Regierungspressekonferenz vom 24. Oktober 2022

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Regierungspressekonferenz vom 24. Oktober 2022

Themen: Gaspreisbremse und Strompreisbremse, Abschiebung von Straton Musoni, Schuldenbremse, Reise des Bundeskanzlers nach China, mögliche Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Terminal Tollerort im Hamburger Hafen, Anschläge auf die Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in der Ostsee, Antrag auf Staatsbeihilfen durch das Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, Zahl jährlich neu fertiggestellter Wohnungen in Deutschland, Kritik am Thinktank CARPO und seinem Geschäftsführer, Nuklearverhandlungen mit dem Iran, Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen, Expertenkonferenz zum Wiederaufbau der Ukraine, Koordinierungsstab zum Schutz kritischer Infrastrukturen, Gratulation des Bundeskanzlers zum Amtsantritt der italienischen Ministerpräsidentin

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 24. Oktober 2022

Sprecher: StS Hebestreit, Säverin (BMWK), Sasse (AA), Beylage-Haarmann (BMI), Steffen (BMWSB), Hajebi (BMG), Steffen (BMWSB)

Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Hebestreit zur Gaspreisbremse: Herr Habeck hat jetzt ja bereits eine Strompreisbremse für Januar in Aussicht gestellt. Können wir dann auch für die Gaspreisbremse mit einer Einführung ab dem 1. Januar oder im Januar rechnen?

StS Hebestreit: Das ist ja ein Thema, das im Augenblick - auch über das Wochenende - noch einmal hochgelaufen ist. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich am Freitag in einer ähnlichen Richtung geäußert. Ich habe heute die Stellungnahme von Michael Vassiliadis - einem der drei Vorsitzenden der Kommission, die sich um dieses Thema gekümmert hat - sehr genau zur Kenntnis genommen. Er hat sich dazu im Deutschlandfunk geäußert und hat noch einmal das ganze Dilemma, möchte ich es nennen, aufgezeigt.

Der Wunsch, eine sehr schnell wirksame Gaspreisbremse zu installieren, steht ein bisschen der Realität entgegen, da viele Versorgungsunternehmen gesagt haben, dass sie das so schnell nicht hinbekommen. Deswegen ist die Kommission auf diesen Zweischritt gekommen, dass man im Dezember eine Einmalzahlung ermöglicht, die dann sehr schnell und wirksam sein soll und von der Dimension her eigentlich schon die Wirkung der Gaspreisbremse vorwegnehmen würde - mit dem, was man dann im Dezember komplett spart, wären dann also auch die Monate Januar und Februar mit abgedeckt -, um dann ab März, wenn die Gaspreisbremse wirklich greift, normal entlasten zu können. Schneller gehe das nicht, sei damals - dieses „damals“ ist noch nicht so lange her; ich glaube, es war vor zwei Wochen - gesagt worden.

Jetzt nimmt man zur Kenntnis, dass es wohl einzelne Versorgungsunternehmen gibt, die das anders sehen und sagen, sie können doch schneller arbeiten. Jetzt muss man das genau prüfen. Heute tagt die Kommission abermals. Man wird sich auch weiter zusammensetzen. Es gibt im Moment aber praktische Gründe, die einer Vorziehung noch entgegenstehen oder entgegenstehen können. Das muss man jetzt prüfen. Aber die Einmalzahlung, die für Dezember vorgesehen ist, die ist eigentlich der Punkt, an dem man sagt: Damit entlastet man die Bürgerinnen und Bürger. Denn wir wollen ja, dass das möglichst schnell geht.

Das wird jetzt allerdings noch einmal genau miteinander besprochen werden müssen. Ich glaube, alle sind bestrebt, das so schnell einzuführen, wie es geht. Es muss aber auch funktionieren; sonst müssen wir uns hier die Fragen gefallen lassen, warum denn da eine Entlastung, die versprochen wurde, nicht kommt. Deswegen hat die Kommission seinerzeit diesen Zweischritt erfunden.

Zusatzfrage: Halten Sie es denn für möglich, dass man einige Versorger sozusagen vorzieht?

StS Hebestreit: Nein, ich glaube, wenn, dann würde man sagen: entweder ganz oder gar nicht. Sonst würde es doch sehr große Ungerechtigkeiten geben, indem dann entweder einzelne Regionen beziehungsweise diejenigen, die den einen Versorger und nicht den anderen Versorger haben, bevorteilt beziehungsweise benachteiligt. Das ist, glaube ich, wenig praktikabel. Man merkt im Augenblick, wie schwierig es ist; denn als jeder seinen Gasvertrag oder Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, hat niemand an eine solche Situation gedacht. Viele Gasversorger wissen also gar nicht, ob am anderen Ende der Leitung ein Unternehmen, ein Konzern oder ein Privathaushalt ist; auch da fangen ja schon die Differenzierungen an. Deswegen hat es die Kommission gegeben - und es gibt sie ja auch weiterhin; sie tagt heute auch wieder -, um zwischen dem, was man sich wünscht und was man sich so vorstellen kann, und der Realität, wie sie sich in der Praxis zeigt, ein gesundes Verhältnis hinzubekommen.

Säverin: Ich möchte noch etwas zum Prozess ergänzen: Wir haben die Vorschläge der Gaskommission. Die sind mehr oder weniger konkret, geben aber sehr genau den Rahmen vor, in dem jetzt gearbeitet wird. Es ist eine gesellschaftliche Debatte nahezu in Gang gekommen, und der Bedeutung dieser Debatte entsprechend gibt es eine hochrangige Arbeitsgruppe, in der das Finanzministerium, das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium mitarbeiten. Diese Gruppe arbeitet zusammen daran, die Vorschläge der Gaskommission umzusetzen und auf neue Vorschläge zu reagieren, die aus der Zivilgesellschaft und der Politik kommen. Die Mitglieder dieser hochrangigen Arbeitsgruppe, in der das Finanzministerium, das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium beteiligt sind, arbeiten eng verzahnt miteinander zusammen, und ihre Arbeit ist, wie Herr Hebestreit schon sagte, von dem Geist getragen, möglichst schnell zu möglichst rechtssicheren Lösungen zu kommen.

Frage: Herr Hebestreit, ich wüsste gerne, wie die Bundesregierung die Äußerungen von Herrn Mützenich, dem SPD-Fraktionschef, beurteilt, dass man auch Besitzer von Pellet- und Ölheizungen in Entlastungen einbeziehen sollte.

StS Hebestreit: Ich glaube, das sind Fragen, die man jetzt auch in der von Herrn Säverin angesprochenen Arbeitsgruppe miteinander diskutieren muss. Da habe ich keinen aktuellen Stand. Wichtig ist aber im Augenblick, dass wir gucken, dass wir die Energiepreise insgesamt runterkriegen.

Frage: Herr Hebestreit, ich hätte noch eine Frage zum Zeitplan. Sie haben jetzt mehrfach betont, dass das alles sehr schnell gehen muss. Wie sind denn ihre internen Zeitpläne? Bis wann muss es tatsächlich auch ein Gesetz geben, damit dann auch die Einmalzahlung beziehungsweise Abschlagszahlung im Dezember tatsächlich vorgenommen werden kann?

