Regierungspressekonferenz vom 12. Januar 2022

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 12. Januar 2022

Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte in Irak, Migrationsbericht der Bundesregierung 2020, Ernennung von Beauftragten der Bundesregierung), Treffen der EU-Außenministerinnen und Außenminister, Ukraine-Konflikt, Medienberichte über die Stationierung von Hyperschallraketen der US-Armee in Deutschland, Medienberichte über die Erteilung eines Agréments für den designierten deutschen Botschafter in Marokko und Rückkehr der marokkanischen Botschafterin nach Berlin, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen in den Häfen der Freien Hansestadt Bremen, Sonderbevollmächtigter für Rückführungen, Import von Uran aus Kasachstan, COVID-19-Pandemie, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, geplante Legalisierung von Cannabis, Telegram, Menschenrechtsverletzungen in Tunesien, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, Guantanamo Bay Naval Base und das dortige Gefangenenlager der USA, solare Baupflicht für Neubauten, Sanierung von Autobahnbrücken, Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 12. Januar 2022

Sprecher: StS Hebestreit, Sasse (AA), Routsi (BMVg), Stolzenberg (BMUV), Kautz (BMG), Wede (BMI), Baron (BMWK), Steffen (BMWSB)

  

Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.


StS Hebestreit: Zu den Themen aus dem Kabinett, und zwar erst einmal zu Tagesordnungspunkt 2: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung hat die Fortsetzung dieses Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte beschlossen. Das Mandat des Bundestages soll bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden. Insgesamt können weiterhin bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz wird außerdem bereits im Mandatszeitraum umfassend und auch unter Einbeziehung des vernetzten Ansatzes überprüft. Der Deutsche Bundestag muss dieser Verlängerung selbstverständlich noch zustimmen.

Der zweite aktive Punkt: Der Migrationsbericht der Bundesregierung 2020 ist heute vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen worden. Ich schicke voraus, dass der natürlich eine begrenzte Aussagekraft hat, weil wir 2020 bekanntermaßen mit einer Pandemie und auch massiven Beschränkungen zu tun gehabt haben. Nach diesem Bericht ist die Zuwanderung nach Deutschland 2020 um 23,9 Prozent zurückgegangen und die Abwanderung nahm um 21,5 Prozent ab. Das Ergebnis ist eine Nettozuwanderung von rund 220 000 Personen - ein deutlich geringerer Wert als noch im Jahr davor, denn da waren es 327 000 Personen.

Entsprechend zeigen sich auch bei den einzelnen Migrationsformen mehr oder minder starke Rückgänge. Ich nenne exemplarisch die Asylantragszahlen: 2020 verringerte sich die Zahl um 28 Prozent gegenüber 2019 auf 102 581 Erstanträge. Damit ist die Zahl erstmals unter das Niveau von 2013 gefallen. Aber wie gesagt, wir hatten es mit einer Pandemie zu tun; insofern sind die Zahlen eingeschränkt aussagekräftig. Das gilt ebenfalls für die Tatsache, dass im Berichtsjahr die niedrigste Zahl an Bildungsausländerinnen und -ausländern unter den Erstsemestern an deutschen Hochschulen seit 2014 gezählt wurde. Trotzdem bleibt grundsätzlich festzuhalten: Die Bundesrepublik bleibt ein attraktives Ziel besonders für Menschen, die hier studieren und arbeiten wollen. Das gilt insbesondere für Angehörige der Europäischen Union, die den ganz überwiegenden Teil der Einwanderung ausmachen.

Deutschland ist heute unbestreitbar ein Einwanderungsland, und hier setzen wir als Bundesregierung an. Wir wollen einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland auch gerecht wird.

Dann habe ich, lernend aus der letzten Woche, noch eine Dienstleistung, was die Beauftragten der Bundesregierung angeht, die im Kabinett beschlossen wurden. Die Liste setzt sich fort: Pascal Kober wird Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Jürgen Dusel wird Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Burkhard Blienert wird Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen, Claudia Moll wird Bevollmächtigte für Pflege, Stefan Schwartze wird Beauftragter für die Belange der Patientinnen und Patienten, Michael Teurer wird Beauftragter für den Schienenverkehr und Oliver Luksic wird Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik.

