblatt“ zurückgetreten.

Zusatz

Dann wäre es ja eigentlich noch viel leichter, die Namen zu nennen bzw. diesen Zwischenbericht zu veröffentlichen!

Aber warum ich so nachfrage, und das können Sie vielleicht bei Gelegenheit noch einmal nachliefern: Es geht ja hier um eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegen die Persönlichkeitsrechte, und deshalb ist meine Frage, welche Persönlichkeitsrechte da betroffen sind. Das müssen bzw. können wir jetzt wahrscheinlich gar nicht auswalzen, aber vielleicht kann man das im Zusammenhang mit der Veröffentlichung oder Bekanntgabe des Endberichts noch einmal klären, weil ich das schon wichtig finde.

Alexandrin (BMDV)

Die Anregung nehmen wir natürlich gerne noch einmal auf. Aber Sie können sicher sein, dass der Konflikt, den Sie genannt haben, natürlich immer Teil eines solchen Abwägungsprozesses ist.

Frage

Ich wollte zum einen ein Statement vom Sprecher des Kanzlers als dem Bundeskanzler der Republik Deutschland und auch einmal vom Bildungsministerium hören, weil ich bisher keine Reaktion der Ministerin selbst mitbekommen hatte. Herr Hebestreit, die Leistungen der deutschen Schüler sind jetzt sogar noch unter das Niveau gefallen, das vor 20 Jahren den sogenannten PISA-Schock in Deutschland ausgelöst hat. Der Anteil der leistungsschwächsten Schüler ist in allen Schulformen in Deutschland gestiegen, und es gab noch nie so einen Rückgang der Bildungsergebnisse. Wie reagiert der Kanzler auf diese neue PISA-Studie?

StS Hebestreit

Ich glaube, erst einmal kann man festhalten: Das sind besorgniserregende Ergebnisse, die wir gestern zur Kenntnis bekommen haben. Man muss auch deutlich machen: Da zeigen sich auch zweieinhalb Jahre Pandemie mit den Einschränkungen, die das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland gezeitigt hat. Wir haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es im Homeoffice auch immer wieder neue Schwierigkeiten gibt, gerade, was die soziale Herkunft, die Infrastruktur, die technische Ausstattung und Ähnliches angeht. In Deutschland ‑ das haben Sie schon gesagt ‑ gibt es ja einen besonders starken Zusammenhang wischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Das ist etwas, das uns vor 20 Jahren schockiert hat. Sie haben es den PISA-Schock genannt. Seitdem sind massive Anstrengungen unternommen worden, das zu ändern. Jetzt ist das Gleiche nach Jahren, in denen es deutlich besser geworden ist ‑ ‑ ‑ Aber ich glaube, wenn ich das richtig verfolgt habe, hat es seit 2010 bzw. 2011 es keine großen Verbesserungen mehr gegeben.

Es bleibt dabei: Bildung ist Ländersache. Der Bund unterstützt und hilft, soweit er das kann, und er ist auch bereit, wieder gemeinsame Anstrengungen mit allen Akteuren in Deutschland zu unternehmen ‑ auch jetzt, nach diesem Ergebnis ‑, um das voranzubringen. Dabei sind die Länder genauso gefragt wie der Bund jetzt auch weiter bereit ist, sich zu engagieren.

Zusatzfrage

Vielleicht noch mal das Bildungsministerium! Wie reagieren Sie denn? Schieben Sie das auch auf die Pandemie, was die Experten ja abstreiten, weil das im Vergleich mit anderen Ländern in dieser PISA-Studie nicht darauf zurückzuführen ist? Schieben Sie den Schwarzen Peter ebenfalls auf die Länder, weil Bildung Ländersache ist, sodass Sie damit nichts tun haben?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Herr Kollege, es geht, glaube ich, gar nicht um einen Schwarzen Peter, sondern es geht tatsächlich, wie der Regierungssprecher auch eben gesagt hat, um die Bedeutung von Bildung, die nicht nur der Kanzler anerkennt, sondern tatsächlich auch die Bundesbildungsministerin anerkennt. Wir haben dazu gestern ja eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben. Wie der Regierungssprecher gerade sagte, sind die Befunde besorgniserregend. Der Bund steht bereit und stand in der Vergangenheit bereit. Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist, wie der Regierungssprecher auch schon gesagt hat, eine klare. Gleichwohl ist der Bund bereit, massiv zu unterstützen, und tut dies auch schon.