StS Hebestreit: Da verstehe ich ihr Interesse, ich habe hier jetzt aber keinen konkreten Zeitplan präsent. „So schnell wie möglich“ ist immer ein guter Indikator. Wenn etwas im Dezember ausgezahlt werden soll, dann braucht es dafür eine gesetzliche Grundlage, und diese gesetzliche Grundlage müsste dann bis zum Dezember geschaffen werden. Ob man es im Prinzip in zwei Schritten machen muss, damit man das eine sehr schnell hinbekommt und das Zweite dann noch ein bisschen mehr Luft hat - - Dazu gehören ja auch noch die Vorkehrungen beziehungsweise die Vereinbarungen, die man für die Unternehmen braucht, die ja schon ab dem 1. Januar in den Genuss der Gaspreisbremse kommen werden. Das muss man miteinander vereinbaren und muss dann auch gucken, was da an Zeitplänen möglich ist. Ich weiß, dass sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat sich da sehr flexibel zeigen werden; denn sie haben schon signalisiert, dass man da nicht zu sehr an irgendwelche Fristen oder irgendwelche Sitzungswochen gebunden ist. Das muss man jetzt aber sehen.

Zusatzfrage: An das Wirtschaftsministerium: Das war jetzt ja der Komplex Gaspreisbremse. Zur Strompreisbremse hat Herr Habeck ja gesagt, man könne sich das für den Januar vorstellen. Können Sie da etwas zu den Zeitplänen sagen?

Säverin: Wie gesagt, diese hochrangige Arbeitsgruppe, in der das Finanzministerium, das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium mitarbeiten, sieht das - die Gaspreisbremse, die Strompreisbremse - als Gesamtprojekt an. Dazu gehören auch der WSF, die Abschöpfung, der Solidaritätsmechanismus - das ist ein Großprojekt der gesamten Bundesregierung, und diese Dinge werden dann auch im Zusammenhang miteinander betrachtet. Einzelpläne aufzustellen ist zurzeit nicht möglich.

Frage: Herr Säverin, Herr Lindner hat ja gestern Abend in der ARD gesagt, Ihr Minister habe in der Arbeitsgruppe den Hut auf. Er hat auch gesagt, es gebe technische, praktische und juristische Probleme. Könnten Sie diese juristischen, praktischen und technischen Probleme einmal erläutern? Offensichtlich geht es ja zum einen darum, dass die Versorger abbrechen können müssen; aber die haben jetzt ja noch einen Vorlauf von ein paar Monaten. Aber was sind tatsächlich genau die juristischen und technischen Probleme, die es für ein Vorziehen der Gaspreisbremse auf den 1. Januar gibt?

Säverin: Da müssten Sie Herrn Lindner fragen, was er damit gemeint hat. Ich kann die Äußerungen von Lindner ja nicht kommentieren, weil ich nicht weiß, was er mit technischen Schwierigkeiten gemeint hat.

Zusatzfrage: Ich wollte die Äußerungen auch gar nicht kommentiert haben, sondern wollte Sie fragen - Sie müssten das ja wissen, weil Ihr Minister beziehungsweise Ihr Haus die Federführung hat -, welche technischen und juristischen Probleme da noch gelöst werden müssen. Der Kanzler hat sich beim Auftritt am Samstag in München ja entsprechend geäußert und hat auch gesagt, ohne die Versorger gehe gar nichts; vielleicht kann also auch Herr Hebestreit da noch einmal helfen. Was genau sind also die Probleme, die dazu führen, dass man sagt: Man wird die Gaspreisbremse wahrscheinlich nicht vorziehen können?

StS Hebestreit: Da verstehe ich Ihr Interesse. Ich glaube, jetzt so tief ins Detail einzusteigen, würde eher verwirren. Es gibt da aber eine ganze Menge. Da geht es vor allem um die technische Umsetzung und darum, inwieweit man Dinge, die man da umsetzen will, rechtzeitig ins Rechnungswesen und ähnliches einführen kann, sodass sie dann auch zum richtigen Zeitpunkt wirksam werden. Ich glaube, da würden wir uns auch noch einmal grundsätzlicher schlau machen, nachdem die hochrangige Arbeitsgruppe, von der Herr Säverin ja schon mehrfach gesprochen hat, da auch weitergekommen ist. Wichtig ist jetzt eben, eine Lösung zu entwickeln und auch schnell auf den Weg zu bringen, die am Ende auch funktioniert.

Zusatzfrage: Das ist das technische Problem bei den Versorgern, das habe ich verstanden. Das juristische Problem ist, das auch rechtssicher möglich zu machen?

StS Hebestreit: Ja, aber in dem Moment, in dem ich das hier laut sage, ist der Teil, den ich gerne vermeiden würde, nämlich die Verwirrung, da. Daher bitte ich darum, dass ich das zu einem späteren Zeitpunkt darlegen kann.

Frage: Herr Hebestreit, Herr Säverin, die Problematik der Abrechnung besteht offenbar darin, dass die Versorger nur wissen, welche Häuser sie beliefern, aber nicht, welche Haushalte. Unstrittig ist aber, wer von den hohen Kosten besonders betroffen ist und besonders bedürftig ist. Wenn zwei Schritte möglich sind, ist dann nicht auch ein dritter Schritt möglich, nämlich, wie das inzwischen, glaube ich, selbst aus Reihen der CDU vorgeschlagen wird, zusätzlich einen Einmalbetrag an das untere Drittel der Einkommenshaushalte auszuzahlen, sodass der dort absolut und objektiv feststehende Bedarf abgedeckt werden kann und diese Lücke - ich nenne das jetzt einmal Armutslücke - bei den Gas- und anderen Energiekosten nicht so tief ausfällt?

StS Hebestreit: Ich weiß nicht, ob Sie schon hier im Saal waren, als ich anfangs dargelegt habe, dass man diese Lücke, von der Sie sprechen - die dadurch entsteht, dass die Gaspreisbremse, die eigentlich so schnell wie möglich wirksam werden sollte, aus den praktischen Gründen, die wir jetzt schon eingehend diskutiert haben, wohl erst zum 1. März, vielleicht auch etwas früher, greifen kann -, dadurch schließt, dass man diese Einmalzahlung möglich macht. Insoweit wäre alles an zusätzlichen Forderungen etwas, was von den Vorschlägen, die die dafür zuständige Kommission gemacht hat, ein On-top. Die politische Diskussion, die sich seit Ende der Woche so langsam zeigt, nehme ich zur Kenntnis, aber ich habe dazu regierungsseitig noch keinen weiteren Handlungsstrang erlebt.

Zusatzfrage: Da war ich schon im Saal, das habe ich sehr wohl realisiert. Die Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember ist, glaube ich, dennoch nicht das Gleiche wie das, was jetzt als zusätzlicher Einmalbetrag für das untere Drittel vorgeschlagen wird; denn die Finanzierungslücke besteht ja trotz Abschlagzahlung im Dezember weiterhin. Es wäre also ein zusätzliches Element, um Not zu lindern. Auch Herr Spahn hat das, glaube ich, geäußert. Diesen Vorschlag diskutieren Sie also nicht?

StS Hebestreit: Zum jetzigen Zeitpunkt diskutieren wir diesen Vorschlag nicht. Sie wissen, dass wir in diesem Jahr unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss gezahlt haben; Sie kennen die Reform des Wohngeldes, die wir zum 1. Januar einführen werden und die bewirkt, dass das Wohngeld dann eine deutlich breitere Grundlage hat und viel, viel mehr Leute davon profitieren werden können. Das sind die Themen, die im Augenblick diskutiert werden, wir sind da also mitten in einer politischen Diskussion. In dem Moment, in dem das die nötige Reife hat, dass sich die Regierung dazu äußern kann, tut sie das auch.