Soweit der aktive Teil von mir.

Sasse: Ich kann Ihnen ankündigen, dass Außenministerin Baerbock morgen nach Brest reisen wird, um dort morgen und am Freitag am informellen Treffen der EU-Außenministerinnen und Außenminister teilzunehmen. Das ist das sogenannte Gymnich-Treffen, und das findet in diesem Monat auf Einladung der Franzosen, die ja die EU-Ratspräsidentschaft innehaben, eben in Brest statt. Zu diesem Treffen haben der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Borrell und der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian eingeladen.

Im Kern des Treffens werden die Beratungen über die Sicherheitslage in Osteuropa stehen - natürlich auch im Lichte der verschiedenen Gespräche, die es in den vergangenen Tagen gab und auch heute weiter gibt. Außerdem ist ein Austausch der Außenministerinnen und Außenminister über den Entwurf des neuen sicherheitspolitischen EU-Grundlagendokuments, des sogenannten strategischen Kompasses, und zum Umgang der EU mit China geplant.

Frage : Zum Irak-Mandat an Herrn Hebestreit und gegebenenfalls Frau Sasse: Können Sie uns das Exit-Szenario für die Bundeswehr beschreiben?

Warum, Frau Sasse, soll der syrische Luftraum als Einsatzgebiet ausgeschlossen werden?

Sasse: Bevor wir über Exit-Szenarien sprechen ist vielleicht wichtig, dass wir noch einmal festhalten, was heute passiert ist: Heute hat das Bundeskabinett nämlich den Beschluss getroffen beziehungsweise sieht weiterhin die Notwendigkeit, dass Deutschland die militärische Unterstützung für Irak und im Kampf gegen den Islamischen Staat fortsetzt. Deswegen wurde heute ein Kabinettsbeschluss gefasst, mit dem das Mandat für weitere neun Monate verlängert wird.

Die wesentliche Anpassung des Mandatsentwurfs im Vergleich zu dem vorherigen Mandat ist, dass Syrien aus dem Mandat gestrichen wird. Deutsche Beiträge über Syrien wird es damit nicht mehr geben. Außerdem wurde, wie Sie wissen, bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Einsatz natürlich umfassend und inklusiv überprüft wird. Dieser Evaluierung möchte ich an dieser Stelle nicht vorgreifen, aber vielleicht möchte Frau Routsi ergänzen.

Routsi: Das mache ich sehr gerne. Ich hoffe, Sie erlauben mir ganz kurz noch eine Einordnung. Die Ministerin war ja am vergangenen Wochenende unterwegs und hat vor Ort unser Kontingent im Einsatz Counter Da’esh / Capacity Building Irak und auch Nato Training Mission im Irak besucht. Sowohl dieser intensive Austausch mit den Frauen und Männern vor Ort, die dort wirklich einen herausragenden Job unter sehr schwierigen Bedingungen leisten, als auch die politischen Gespräche mit den jordanischen und irakischen Partnern vor Ort sind in den Prozess der Mandatsverlängerung eingeflossen; Frau Sasse hat das gerade auch angesprochen. Die Ministerin hat betont, dass klar sein muss, dass der Kampf gegen den IS noch nicht vorbei ist und dass das deutsche Engagement aus ihrer Sicht weitergehen muss.

Sie haben nach dem Exit-Szenario gefragt. Ich würde Sie genauso, wie das die Kollegin vom AA gemacht hat, auf den Koalitionsvertrag verweisen wollen. Das ist jetzt ja das erste Mandat, das in die Verlängerung geht und davon betroffen ist. Die Ministerin hat auch angekündigt, dass wir, sofern es im parlamentarischen Verfahren zu einem positiven Votum kommt, die folgenden neun Monate natürlich nutzen werden und uns intensivst damit auseinandersetzen werden.