Was auch die Ministerin häufig gesagt hat, ist, dass in Deutschland ein starker Zusammenhang zwischen Bildungsmöglichkeiten und dem sozioökonomischen Hintergrund sozial benachteiligter Kinder und Jugendliche besteht. Das ist ein Fokus, den die Ministerin hat. Die Ministerin hat sich ihrerseits ja gestern auch dazu geäußert und die Bedeutung noch einmal unterstrichen. Ich könnte das jetzt gerne vorlesen. In Anbetracht der Zeit würde ich es sein lassen. Das ist das, was ich in ganz großer Kürze dazu sagen würde.

Frage

Am Montag kamen neue Botschafter nach Russland, offiziell entsandt, darunter auch der deutsche. Im Georgssaal im Kreml, wo diese Zeremonie stattfand, sind ja mehrere Lambsdorffs verewigt, darunter auch ein direkter Vorfahre, der Infanteriegeneral war. Ein anderer war Außenminister im russischen Imperium.

Vorsitzende Wefers

Vielleicht können wir das mit der Historie mit Blick auf die Uhrzeit ein bisschen abkürzen!

Zusatz

Ganz kurz! Ich komme zum Schluss.

Vorsitzende Wefers

Eine Frage wäre super!

Zusatzfrage

Herr Lambsdorff ist zweifelsohne sehr kompetent. Aber spielte bei der Ernennung auch eine Rolle, dass sein Geschlecht mit dem russischen Imperium verbunden ist? Hat man irgendwelche Erwartungen in dieser Hinsicht?

Fischer (AA)

Das spielt keine Rolle. Die Benennung ist allein nach Eignung und Befähigung erfolgt.

Frage

Ich hätte eine Frage an das Gesundheitsministerium. Warum wird trotz gegenteiliger Äußerung der Vorschlag zur Cannabislegalisierung nächste Woche nicht im Parlament sein? Wird der von Ihrem Ministerium noch einmal überarbeitet, oder gibt es da größere Probleme?

Nübel (BMG)

Grundsätzlich ist es ja so, dass das Parlament entscheidet, wann und wie der Gesetzentwurf in der zweiten und dritten Lesung aufgesetzt wird. Ich muss um Verständnis bitten: Diskussionen im parlamentarischen Raum kommentieren wir ja ganz grundsätzlich nicht. Das werde ich auch an dieser Stelle nicht tun.

Zusatzfrage

Wird der noch einmal von Ihrem Ministerium überarbeitet? Das würden Sie ja sicherlich wissen.

Nübel (BMG)

Wie gesagt: Ich kann mich an dieser Stelle nicht dazu äußern.

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt, Herr Fischer, zum Thema der Sanktionen gegen jüdische Siedler. Die USA haben gestern Einreisesperren gegen gewalttätige Siedler verhängt. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob sich die Bundesregierung diesen Schritten anschließt oder sich dafür einsetzt, dass sich die EU diesen Sanktionen anschließt.

Fischer (AA)

Wie Sie wissen, Herr Kollege, hat sich die Bundesregierung immer sehr klar in ihrer Haltung gegenüber Siedlungen und insbesondere gegenüber Siedlergewalt gezeigt. Die Außenministerin hat dies gestern auch noch einmal bei einer Pressekonferenz in Slowenien getan. Unsere Haltung ist sehr klar: Wir lehnen den Ausbau von Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten ausdrücklich ab. Er steht in eindeutigem Widerspruch zu einer verhandelten und gerechten Zweistaatenlösung und verschärft die ohnehin schon angespannte Sicherheitslage.