Frage: Ich habe noch eine Verständnisfrage zum Unterschied zwischen Gaspreisbremse und Strompreisbremse. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es bei der Umsetzung der Gaspreisbremse viele technische und auch IT-Fragen, die dazu führen könnten, dass sie erst zum 1. März wirksam wird. Die Strompreisbremse ist eigentlich ganz ähnlich aufgebaut, soll laut Aussagen von Habeck aber zum 1. Januar kommen. Sind die Versorger da einfach IT-mäßig schneller? Können Sie vielleicht noch ausführen, warum es bei dem einen schneller gehen könnte als bei dem anderen?

StS Hebestreit: Wenn ich das bei der Strompreisbremse richtig umreiße, geht es dabei ja um eine interne Abrechnung zwischen den Versorgern und den Anbietern, nämlich das sogenannte negative EEG. Da gibt es also bereits einen eingeführten Zahlungsweg, den man - in Anführungszeichen - einfach nur umdrehen muss, und es geht nicht um den einzelnen Verbraucher. Bei der Gaspreisbremse wiederum setzt das am einzelnen Verbraucher an, und das macht das wohl IT-technisch herausfordernder. Aber wie gesagt, das ist das, was ich dazu zu sagen habe. Wenn Herr Säverin das noch genauer ausführen kann, soll er das sehr gerne tun. Ansonsten werden wir das bei gegebener Gelegenheit noch einmal aufschlüsseln.

Säverin: Ich würde jetzt ungern in Einzelheiten der Ausgestaltung der Schwierigkeiten, die da entstehen, und der Probleme, die zu lösen sind, einsteigen; das überfordert meine Fähigkeiten, und es würde auch der Komplexität der Sache nicht gerecht, wenn ich jetzt anfangen würde, Erläuterungen zu Einzelheiten zu machen.

Frage: Anknüpfend an das, was der Kollege gefragt hat: Wir haben jetzt viel über die technischen Schwierigkeiten geredet. Zu den juristischen Fragen gehört eine europarechtliche Prüfung. Ist die inzwischen abgeschlossen? Gibt es da schon Erkenntnisse innerhalb der Bundesregierung, dass die Gaspreisbremse so, wie sie geplant ist, europarechtlich zulässig ist?

Säverin: Das ganze Entlastungspaket hat hohe Beihilferelevanz, und die Beihilfefragen werden parallel zur Entwicklung der Lösung mitgedacht, und man ist parallel auch immer im Gespräch mit der Kommission, damit das nicht erst nacheinander passiert und dadurch Zeit verloren wird. Das ist also ein paralleler Prozess. Aber wie gesagt, all diese Pläne haben eine hohe Beihilferelevanz.

Zusatzfrage: Wann rechnen Sie mit einem Ergebnis dieser Prüfung?

Säverin: Sie fragen wieder nach dem Zeitplan. Ich kann nur sagen: Das Finanzministerium, das Kanzleramt und das BMWK arbeiten wirklich mit Hochdruck gemeinsam daran und versuchen, dieses Projekt in so viele Parallelprozesse einzuteilen, dass dort wirklich so schnell wie möglich Lösungen geschaffen werden können.

Frage: Herr Säverin, Ihr Haus hat - ich weiß nicht, ob Sie es persönlich waren - am 12. Oktober in diesem Saal gesagt: „Wir haben ja bereits kommuniziert, dass wir die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse zusammenführen wollen, nicht als eine Bremse, sondern beides gleich behandeln wollen, damit nicht erst das eine kommt und dann das andere.“ Ist das weiterhin das Ziel? Das würde ja bedeuten, dass beide Bremsen zum selben Zeitpunkt starten. Oder ist dieses Ziel aufgegeben worden?

Säverin: Die Gaspreisbremse, die Strompreisbremse und auch die anderen Teilprojekte werden als gemeinsamer Komplex in dieser Gruppe bearbeitet. Wie das nun eingeführt wird - ob das eine früher und das andere später -, ist dann Teil des Ergebnisses. Der Gasmarkt funktioniert ja etwas anders als der Strommarkt; deswegen kann man nicht sagen: Das wird ganz und gar parallel gemacht. Das wird vielmehr im inhaltlichen Zusammenhang gesehen.

StS Hebestreit: Ich muss auch noch an einer Stelle nachhaken - irgendwie scheinen entweder wir uns schwach auszudrücken oder Sie es irgendwie zu ignorieren -: Teil der Gaspreisbremse ist diese Einmalzahlung. Schon die ist Teil der Entlastung und soll Teil dieser Bremse sein. Dass die Gaspreisbremse in ihrer technischen Umsetzung womöglich erst zum 1. März antritt, aber in ihrer faktischen Entlastung durch die Einmalzahlung schon im Dezember, sollte diesen Gleichlauf, der hier vor zwei Wochen auch schon vom Wirtschaftsministerium attestiert worden ist, eigentlich genau bedeuten.

Zusatz: Wir haben dann vielleicht unterschiedliche Auffassungen davon, was eine Einmalzahlung ist. „Zahlung“ bedeutet für mich: Es kommt Geld bei den Menschen auf dem Konto an. Durch die Abschlagszahlung kommt kein Geld auf dem Konto an. Nun kann man sagen: Das Konto wird auch nicht belastet. Das ist aber aus meiner Sicht etwas anderes als eine Einmalzahlung und auch etwas anderes als der Vorschlag, der jetzt von Spahn und in früheren Zeiten auch von anderen gemacht worden war. Da unterscheiden wir uns wirklich.

StS Hebestreit: Dann verstehe ich Sie jetzt besser.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Fall Straton Musoni: Kann das Auswärtige Amt bestätigen, dass Straton Musoni am Freitag nach Ruanda abgeschoben wurde? Wenn ja: Wieso jetzt, zu diesem Zeitpunkt, und aus welchen Gründen?

Sasse: Darf ich Sie noch einmal nach dem genauen Namen fragen?

Zusatz: Straton Musoni - er ist hier in Deutschland verurteilt worden.

Sasse: Ich weiß nicht, ob die Kollegin vom BMI dazu etwas beitragen kann. Ich müsste Ihnen dazu auf jeden Fall eine Nachreichung ankündigen; ich habe dazu nichts dabei.

Beylage-Haarmann: Ich kann konkret nichts zu der Frage beitragen, ob die Abschiebung schon erfolgt ist.

Frage: Herr Hebestreit, zum Thema Schuldenbremse: Es gab am Wochenende Berichte, dass der Ministerpräsident von Niedersachsen sich dazu geäußert habe und auch für den Kanzler gesprochen habe. Laut Berichten habe er in der MPK gesagt, Scholz gehe davon aus, dass Bund und Länder gemeinsam die Feststellung treffen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Notsituation vorliegen. Können Sie das bestätigen?

StS Hebestreit: Ich kann aus den internen Sitzungen nichts bestätigen und war auch bei möglichen Gesprächen nicht dabei. Ich kann aber sagen - und da bedanke ich mich für die Möglichkeit -: Ich glaube, der Hintergrund dieser Aussage - wenn sie denn so bei der Ministerpräsidentenkonferenz, die ja länderintern war, gefallen ist - ist die Tatsache, dass die Länder die Möglichkeit haben wollen, von der auch in ihren Landesverfassungen verankerten Schuldenregel abzuweichen. Dafür brauchen sie eine gemeinschaftliche Grundlage, die man mit dem Bund gemeinsam trifft, dass aus Sicht des Bundes und der Länder diese Gegebenheit möglich ist. Der Bund allerdings hat für sich die Entscheidung getroffen, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen, sondern die Schuldenregel im nächsten Jahr einhalten zu wollen.