Was das Thema Syrien angeht, kann ich Ihnen sagen: Das stimmt, Syrien ist raus - es war vorher tatsächlich noch drin. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir uns diese Flexibilität in der Operationsführung quasi bewahren wollten. Wir haben das überprüft und festgestellt: Es ist nicht mehr notwendig. Aus diesem Grund ist Syrien raus.

Für uns ist der Irak ein Schlüsselland für Stabilität im Nahen Osten, und er braucht auch weiterhin unsere militärische Unterstützung. Ministerin Lamprecht wird sich im parlamentarischen Prozess auch weiterhin intensiv für diese Position einsetzen.

Zusatzfrage : Wie ist denn der Stand heute in Sachen Exit-Szenario? Können Sie uns den erklären?

Hat es also keine völkerrechtlichen Gründe, dass nicht mehr über Syrien geflogen werden soll, Frau Routsi? Das hat sich jetzt bei Ihnen anders angehört. Die Grünen und insbesondere Frau Baerbock haben ja immer auf die völkerrechtlichen Probleme des bisherigen Einsatzmandates geschielt.

Routsi: Ich habe mich ja dazu eingelassen, dass das aus militärischer Sicht - ich spreche ja für das BMVg - eine operative Angelegenheit ist. Der haben wir Rechnung getragen.

Zum Exit-Szenario. Ich weiß nicht, ob das ganz klar geworden ist - Sie fragen danach ja regelmäßig und das ist auch Ihr gutes Recht; das will ich auch gern beantworten -: Es ist eine gesamtheitliche Antwort, die im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Alle Mandate, die verlängert werden sollen, sollen einer Evaluierung unterzogen werden, und da wird man sehr genau prüfen, ob wir unsere Ziele erreichen werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt kein hypothetisches Szenario geben kann, sondern einfach noch einmal dafür werben möchte, dass man uns diese Zeit auch lässt. Die folgenden neun Monate werden wir intensiv nutzen und dann entsprechend schauen, wie es weitergeht.

Frage (zum Ukraine-Konflikt): Bei den Gesprächen in Genf hat Russland angefragt, rechtliche Garantien zu erhalten, in denen die Nato sich verpflichtet, keine weitere Osterweiterung mehr vorzunehmen, und das ganze haben die russischen Vertreter auch als imperativ bei diesen Verhandlungen betitelt. An Herrn Hebestreit oder Frau Sasse: Wäre die Bundesregierung bereit, in dieser Frage Russland entgegenzukommen? Falls nein: Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen ein Entgegenkommen in dieser Frage?

StS Hebestreit: Ich glaube, das haben wir hier schon mehrfach diskutiert. Klar ist, dass die Grundprinzipien des Völkerrechtes gelten und nicht zur Disposition gestellt werden. Diese Grundprinzipien sehen vor, dass jedes einzelne Land für sich selber entscheiden kann, welchem Bündnis es beitreten möchte - in enger Absprache mit dem jeweiligen Bündnis -, und da gibt es keine Ausschlusskriterien. Trotzdem will ich auch deutlich festhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Beitritt der Ukraine nicht diskutiert wird.

Zusatzfrage: Kann das Auswärtige Amt etwas dazu sagen?

Sasse: Ich kann für das Außenministerium natürlich das, was Herr Hebestreit gerade ausgeführt hat, nur unterstreichen und noch einmal deutlich machen : Sie wissen dass wir, als die Vorschläge von Russland hier aufkamen und öffentlich wurden, an dieser Stelle darüber gesprochen haben und deutlich gemacht haben, dass wir diese Vorschläge zur Kenntnis genommen haben und sie Teil der Gespräche und der Beratungen sind. Diese Gespräche und Beratungen laufen weiterhin; sie laufen heute im Nato-Russland-Rat. Wenn wir an dieser Stelle über die Gespräche oder Inhalte berichten können, dann werden wir das gerne tun.