Gleichzeitig verurteilen wir die Gewalt von Siedlerinnen und Siedlern gegen palästinensische Gemeinden. Diese hat ‑ das habe ich hier schon einmal vor einigen Wochen gesagt ‑ in letzter Zeit ein so erschreckendes Ausmaß angenommen, dass viele Familien ihr Zuhause aus Angst verlassen haben und es zu mehreren Todesfällen gekommen ist. Das ist völlig inakzeptabel. Wir rufen Israel immer wieder dazu auf, Palästinenserinnen und Palästinenser vor den Aktivitäten extremistischer Siedler zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Palästinensische Familien müssen in ihren angestammten Wohnorten und auf ihrem Land ohne Angst leben können. Insofern begrüßen wir, dass die USA in ihrer Haltung genauso klar wie wir sind und nun konkrete Maßnahmen in Form von Einreisebeschränkungen angehen werden.

Es ist aus unserer Sicht wichtig, diese Debatte auch auf europäischer Ebene voranzutreiben. Wir tun dies, und wir bringen uns in diese Diskussion mit Blick auf den EU-Außenrat am Montag aktiv ein.

Zusatzfrage

Es gibt noch eine zweite Debatte, nämlich die Verschärfung der Sanktionen gegen die Hamas. Auch das wird auf europäischer Ebene besprochen. Jetzt ist Frankreich gestern vorgeprescht und hat einen Hamas-Führer im Gazastreifen selbst auf eine Sanktionsliste gesetzt. Ist das ein Weg, den die Bundesregierung auch gehen möchte?

Fischer (AA)

Ich glaube, zu den europäischen Bemühungen, einzelne Hamas-Mitglieder zu listen ‑ die Hamas als solche ist ja bereits als Terrororganisation verboten ‑, habe ich mich am Montag schon geäußert. Wir arbeiten daran, auf europäischer Ebene voranzukommen, und befinden uns dazu derzeit und weiterhin in engster Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten und unseren weiteren internationalen Partnern.

Zusatzfrage

Also keine nationalen Maßnahmen, sondern europäische?

Fischer (AA)

Wir arbeiten mit Blick auf den EU-Außenrat am Montag, werden schauen, was wir dort erreichen können, und dann im Anschluss die Lage analysieren.

Frage

Herr Fischer, können israelische Siedler denn trotz ihrer völkerrechtswidrigen Aktivitäten bislang ohne Probleme in die EU einreisen?

Fischer (AA)

Nach meiner Kenntnis benötigen Israelis, und darum dürfte es sich ja bei den Betroffenen in der Mehrzahl handeln, kein Visum für Einreisen nach Deutschland. Für etwaige Einreisesperren wäre das Bundesinnenministerium zuständig.

Zusatz

Nun geht es ja nicht um Israelis, die in Israel leben, sondern es geht um Israelis, die in der besetzten Westbank leben und dort nicht leben dürfen.

Fischer (AA)

Na ja, es sind israelische Staatsbürgerin und Staatsbürger, und ich denke einmal, im konkreten Einreisefall würde den Grenzbeamten sozusagen schon einmal die konkrete Kenntnis darüber fehlen, wo diese Menschen überhaupt leben und woher sie kommen. Insofern behandeln wir diejenigen, die einen deutschen Pass haben, die einen amerikanischen Pass haben, die einen kanadischen Pass haben, die einen israelischen Pass haben, wie Deutsche, Amerikaner, Kanadier, Israelis. Wenn diese einreisen und das auch ohne Visum tun können, dann können sie einreisen. Wenn es darüber hinaus spezielle Einreisesperren gibt, dann wird ihnen natürlich die Einreise untersagt. Aber in welchen Fällen das so ist, ist sozusagen in der Tat ein Thema des Bundesinnenministeriums.