Das ist, glaube ich, die Spreizung zwischen den beiden Aussagen. Das wurde dann ja so interpretiert: Aha, der Bund will jetzt doch von der Schuldenregel abweichen, obwohl er doch vor wenigen Tagen etwas ganz anderes behauptet hat. Nein, es bleibt dabei, der Bund ist weiterhin dabei, die Schuldenregel 2023 einhalten zu wollen. Wir haben ja am Freitag den Abwehrschirm durch den Bundestag gebracht, der genau das ermöglicht. Die Länder, die noch etwas striktere Regeln - nämlich keinerlei Neuverschuldung - vorsehen, brauchen aber eine gemeinsame Grundlage dafür, dass sie, wenn sie das wollen - es geht jetzt erst einmal nur um die Möglichkeit -, die Möglichkeit dazu haben, abzuweichen.

Zusatzfrage: Herr Weil hat bei mir in der Sendung auch erklärt, am einfachsten und am juristisch saubersten wäre, wenn auch der Bund die Schuldenbremse aussetzt, denn dann könnten die Länder genauso argumentieren. Es kann ja leicht dagegen geklagt werden, wenn der Bund sie gleichzeitig nicht aussetzt. Das kommt für Herrn Scholz nicht infrage?

StS Hebestreit: Der Bundestag hat ja gerade auf Antrag dieser Regierung einen anderen Weg gewählt, nämlich den des wirtschaftlichen Abwehrschirms, der mit 200 Milliarden Euro unterlegt wird, um eben die Dinge bewältigen zu können, die jetzt anstehen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Reise von Bundeskanzler Scholz nach China: Laut Berichten gibt es schon großen Widerstand von anderen Ministerien gegen diesen Besuch; Bundeskanzler Scholz habe aber trotzdem entschieden, nach China zu reisen, und diese Reise sei relativ kurz- einen Tag oder so. Wieso soll die Reise so kurz sein?

StS Hebestreit: Jetzt komme ich ein bisschen in die Schwierigkeit, dass wir offiziell über diese Reise noch gar nicht viel gesagt haben, aber alle schon kräftig darüber berichten. Deshalb will ich einmal von diesem Grundsatz abweichen, um mir und Ihnen das Geiere zu ersparen. Ich bitte aber darum, dass ich nicht in künftigen Fällen darauf festgelegt werde, dass ich ja einmal abgewichen bin.

Also: Der Bundeskanzler plant seinen Antrittsbesuch in Peking - Anfang November haben wir, glaube ich, gesagt. Es ist aufgrund der Coronapandemie die erste Reise seit einigen Jahren, die dahin möglich sein wird. Es ist aufgrund des dortigen Coronaregimes sehr kompliziert; deswegen ist diese Reise auch sehr kurz, und sie wird auch nur unter großen - Belastungen hätte ich fast gesagt - Beschränkungen stattfinden können. In China ist keine Übernachtung vorgesehen, sondern es ist sozusagen fast ein Tagesausflug.

Was die Kritik angeht, hat der Bundeskanzler seinen Antrittsbesuch in Japan bereits im April erledigt. Er wird nach dieser Reise - das hat er, glaube ich, auch in einem Interview der „Welt am Sonntag“ gestern gesagt - noch im November auch nach Singapur und Vietnam reisen. Er hält es für absolut nötig und richtig, auch dem chinesischen Staatspräsidenten seinen Antrittsbesuch zu machen. Das wird Anfang November stattfinden. Die beiden werden sich auch Mitte November beim G20-Gipfel auf Bali sehen. Für Januar sind die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen in Berlin angesetzt. Insofern gibt es regelmäßig Kontakte.

Frage: Auf der Reise - wenn wir jetzt schon darüber sprechen - soll den Kanzler eine Wirtschaftsdelegation begleiten. Können Sie dazu etwas sagen? Wer konkret wird den Kanzler begleiten?

StS Hebestreit: Dazu kann ich noch nichts sagen. Das tun wir aber auch grundsätzlich nicht. Aber richtig ist, dass es auf der Reise auch eine Wirtschaftsdelegation geben wird. Jetzt wird ausgesucht, wer mitreisen kann. Die Reiseumstände sind, wie gesagt, alles andere als einfach. Das muss man jetzt sehen.

Der Bundeskanzler wurde dazu am Freitag in Brüssel gefragt und hat den schönen Satz gesagt, erklärungsbedürftig wäre es aus seiner Sicht, wenn man von der Regel, dass man eine Wirtschaftsdelegation mit nach Peking nimmt, abwiche. Deshalb würde man vom üblichen Verfahren, auch wenn das jetzt ein besonders kurzer Termin ist, nicht abweichen.

Zusatzfrage: Gerade hat der Parteikongress in China stattgefunden. Xi Jinpings Amtszeit hat er ein weiteres Mal verlängert, oder sie wurde verlängert, je nach Betrachtungsweise. Gab es dazu eine Gratulation seitens des Kanzleramts oder ein Schreiben?

StS Hebestreit: Nein, dazu gab es keine Gratulation. Aber das ist dem Grundsatz geschuldet, dass man Parteiveranstaltungen und für Parteiämter grundsätzlich nicht gratuliert.

Frage: Hat der Kanzler den Parteitag verfolgt, gerade auch die Szenen mit Xis Vorgänger Hu Jintao?

StS Hebestreit: Der Bundeskanzler ist ein sehr intensiver Zeitungsleser und hat in den Zeitungen all das verfolgt, sowohl das, was sich in der Vergangenheit - dieser Volkskongress lief, glaube ich, acht Tage lang -, als auch das, was sich dort am Wochenende zugetragen hat. Er hat auch wahrgenommen, dass es große Fragezeichen und Spekulationen gibt, was den Vorfall, den Sie ansprechen, betrifft. Auch uns bleiben nicht mehr als Spekulationen, aber zur Kenntnis genommen haben wir das sehr wohl.

Zusatzfrage: Bereitet der Bundesregierung die Machtzentrierung Xis Sorge? Er wird mittlerweile von vielen Beobachtern als neuer Kaiser bezeichnet. Er hat mehr diktatorische Macht als jemals zuvor in China.

StS Hebestreit: Grundsätzlich ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Demokratie das richtige und das beste System ist. Gleichzeitig muss man zur Kenntnis nehmen, dass diese Sichtweise nicht in allen Ländern geteilt wird.

Frage: Im Rahmen der Chinareise wurde und wird auch viel über ein mögliches Geschäft im Hamburger Hafen gesprochen. Vergangene Woche war das auch hier Thema.

Wurde die Frist mittlerweile geändert, oder besteht weiterhin die Frist, dass dieses Investitionsprüfverfahren mit Stand von jetzt bis zum 31. Oktober läuft?

StS Hebestreit: Dazu habe ich keinen neuen Stand für Sie. Insofern gehe ich davon aus, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Veränderung gegeben hat. Vorsichtigerweise muss man sagen: Ich glaube, wir haben über das Thema Donnerstag und Freitag letzter Woche gesprochen. Heute ist Montag. Mal abwarten!

Zusatz: Der 31. Oktober ist ja sehr bald.

StS Hebestreit: In einer Woche!

Zusatzfrage: In einer Woche, genau! Es war noch offen, wann das Thema im Bundeskabinett aufgerufen wird und ob es überhaupt aufgerufen wird. Gibt es dazu Neuigkeiten?

StS Hebestreit: Auch dazu habe ich keine Neuigkeiten für Sie.