Zusatzfrage: Das US-Außenministerium hat bei der Presskonferenz im Anschluss an die Gespräche in Genf erklärt, dass Nord Stream 2 auch ein gutes Leverage, ein gutes Druckmittel im Kontext dieser Verhandlungen wäre. Da würde mich interessieren: War das mit der deutschen Seite abgesprochen?

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die USA im Kontext von bisher zumindest bilateralen Verhandlungen ein privatwirtschaftliches Projekt als Druckmittel ins Spiel bringen?

StS Hebestreit: Ich glaube, die Bundesregierung bewertet das gar nicht. Ich glaube, die Positionen sind ausgetauscht, auch in Bezug auf das Thema Pipeline Nord Stream 2. Es gibt im Augenblick ein Prüfverfahren, das läuft. Das gilt es abzuwarten und auch alle weiteren Entwicklungen dazu im Lichte dieser Prüfung.

Zusatzfrage: Aber meine Frage war ja: Das Besondere in dem Fall ist, dass die USA im Zuge von bilateralen Gesprächen mit Russland Nord Stream 2 als allgemeines Druckmittel angeführt haben, zumindest in dieser Pressekonferenz. Mich würde interessieren, ob das mit dem deutschen Partner abgesprochen wurde. Tatsächlich ist das eine neue Qualität und würde von daher eine entsprechend neue Einschätzung der Bundesregierung erfordern.

StS Hebestreit: Ich habe Ihre Frage schon beim ersten Mal verstanden und habe sie deswegen so beantwortet, wie ich sie beantwortet habe.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es gibt Presseberichte, wonach die US-Amerikaner planen, in Wiesbaden Hyperschallraketen zu stationieren. Ist Ihnen das bekannt und trifft das zu?

Sasse: Vielen Dank für die Frage. - Uns sind diese Meldungen bekannt. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Bundesregierung von der Regierung der Vereinigten Staaten die Auskunft erhalten hat, dass keine Raketensysteme in Wiesbaden stationiert sind und es auch keine dahingehenden Pläne der USA gibt.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie würden die Frage mit Nein beantworten? Das heißt, es wird dort keine Stationierung geben. Habe ich das richtig verstanden?

Sasse: Ich kann noch einmal meine Antwort und die Auskunft, die wir dazu von den Amerikanern dazu erhalten haben, wiederholen. Aber mehr als das leider nicht.

Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es laut den USA aktuell keine Raketen in Wiesbaden gibt, aber nicht, dass es zukünftig Raketen in Wiesbaden geben kann oder dass es anderswo Raketen der USA gibt?

Sasse: Herr Kollege, auf die ganz konkret gestellte Frage des Kollegen von der ARD kann ich noch einmal meine Antwort wiederholen, dass die Bundesregierung von der Regierung der Vereinigten Staaten die Auskunft erhalten hat, dass keine Raketensysteme beim 56th Artillery Command in Wiesbaden stationiert sind und dass es auch keine dahingehenden Pläne der USA gibt.

Frage: Marokkanische Medien berichten, dass das Königreich den designierten deutschen Botschafter Thomas Peter Zahneisen in den nächsten Tagen das Agrément geben wird und dass die marokkanische Botschafterin Zohour Alaoui bald nach Berlin zurückehren wird. Können Sie schon Angaben machen, wann die beiden offiziell auf ihren Posten sein werden?

Wenn Sie dazu vielleicht auch noch kommentieren wollen, was dies für eine Bedeutung für die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern haben wird.

Sasse: Da muss ich Sie um Verständnis bitten, dass wir zu Medienmeldungen wie üblich an dieser Stelle keine Stellung nehmen.

Zu den Beziehungen zu Marokko hatte sich vor Kurzem Herr Burger ausführlich an dieser Stelle eingelassen. Auf diese Ausführungen möchte ich an dieser Stelle verweisen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Umweltministerium. Es gab gestern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Umschlags von Kernbrennstoffen in Bremer Häfen. Das Land Bremen hat 2021 ein Umschlagverbot verhängt, und das wurde jetzt nach der Karlsruher Entscheidung aufgehoben. Die Frage ist: Plant die Bundesregierung, ein Exportverbot von Kernbrennstoffen im Atomgesetz zu verankern?

Stolzenberg: Vielen Dank. - Das Urteil haben wir auch zur Kenntnis genommen. Man muss sich jetzt die Optionen anschauen, die es dort gäbe. Auf Bundesebene wäre ein Import- und Exportverbot für nukleare Stoffe für die AKW-Brennstoffversorgung im Ausland wahrscheinlich EU-rechtswidrig. Das widerspräche nämlich der Warenverkehrsfreiheit. Wenn man es allgemeiner fassen und sagen würde, dass man ein generelles Verbot für Atomtransporte in Deutschland will, wäre das nicht praktikabel, denn wir müssen Kernbrennstäbe in Deutschland allein für die Endlagerung transportieren.

Wir wählen einen anderen Weg. Ende dieses Jahres wird Deutschland aus der Atomkraft aussteigen. Darüber hinaus gibt es Atomfabriken in Deutschland. Dort prüfen wir auf Basis des Koalitionsvertrags das weitere Vorgehen.

Zusatzfrage: Das betrifft ja wohl vor allem Grone, wo die Brennstäbe produziert werden, wenn ich das richtig sehe. Könnte das bedeuten, dass das dann mittelfristig zugemacht wird?

Stolzenberg: Ich möchte Sie an der Stelle korrigieren: Das ist nicht Grone, sondern Gronau.

Wie ich gesagt habe: Auf Basis des Koalitionsvertrags prüfen wir gerade das weitere Vorgehen. Das wird abzuwarten sein.

Frage: Wann wird über den Sonderbevollmächtigten für Rückführungen entschieden? Wo wird dieser Posten angesiedelt? Im Kanzleramt, im Auswärtigen Amt oder im BMI?

StS Hebestreit: Ich muss Sie noch ein wenig um Geduld bitten, um genau diese Fragen beantworten zu können. Wir haben uns hier die Regel gegeben, dass wir das dann verkünden, wenn es auch feststeht. Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich keinen neuen Stand.

Frage: Weil wir gerade beim Thema Atom waren, wollte ich sagen, dass wir in Bezug auf die Uranfrage immer noch auf die Nachreichung warten.

Stolzenberg: Die sollte Ihnen vor einer Dreiviertelstunde zugegangen sein. Ich kann gerne an dieser Stelle wiederholen, was der Inhalt dessen ist, weil es vielleicht auch andere interessiert:

In den letzten Jahren hat es keine Importe von Kernbrennstäben aus Kasachstan nach Deutschland gegeben. Das können Sie auch sehr gut in unseren Jahresberichten nachvollziehen. Die Angaben zu Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung sind dort sehr genau aufgeführt. Deutschland ist diesbezüglich transparenter als viele andere Staaten. Deshalb kann man das auch gut nachvollziehen.

Zusatzfrage : Woher kommt denn der Brennstoff?

Stolzenberg: Meiner Kenntnis nach sind das Jahr für Jahr sehr unterschiedliche Länder, unter anderem Australien, aber eben nicht Kasachstan.

Frage (zur COVID-19-Pandemie): Herr Kautz, Sie haben vermutlich die Stellungnahme der Laborärzte zur Kenntnis genommen, die meinen, man könne sich beim Verdacht auf Omikroninfektionen nicht mit guten Antigenschnelltests freitesten. PCR-Tests seien zuverlässig, Antigenschnelltests seien dies nicht. Das ist eine Stellungnahme, die sich gegen Pläne der Bundesregierung richtet, das möglicherweise zuzulassen. Wie ist der aktuelle Stand? Plant die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium weiterhin, dass man sich auch mit Antigenschnelltests freitesten kann?

Kautz: Ja.

Zusatzfrage: Das heißt, das, was die Laborärzte sagen - es sind ja nicht nur die Laborärzte -, überzeugt Sie nicht und Sie halten die Antigenschnelltests entgegen dieser fachärztlichen Auffassung für hinreichend zuverlässig?