Frage: Nach Medienberichten soll der chinesische Hafenbetreiber Cosco nun doch nur 24,9 Prozent statt 35 Prozent der Anteile am Hamburger Containerterminal Tollerort erhalten. Können Sie in irgendeiner Form bestätigen, dass das in der Bundesregierung diskutiert wird? Wird das möglicherweise am Mittwoch im Kabinett behandelt werden?

Vielleicht kann auch das BMWK etwas dazu sagen.

StS Hebestreit: Grundsätzlich können wir uns dazu nicht äußern, weil sich diese Verhandlungen zwischen einem Hamburger Unternehmen und einem chinesischen Unternehmen zutragen.

Ich darf vielleicht die Abläufe erklären: Im Bundeskabinett würde es dann behandelt werden, wenn man sich dazu entschließen würde, gegen einen möglichen Verkauf von Anteilen an dem Containerhafenbetreiberterminal vorzugehen, wenn man dagegen Einspruch erheben würde. Dann muss es im Kabinett sein. Wenn man sagt „Man lässt es durchlaufen“, dann nicht.

Zusatzfrage: Erwägen Sie, Einspruch zu erheben?

StS Hebestreit: Das haben wir vergangene Woche gesagt. Die Gespräche darüber laufen.

Frage: Was halten Sie von der Kritik internationaler und europäischer Partner, dass die Beteiligung an diesem Hafenterminal ein erneuter Fehler Deutschlands wäre? Ich denke, die Stimmung in den Niederlanden und auch in Frankreich und Italien ist ein bisschen so: Haben die Deutschen es immer noch nicht kapiert? Was würden Sie dazu sagen?

StS Hebestreit: Ich denke, dass man solch eine Kritik nicht einfach abbürsten darf. Man kann natürlich darauf verweisen, dass der Hafen von Rotterdam, der Hafen von Zeebrugge, der Hafen von Piräus und, so meine ich, noch 24 andere Häfen in Europa mit chinesischer Beteiligung oder sogar ganz in chinesischem Besitz sind. Insofern ist der Hinweis auf Naivität völlig angebracht, und es ist richtig, dass man das genau prüft. Deswegen ist es wichtig, sich das anzugucken.

Es geht im Augenblick nicht um den Verkauf eines Hafens oder eines Teils des Hafens. Das Hafengebiet des Hamburger Hafens – so viel darf ich aus meiner Vorvorverwendung sagen - ist größtenteils im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg und soll es auch bleiben. Es geht um die Frage, ob an einer Betreibergesellschaft eines von je nach Rechnung fünf oder sechs Terminals eine Minderheitsbeteiligung eines chinesischen Containerunternehmens möglich sein soll oder nicht, wie es sie in vielen europäischen Häfen schon gibt. Aber auch das muss man jetzt unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrung der letzten Monate, die wir mit Blick auf Russland usw. gemacht haben, prüfen. Trotzdem: Auch der Hinweis auf kritische Infrastruktur ist immer richtig, aber man muss immer gucken: Handelt es sich genau darum? - Das nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Auch die Gespräche mit den Betreiberfirmen und der HHLA zeigen, wie intensiv das getan wird.

Zusatz: Abgesehen davon, wie groß die Beteiligung und wie kritisch dieser Terminal ist, geht es auch um das Symbol. Wenn im Rest Europas wahrgenommen wird, dass Deutschland an dieser Stelle wieder vielleicht ein bisschen fahrlässig ist, oder wenn das anders wahrgenommen wird, als Sie das im Detail beurteilen, hat das ja auch eine Bedeutung.

StS Hebestreit: Das stimmt. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass es in vielen Teilen Europas, auch in den Ländern, in denen es jetzt, wie von Ihnen erwähnt, auch Kritik gibt, ähnliche Beteiligungen vorhanden sind. Das heißt nicht, dass man darauf deswegen nicht gucken müsste. Aber Teil meines Jobs ist es auch, immer wieder zu erleben, dass gute Argumente in einer politischen Diskussion nicht immer als solche gewertet werden.

Frage: Herr Hebestreit, Sie sagten vorhin: Wenn man Einspruch einlegen wollte, dann müsste man damit ins Kabinett. „Man“ bedeutet konkret „der Bundeskanzler“, weil wir hier letzte Woche schon herausgearbeitet hatten, dass die beteiligten Ministerien mehr oder weniger eindeutig dagegen sind, dass Cosco dort einsteigt.

Was ist also die Haltung des Bundeskanzlers zu diesem Thema?

StS Hebestreit: Der Bundeskanzler hat sich dazu am Freitag in Brüssel geäußert und gesagt: Die Gespräche laufen. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Dazu muss man auch immer wieder sagen, dass man sich auch über die Grundlagen, auf denen zu entscheiden ist, im Klaren sein muss. Worüber sprechen wir? Das wird jetzt regierungsintern geklärt. Dann werden Sie merken, dass es demnächst entweder eine Kabinettsentscheidung gibt und man Einspruch erhebt oder dass es keine Kabinettsentscheidung gibt, und dann lässt man dieses Geschäft, wenn es denn zustande kommt, passieren.

Frage: Ich möchte das Wirtschaftsministerium fragen, ob sich die Einschätzung zu Cosco ändern würde, wenn es beim Einstieg in die Hafengesellschaft nicht um eine Sperrminorität, sondern nur um eine Beteiligung darunter ginge. Würde das die Einschätzung gegenüber einer Beteiligung verändern?

Säverin: Sie verlangen jetzt von mir, dass ich einen konkreten Sachverhalt auf das Gesetz beziehe und sozusagen subsumiere. Das kann ich natürlich nicht tun. Die Rechtslage ist klar. Sie können auf unserer Website genau nachlesen, nach welchen Kriterien Investitionsprüfverfahren durchgeführt werden und wo Prüfschwellen sind. Darüber hinaus kann ich jetzt nichts sagen, schon gar nicht zu dem konkreten Fall.

Frage: Herr Hebestreit, Herr Säverin, inwieweit gibt es Bemühungen der Bundesregierung, eine Art europäischer Hafenstrategie anzustreben, um eben zu verhindern, dass Standorte wie Hamburg, Antwerpen und auch Rotterdam von China gegeneinander ausgespielt werden?

StS Hebestreit: Grundsätzlich sind solche Initiativen immer zu begrüßen. In dem konkreten Fall – ein Kollege von Ihnen hat schon darauf hingewiesen, wie eng die Frist ist - ist das, glaube ich, kein gangbarer Weg. Aber grundsätzlich würde sich die Bundesregierung keinesfalls dagegen sperren, eine europäische Hafenstrategie mit in den Blick zu nehmen.

Zusatzfrage: Sich dagegen zu sperren, das wäre das eine. Etwas anderes wäre es, es offensiv voranzutreiben. Das ist jetzt aber nicht auf Ihrer Agenda, oder?

StS Hebestreit: Ich kann das von dieser Stelle aus nicht einfach deklarieren, so gern ich es täte. Dafür müsste ich mit den jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern und dem Bundeskanzler schon darüber sprechen. Die Zeit dafür müssten Sie mir noch geben.

Frage: Teil der Berichterstattung, die auch diese Debatte ausgelöst hat, waren auch Berichte darüber, dass die chinesische Botschaft Druck auf deutsche Firmen ausgeübt habe, so zumindest der Bericht, sich für diesen Verkauf einzusetzen. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es einen solchen direkten Versuch der Einflussnahme gibt?

StS Hebestreit: Mir liegen dazu keine eigenen Berichte vor. Ich habe aber die Berichte, die es in der Öffentlichkeit zu lesen gab, zur Kenntnis genommen.