Kautz: Ja. Ich kann das auch noch weiter ausführen, wenn Sie mögen. Das waren Ja-Nein-Fragen. Wie auch immer, Sie wissen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz letzte Woche die Verkürzung von Quarantäne- und Isolationszeiten beschlossen hat, aber auch je nach Personenkreis Unterschiede gemacht hat, ob man sich mit einem PCR-Test oder einem Antigenschnelltest freitestet. Die Antigenschnelltests, insbesondere bei Omikron, wirken ganz gut oder sind sensitiv am Ende einer Infektion. Das ist jedenfalls unser Kenntnisstand. Wir nehmen natürlich die Einlassung der Laborärzte durchaus zur Kenntnis und nehmen das in unsere Überlegungen mit auf.

Zusatzfrage: Die Laborärzte argumentieren ja damit, dass die Laborkapazitäten der PCR-Tests lange nicht ausgeschöpft seien und schlagen deswegen vor, doch die zuverlässigeren PCR-Tests zu nutzen, soweit die Kapazität reicht. Das überzeugt Sie nicht?

Kautz: Ich erwähne nur, dass PCR-Tests natürlich deutlich teurer in der Diagnostik sind und diese Mehrkosten auch den Laborärzten zugutekommen.

StS Hebestreit: Vielleicht darf ich an einer Stelle ergänzen: Wir sind jetzt in der aktuellen Situation, dass wir auch heute wieder neue Höchststände in Bezug auf die Infektionszahlen haben. Es ist zu erwarten, dass sich das in den nächsten Tagen fortsetzen wird. Insofern wird auch die Auslastung, was PCR-Tests angeht, steigen. Das liegt einfach in der Natur der Sache. Insofern wäre es jetzt fahrlässig - das hat das BMG ja auch am Montag hier noch einmal dargelegt -, die Nachfrage sozusagen zu erhöhen, ohne dass der Nutzen, und das hat Herr Kautz hier ja gerade noch einmal deutlich gemacht, ohne dass die Nutzung zwangsläufig nötig ist, weil die Antigenschnelltests, die wir hier einsetzen, insbesondere am Ende einer Infektion eine hohe Wirksamkeit haben.

Frage: Ich habe eine Frage zum Impfstoff von BioNTech. Es gibt Berichte aus mehreren Ländern, dass verstärkt Menschen unter 30 Jahren mit dem Impfstoff von Moderna geimpft werden, weil BioNTech offenbar nicht zur Verfügung steht. Können Sie eine Einschätzung geben, wie das aussieht? Laut STIKO sollen die ja eigentlich mit BioNTech geimpft werden.

Kautz: Wozu soll ich eine Einschätzung geben? Zu der Handhabung in anderen Ländern?

Zusatz: Ne, einfach zur Versorgungslage mit BioNTech.

Kautz: Sie wissen - das haben wir aber schon mehrfach gesagt -, dass der BioNTech-Impfstoff momentan knapp ist, dass wir auch dazu aufrufen, besonders die Menschen unter 30 mit BioNTech zu impfen und bei Menschen über 30 den Moderna-Impfstoff einzusetzen. Sie wissen auch, dass der Minister zusätzlich Moderna-Impfstoff beschafft hat. Gestern haben wir einen Vertrag mit Rumänien gezeichnet und werden aus Rumänien fünf Millionen zusätzliche Impfstoffdosen von BioNTech bekommen. Diese werden uns in der Kalenderwoche vier erreichen. Der Minister hat das heute mit den Worten kommentiert:

„Für die Boosterimpfung auch von 12- bis 17-Jährigen ist dies eine wesentliche Verbesserung. Diese Impfung schützt oft vor Schulausfall und ist wichtig.“

Frage: Mehr als die Hälfte der als Coronafälle deklarierten Patienten befinde sich nicht aufgrund von Corona in stationärer Behandlung, schreibt die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf die Zahlen der Gesundheitsministerien der Länder. Trifft das zu? Wenn nicht, wie sind Ihre Zahlen?

Kautz: Ich kommentiere Artikel der „Bild“-Zeitung nicht, auch dann nicht, wenn der Kollege sie zitiert.

Frage: Das Medikament Sotrovimab wird von der EU bestellt und soll zugelassen werden. Wie viel davon hat das BMG bestellt, und wann rechnen Sie damit?

Kautz: Darauf kann ich nur allgemein antworten. Bei Erfolg versprechenden Arzneimitteln sind wir mit den Herstellern immer im Gespräch. Ich kann Ihnen jetzt kein konkretes Volumen nennen oder sagen, was wir bestellt haben, wo wir dran sind oder wie weit die Vertragsverhandlungen sind. Das reiche ich gegebenenfalls nach.

Frage: Herr Lauterbach hat am 8. Januar auf eine CDC-Studie verwiesen und erklärt, dass Kinder nach einer Coronainfektion ein erhöhtes Risiko hätten, Diabetes zu entwickeln. Diese Studie war allerdings nicht peer-reviewt. Auch zum Zeitpunkt seines Tweets gab es massive Kritik aus US-Fachkreisen, die diese Studie wegen des mediokren Forschungsdesigns als mangelhaft benannt haben.

Aus welchen Gründen hat Herr Lauterbach, der diese Studie in seiner Funktion als Gesundheitsminister verbreitet hat, nicht auf diese Kritik aus den Fachkreisen verwiesen?

Kautz: Sie müssen es mir nachsehen, dass ich nicht jeden Tweet, nicht die Hintergründe jedes Tweets und vor allen Dingen nicht die Motivation, warum man eine Reaktion auf einen Tweet nicht mit einem Tweet beantwortet, beim Minister nachfrage. Insofern kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

Abgesehen davon will ich solche Wissenschaftsfragen eigentlich nicht hier in diesem Rahmen beantworten.

Zusatzfrage: Können Sie uns denn zumindest versichern, dass Herr Lauterbach sowohl in diesem speziellen Fall als auch allgemein zuvor die entsprechenden Studien in ihrer Gesamtheit gelesen hat, in diesem Fall inklusive der auf Seite 6 ausgeführten „limitations“?

Kautz: Sie versuchen mit dieser Frage zu insinuieren, dass eine Coronainfektion bei Kindern gar nicht schlimm sei. Dem kann ich allerdings widersprechen. Wir sollten versuchen, jede Infektion zu vermeiden, auch bei Kindern. Es ist nicht klar, inwiefern das Langzeitwirkungen hat. Es gibt auch Kinder, die an Corona schwer erkranken. Insofern würde ich dem widersprechen.

Frage: Ich bat nicht um einen Kommentar des „Bild“-Artikels, sondern um die Zahlen des Gesundheitsministeriums. Wie viele der als Coronafälle deklarierten Patienten befinden sich nicht aufgrund von Corona in stationärer Behandlung?

Kautz: Diese Zahlen stehen im Wochenbericht des RKI. Das weiß auch der Kollege, und das kann er nachgucken.

Frage: Herr Kautz, weil Herr Gülde am Montag überfragt zu sein schien: Können Sie uns noch einmal aus Ihrer Sicht den Nutzen beziehungsweise den Erfolg der Luca-App bei der Kontaktverfolgung in Deutschland aufzeigen?

Kautz: Das muss ich gar nicht tun, weil der Bund die Luca-App nicht nutzt.

Zusatz: Der Bund hat den Ländern, die diese App nutzen, die Übernahme der Applizenzkosten gewährt. Der Bund, also die alte Bundesregierung, hat letztes Jahr die Luca-App auch immer wieder gelobt und angepriesen. Dementsprechend sollten Sie wahrscheinlich wissen, wie der Nutzen und der Erfolg sind.

Kautz: Wir haben die Luca-App immer nur als zusätzliches Hilfsmittel bezeichnet, auch hier an dieser Stelle. Wir finanzieren die Luca-App für die Länder nicht. Es liegt im Benehmen der Länder, ob sie die Luca-App verwenden oder nicht.