Zusatzfrage: Wie würden Sie so etwas bewerten? Ist das normales Geschäftsgebaren bei solchen internationalen Geschäften, oder würden Sie das als außergewöhnlich und vielleicht auch als besorgniserregend bezeichnen?

StS Hebestreit: Ich würde es erst einmal nur zur Kenntnis nehmen.

Frage: Hält der Bundeskanzler Häfen für einen Bestandteil der kritischen Infrastruktur Deutschlands?

StS Hebestreit: Das ist mir zu allgemein. Sie wollen ja im nächsten Schritt auf die Frage hinaus - dann stellen Sie sie doch als erste und nicht so staatsanwaltschaftlich -, ob er den Verkauf dieses Anteils an einem Betreiber als Verkauf kritischer Infrastruktur beurteilt. Dazu habe ich, denke ich, die Antwort gegeben.

Zusatzfrage: Eine staatsanwaltschaftliche Befragung, wäre, glaube ich, etwas anders. Damit kenne ich mich nicht so gut aus.

Hält der Bundeskanzler eine Sperrminorität, die bei einer Beteiligung in Höhe von 35 Prozent gegeben wäre, für hinnehmbar?

StS Hebestreit: Jetzt sind wir bei dem Faktor, zu dem wir uns nicht äußern können, weil es um einen Einzelfall geht. Das hat Herr Säverin eben schon sehr deutlich gemacht, und das will ich ganz genauso halten. Bei allem Verständnis für Ihr Interesse bitte ich darum, dass wir das nicht tun.

Frage: Herr Säverin, gehört der Hamburger Hafen aus Sicht des BMWK zur kritischen Infrastruktur?

Säverin: Es gibt eine klare rechtliche Definition dessen, was kritische Infrastruktur ist. Sie ist gesetzlich definiert. Dafür müssen Sie auf unsere Internetseite schauen; da steht es.

Zusatzfrage: Können Sie uns das nicht sagen?

Säverin: Nicht aus dem Kopf.

Zusatzfrage: Können Sie es nachreichen, damit wir eine offizielle Antwort haben?

Säverin: Ich kann Ihnen gern den Link schicken.

Frage: Von europäischer Infrastruktur war heute Morgen in einem Mediengespräch mit russischen Herrschaften die Rede. Ich weiß nicht, warum das heute war. Vor acht Monaten hat ja der Krieg begonnen. Diese Infrastruktur war in die Länge gezogen worden in diesem Kreis, der sich zitieren lässt, aber nicht namentlich, die Anschläge - Terroranschläge nannten die Herrschaften es - auf die beiden Pipelines. Beklagt wurde im Klartext, dass man als Russische Föderation nicht einbezogen sei in Untersuchungen, in Ermittlungen dazu, von wem denn nun und wie denn nun dieser Sabotageakt, der von der Seite Terroranschlag genannt wurde, verrichtet worden sei.

Meine Frage: Stimmt es, Frau Sasse, Herr Hebestreit, dass Russland in keiner Weise in die Ermittlungen einbezogen wird, weder von Schweden noch von Norwegen, oder ist es möglicherweise andersherum so, dass man gefragt, aber keine Antwort bekommen hat?

StS Hebestreit: Alles, was ich weiß, ist, dass es in diesen Untersuchungen von Schweden und von Dänemark - - - Es geht ja auch um die Frage, in welcher Wirtschaftszone was vonstattengegangen ist, und es gibt jeweils einzelne Untersuchungen, aber keine allgemeinen. Ich weiß auch nichts von russischen Untersuchungen, die da einbezogen worden sind.

Zusatzfrage: Auch nichts von Nachfragen an Russland, vielleicht sogar ausschließlich technischer Art, ob in jenen Tagen wirklich russische Schiffe da waren oder welche Schiffe da waren? Das ist ja sieben Monate nach Kriegsbeginn passiert, also Ende September.

StS Hebestreit: Darüber liegen mir keine Informationen vor, die ich Ihnen hier mitteilen darf.

Frage: Herr Säverin, von Galeria Kaufhof liegt ein Antrag auf neue Staatsbeihilfen vor. Können Sie sagen, bis wann die Entscheidung darüber fallen soll?

Säverin: Dazu haben wir uns geäußert. Es gibt keinen neuen Sachstand. Wir bestätigen, dass es die Bitte gibt, noch einmal zu prüfen, ob weitere Möglichkeiten bestehen. Aber mehr gibt es dazu noch nicht zu sagen.

Frage: Herr Hebestreit, der Kanzler hat am Wochenende auch zum Wohnungsbau getwittert und darauf hingewiesen, dass sie in der Legislatur 400 000 klimafreundliche und bezahlbare Wohnungen bauen wollen. Jetzt haben wir ein Viertel der Legislatur hinter uns. Sind die ersten 100 000 geschafft?

StS Hebestreit: Wenn Sie nicht nur in der Bundespressekonferenz wären, sondern in der vorvergangenen Woche auf der Pressekonferenz beim Bündnis für bezahlbaren Wohnungsbau im Bundeskanzleramt gewesen wären, hätten sie all diese Antworten schon erhalten können. Da saßen die Wohnungsbauwirtschaft, Vermieter, Mieter, Makler zusammen und haben genau dieses Ziel von 400 000 Wohnungen betont, auch in der klaren Erkenntnis, dass das unter den jetzt obwaltenden Gegebenheiten natürlich eine noch stärkere Herausforderung wird. Aber alle waren sich darin einig, dass man an dem Ziel, dass man das schafft, festhalten will. Auch wenn klar ist, dass es aufgrund der Lieferschwierigkeiten, der Unterbrechung von Lieferketten aufgrund dessen, was wir mit dem russischen Überfall auf die Ukraine und allem, was damit zusammenhängt, zu tun haben, an Arbeitskräften, an Fachkräften fehlt und dass wir auch die hohen Energiepreise zu bewältigen haben, waren sich alle darin einig, dass das weiter vorangetrieben werden soll. Das Ziel von 400 000 Wohnungen im Jahr, davon 100 000 sozial gefördert, wird diese Bundesregierung weiter verfolgen.

Klar ist, dass das in diesem Jahr - Sie haben das so schön durchgerechnet und sagen: Wo sind die ersten 100 000 Wohnungen? - aufgrund der Gegebenheiten aller Voraussicht nach so nicht eintreten können wird. Das heißt aber nicht, dass man dieses Ziel aufgibt.

Zusatzfrage: Das hatte ich auch gar nicht gemeint. Ich wollte wissen: Wie viel haben wir denn jetzt im ersten Viertel geschafft?

StS Hebestreit: Das kann ich Ihnen „off the top of my head“ nicht sagen. Ich darf Ihnen aber noch sagen: Es sind sogar viel, viel mehr als 400 000 in der Legislatur. Es sind 400 000 pro Jahr. Aber vielleicht weiß Frau Steffen mehr.

Steffen: Eigentlich könnte man der engagierten Rede Herrn Hebestreits nichts hinzufügen. Aber zu den Sozialwohnungen: Es ist tatsächlich so, dass wir keine Übersicht darüber haben, wie viel in den Ländern pro Jahr bislang gebaut wurde. Wir wissen, wie viel sozusagen an Genehmigungen erteilt wird. Das liegt uns als Übersicht vor. Das sind so um 20 000 bei den Sozialwohnungen. Wir sind daran, eine entsprechende Statistik zu bekommen, haben sie aber noch nicht.

Ansonsten sind im vergangenen Jahr, glaube ich, 280 000 Wohnungen gebaut worden. Wir weisen immer darauf hin, dass wir erst im Mai 2023, also im Mai des Folgejahres, die exakte Zahl darüber haben, wie viele im Jahr 2022 gebaut wurden. Wir weisen auch gern auf den wirklich riesigen Bauüberhang in Deutschland hin. 847 000 Wohnungen wurden in Deutschland bereits genehmigt und sind sozusagen in der Warteschlange. Das heißt, es ist durchaus möglich, dass die Zahl erreicht wird.

Frage: Frau Sasse, es gibt neue Vorwürfe gegen den Iranexperten und Baerbock-Berater Adnan Tabatabai und seinen Thinktank CARPO. Unter anderem kritisiert der Berliner Ableger des American Jewish Committee, dass der Thinktank vom Auswärtigen Amt finanziell unterstützt wird. Was sagen Sie zu den Vorwürfen und der Kritik?

Sasse: Diese Meldungen sind uns bekannt ebenso wie die irrige Formulierung, die einige Medien weiterhin verwenden, dass Herr Tabatabai ein Berater von Außenministerin Baerbock sei. Herr Tabatabai ist der Geschäftsführer des Thinktanks CARPO. Um zunächst einmal das klarzustellen: Weder die Organisation noch er selbst als Geschäftsführer der Organisation hat einen Beratervertrag mit dem Auswärtigen Amt.

Was den inhaltlichen Aspekt Ihrer Frage angeht: Das Auswärtige Amt arbeitet mit vielen hundert Partnern zusammen, was die Umsetzung von Projekten angeht. Dazu zählt auch CARPO als einer dieser Partner. CARPO hat aktuell zwei Projekte, die das Auswärtige Amt fördert. Dabei geht es zum einen um ein Dialogprojekt, das gemeinsam mit einem saudischen Thinktank durchgeführt wird, und zum anderen um ein Kulturprojekt zu Bahrain.

Zusatzfrage: Welchen finanziellen Umfang haben diese beiden Projekte?

Sasse: Die genauen Informationen müsste ich Ihnen nachreichen. Das tue ich aber gern.

Frage: Frau Sasse, gibt es eine Korrelation zwischen den ja weiterhin diskutierten und sich erhärtenden Sanktionsmaßnahmen gegen die Kleidungszensur beziehungsweise die Haltung des Irans insgesamt gegenüber Frauen, aber nicht nur Frauen, die besagen würde: „Wir stoppen oder unterbrechen die Bemühungen um ein neues Atomabkommen“? Fehlt eine Abstimmung in Europa dazu? Wie ist der Stand der Dinge? Könnten Sie dazu etwas sagen?

Sasse: Zum einen zum Thema von JCPOA und Atomabkommen: Meine Kollegen Herr Burger und Herr Wagner haben sich an dieser Stelle auch in den vergangenen Wochen immer wieder dazu geäußert. Dazu gibt es keinen neuen Stand. Sie wissen, dass wir Gespräche geführt haben. Aktuell laufen keine weiteren Gespräche, und zwar schlicht und einfach deswegen, weil ein Angebot auf dem Tisch liegt. Iran hat dieses Angebot. Es ist an Iran, darauf zu reagieren.

Was die Proteste in Iran angeht, die wir natürlich weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und auf die wir auch reagieren, wie Sie in den vergangenen Wochen sehen konnten, so beobachten wir die Lage, wie gesagt, weiterhin genau. Wir überlegen sehr genau, auch in Abstimmung mit unseren Partnern innerhalb der G7, aber auch der E3, wie wir auf einzelne Entwicklungen reagieren. Dazu werden wir Ihnen in Kürze Genaueres sagen können. Ich will Sie aber um Verständnis dafür bitten, dass ich das heute noch nicht tun kann.

Zusatzfrage: Gibt es denn einen operativen Zusammenhang zwischen Protesten, welcher Art auch immer, die Sie ja schon gegen die Situation im Iran eingelegt und angestrengt haben, und dem Atomabkommen?

Sasse: Die Proteste haben sich, wie Sie wissen, am Tod von Mahsa Amini vor ein paar Wochen entzündet. Das ist schon von Natur aus ein anderer Anlass als das Atomabkommen mit Iran. Zu dem Zeitpunkt, als sich die Proteste entzündet haben, gab es auch keine Gespräche mit Iran über das Atomabkommen. Insofern besteht da kein Zusammenhang.

Es ist aber natürlich so, dass wir in unseren Beziehungen mit Iran alle möglichen Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise die regionale Rolle Irans; dazu zählt die Lage im Land, um die es jetzt gerade aktuell bei den Protesten geht. Ein weiterer Aspekt in unseren vielfältigen Beziehungen ist das Thema JCPOA.

Frage: Sie sagten, es läge ein Angebot an den Iran in Bezug auf das JCPOA auf dem Tisch. Inwieweit gibt es denn Überlegungen, angesichts der Lage im Iran dieses Angebot zurückzuziehen?

Sasse: Darüber kann ich Ihnen an dieser Stelle bis jetzt nichts berichten.

Frage: Frau Sasse, Sie meinten, es fließt auch Geld an einen saudischen Thinktank.

Sasse: Da haben Sie mich missverstanden. Es ist so, dass wir ein Projekt von CARPO fördern. Das ist ein Projekt, das CARPO gemeinsam mit einem saudischen Thinktank durchführt.

Zusatzfrage: Ein iranischer Thinktank kooperiert mit einem saudischen Thinktank?

Sasse: Richtig.

Zusatz: Die sind doch Feinde!

Sasse: Umso wichtiger, dass es einen Dialog gibt, oder?

Zusatz: Interessant!

Frage: Frau Hajebi, die Coronaimpfstoffe werden zurzeit von den EU-Ländern gemeinsam beschafft. Ich wüsste gerne, wie lange das so bleiben wird und mit welcher Preisentwicklung Sie bei den Impfstoffen rechnen.

Hajebi: Wie Sie wissen, sagen wir zu den Preisen nichts. Das unterliegt – das ist vertraglich so festgehalten – der Geheimhaltung.

Zu der Impfstoffbeschaffung in Bezug auf die EU liegen mir keine neuen Informationen vor.

Zusatzfrage: Es bleibt bei der gemeinsamen Beschaffung?

Hajebi: Genau.

Frage: Morgen beginnt in Berlin die internationale Expertenkonferenz zum Wiederaufbau der Ukraine. Herr Hebestreit, ich wollte fragen, ob Sie anlässlich dieser Konferenz, zu der ja auch der Bundeskanzler eingeladen hat, sagen könnten, in welcher Höhe Deutschland bislang den Wiederaufbau in der Ukraine unterstützt hat und ob Sie schildern könnten, welche Erwartungen Sie bezüglich dieser Konferenz haben.

StS Hebestreit: Das mache ich sehr gerne. Morgen – ich glaube, man wird sich im Westhafen treffen – findet diese Wiederaufbaukonferenz statt. Es ist eine Expertenkonferenz, bei der es nicht um „pledging“ und darum geht, wieder Geld für den Wiederaufbau zusammenzusammeln, sondern es geht darum, mit Fachleuten darüber zu sprechen, wie man Finanzinstrumente und Organisationen schafft, die einen nachhaltigen Wiederaufbau ermöglichen.

Wir reden ja, wie es inzwischen heißt, von einer Generationenaufgabe, die Ukraine nach diesem schrecklichen Krieg wieder aufzubauen. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt Schätzungen von 350 Milliarden Euro und mehr an Finanzbedarf, was natürlich eine grobe Daumenpeilung ist. Jeden Tag wird dort mehr und mehr zerstört.

Es ist klar, dass einzelne Staaten gar nicht die Finanzkraft haben, um auf Dauer die Ukraine allein unterstützen zu können. Es gilt jetzt - die EU-Kommissionspräsidentin und der Bundeskanzler haben das heute in einem Gastbeitrag einen „Marshallplan für das 21. Jahrhundert“ genannt -, so etwas zu entwickeln, um auch nachhaltig, dauerhaft und kalkulierbar Geld zu organisieren, dass das stattfinden kann. Das wird morgen mit Fachleuten aus aller Welt besprochen. Es kommen auch einige internationale Gäste nach Berlin. Ich glaube, es gibt am späten Vormittag eine Pressekonferenz, in der schon einmal so ein bisschen die Problemstellungen aufgezeigt werden.

Was die eigentlichen deutschen Unterstützungsleistungen angeht, so habe ich diese hier nicht präsent und kann sie auch nicht auf Heller und Pfennig oder auf Euro und Cent beziffern. Klar ist, dass wir sowohl im Rahmen der EU als auch bilateral große Summen nicht nur an Krediten, sondern auch an wirklichen Zuwendungen an die Ukraine geleistet haben und auch noch leisten werden. Das liefere ich Ihnen gerne nach, sodass Sie die konkreten Zahlen haben.

Dabei geht es um Wirtschaftshilfen, um direkte Hilfen für die Haushalte. Im Augenblick ist es ja so, dass die Ukraine selber aufgrund des Krieges Geld benötigt, um ihre Soldaten bezahlen und die öffentliche Verwaltung betreiben zu können. Das ist pro Monat, glaube ich, eine Summe von fünf Milliarden Euro, die die Ukraine braucht. Deutschland unterstützt dabei, die Amerikaner auch. Was den deutschen Anteil angeht, beteiligen wir uns im Zuge der Unterstützung der EU mit 26 Prozent an allem, was die EU zahlt. Wir befinden uns auch immer in weiteren Gesprächen in Bezug auf all das, was dann ab Januar wieder nötig sein wird.

Frage: Findet diese Konferenz auf europäischer Ebene statt, oder kann man sich möglicherweise eine internationale Zusammenarbeit vorstellen? Kann Deutschland sich zum Beispiel vorstellen, bei diesem Thema mit China zusammenzuarbeiten?

StS Hebestreit: Wenn Sie dezidiert nach China fragen, war das meines Wissens im Vorfeld kein Thema. Wir haben im Zuge der G7, aber auch der G20 - dann wäre China mit dabei – diese Einladung erweitert und ausgedehnt. Aber wir sagen ganz klar: Es geht im Augenblick darum, dass Expertinnen und Experten überlegen, wie man so etwas administrieren kann, dass das Geld wirklich ankommt, dass das kalkulierbar ist, dass man auch nicht korruptionsanfällig wird und es ebenso dauerhaft ist, wie man es benötigt, um die Ukraine wieder auf Vordermann zu bringen.

Frage: Eine Frage zu den Hilfen – militärische Hilfe, Wiederaufbauhilfe, humanitäre Hilfe –, was hier vor zwei oder drei Monaten schon einmal Thema war. Damals war die Aussage, dass man das ressorteinzeln abfrage und es keine zentrale Übersicht gebe, wie das beispielsweise bei den Militärhilfen der Fall ist. Hat sich daran etwas geändert?

StS Hebestreit: Es ist gerade im Begriff, dass sich daran final etwas ändert. Ich glaube, es fehlen noch zwei Rückmeldungen. Dann haben wir, auf die Initiative aus der Bundespressekonferenz aufbauend, einen Weg gefunden, dass wir das, was wir da alles tun, auch öffentlich darstellen können, auf dass Sie es dann würdigen und loben dürfen.

Frage: Wer wird denn von britischer Seite dabei sein?

StS Hebestreit: Es sind in der Regel nicht Premierministerinnen oder Premierminister – Achtung, deswegen habe ich mehrfach „Expertenkonferenz“ erwähnt –, eher nicht die Staats- und Regierungschefs, die kommen werden, sondern Leute aus der Arbeitsebene, weil eben konkret technisch diskutiert werden soll. Ich muss einmal in meinem Sprechzettel nachgucken, wer höherrangig dabei sein wird: Natürlich der Bundeskanzler, die EU-Kommissionspräsidentin, zugeschaltet der ukrainische Staatspräsident, Herr Selensky, sowie Premierminister Schmyhal, der vor Ort sein wird; weiterhin der Präsident der Schweiz, der Premierminister Polens, Herr Morawiecki, und per Video wird nach jetzigem Stand James Cleverly, der Außenminister Großbritanniens, zugeschaltet sein. Das sind die höherrangigen Teilnehmer. Alle anderen sind Vertreter internationaler Organisationen oder aus den Stäben.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI zu dem am Freitag neu eingesetzten Koordinierungsstab, der im BMI getagt hat und sich um den Schutz der kritischen Infrastruktur kümmern soll. Ist dort auch die operative Ebene, beispielsweise die Leitung der Bundespolizei, mit im Boot?

Was ist mit den Ländern? Was zum Beispiel LNG-Terminals angeht, sind ja die Küstenländer in der Verantwortung. Vielleicht können Sie etwas dazu sagen.

Beylage-Haarmann: Am Freitag haben wir bekanntgegeben, dass es diesen neuen Koordinierungsstab der Bundesregierung zum Schutz kritischer Infrastrukturen gibt. Auf Ebene der Staatsekretärinnen und Staatssekretäre hat dieses Gremium am Freitag seine Arbeit aufgenommen und in der ersten Sitzung die zu besprechenden Details identifiziert. Wie dieser Koordinierungsstab genau arbeiten wird, wird sich in den nächsten Tagen herausstellen.

Zusatzfrage: Sie haben meine Fragen nicht beantwortet, ob die operative Ebene beteiligt ist und ob die Länder auch beteiligt sind.

Beylage-Haarmann: Die Länder werden über die jeweiligen Fachressorts eingebunden. Auch die operative Ebene wird je nach dem konkreten Beratungsfall eingebunden.

Zusatzfrage: Geht es angesichts der aktuellen Herausforderungen dort auch darum, Zuständigkeiten neu zu sortieren?

Beylage-Haarmann: Nein, darum wird es im Rahmen dieses Koordinierungsstabs nicht gehen.

Frage: Herr Hebestreit, war der Gratulationstweet des Bundeskanzlers an Giorgia Meloni alternativlos? Es gibt ja auch Stimmen, die sagen, man müsste der Führerin einer neofaschistischen oder auch postfaschistischen Bündnisregierung nicht unbedingt persönlich gratulieren.

StS Hebestreit: Der Bundeskanzler arbeitet mit allen Regierungen in der Europäischen Union zusammen und bietet diese Zusammenarbeit auch jeder neuen Regierung an. Genau in diesem Sinne ist dieser Tweet - es wird in diesen Stunden auch noch ein Gratulationstelegramm folgen – zu verstehen.

Zusatzfrage: Bei genauer Textexegese liest man, dass er nach der Gratulation an die Person dann schreibt, er freue sich auf weitere enge Zusammenarbeit mit Italien. Das geht dann von der Person weg. Ist das als eine vorsichtige Form des Abstands von der Person hin zur Institution zu bewerten?

StS Hebestreit: Herr Kollege, ich glaube, da sind unsere beiden Berufe unterschiedlich. Sie dürfen interpretieren, was wir schreiben, und ich interpretiere nicht, was wir tun.

Zusatz: Schade!