Zusatzfrage: Es war noch bis vor Kurzem die Ansage, dass Sie die Applizenzkosten für die Länder übernehmen. Das haben Sie jetzt verneint. Ist das neu?

Kautz: Wir finanzieren die Luca-App nicht.

Frage: Meine Frage richtet sich an das BMG. Es geht um den Drogenbeauftragten. Das Thema war im Kabinett. Herr Blienert ist bekannt dafür, dass er eine positive Haltung gegenüber einer Legalisierung von Cannabis hat. Hat das bei der Besetzung des Postens des Drogenbeauftragten eine Rolle gespielt?

Kautz: Wenn Sie sich die Lebensläufe aller drei Beauftragten, die wir benannt haben, anschauen, dann werden Sie sehen, dass alle drei auf ihrem jeweiligen Gebiet Experten sind, so auch Herr Blienert. Er war drogenpolitischer Sprecher, hat sich in der 18. Legislaturperiode für die Legalisierung von Cannabis eingesetzt und ist natürlich wegen seiner Expertise als Beauftragter benannt worden.

Zusatzfrage: Welche Rolle soll Herr Blienert bei der Umsetzung der geplanten Legalisierung von Cannabis spielen?

Kautz: Ein Beauftragter schreibt keine Gesetzentwürfe. Aber natürlich wird er dieses Anliegen mit entsprechenden Hinweisen und Kommentaren begleiten.

Frage: Welches Ressort hat die Federführung bei der Cannabislegalisierung inne, das BMG, das BMI?

Kautz: Das BMG.

Zusatzfrage: Wann fangen Sie damit an?

Kautz: Minister Lauterbach hat schon gesagt, dass es ihm ein wichtiges Anliegen, aber auf dem Höhepunkt der Pandemie nicht prioritär ist.

Frage: Gesundheitsminister Lauterbach sagte zum Jahreswechsel, er gehe von einer hohen Dunkelziffer bei den Coronaneuinfektionen aus. Sie sei zweimal bis dreimal so hoch wie offiziell. Auf welcher Grundlage kam er zu der Annahme? Hat sie sich bestätigt?

Kautz: Das haben wir in der Tat schon beantwortet.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Die Ministerin hat in einem Interview erklärt, die Abschaltung von Telegram sei als Ultima Ratio denkbar. Können Sie uns erklären, wie das technisch gehen soll?

Wede: Vielen Dank für die Frage. Wir haben hier bereits ausgeführt - ich wiederhole mich -, dass das BMI innerhalb des Ressortkreises, aber auch mit unseren EU-Partnern im Gespräch darüber ist, wie insgesamt mit Telegram umzugehen ist. Dabei geht es darum, dass sich Telegram an das in Deutschland und in Europa geltende Gesetz hält, was bisher nicht der Fall ist. In diesen Gesprächen schließen wir keine Möglichkeiten aus, aber es liegen jetzt auch keine fertigen Maßnahmen auf dem Tisch, wie Telegram rechtlich oder technisch abzuschalten wäre. Wie gesagt, laufen die Gespräche insgesamt zu dem Thema Telegram und werden natürlich auch mit den weiteren Akteuren in diesem Bereich zu führen sein, etwa mit den Betreibern von Appstores.

Zusatzfrage: Der Kontext ist mir wohl bewusst. Ich hatte dazu gelegentlich auch schon gefragt. Mich interessiert in dem Zusammenhang wirklich Folgendes: Das Abschalten ist ja ein technischer Vorgang. Sind Sie der Auffassung, dass unter den Bedingungen der deutschen Gesellschaft sozusagen ein Abschalten in dem Sinne - das wäre technisch - tatsächlich möglich sein kann? Wie soll das geschehen? Beispiele dafür kennt man eher aus China. Aber das sind nicht die Verhältnisse, in denen wir leben. Also: Wir ginge ein Abschalten technisch?

Wede: Ich kann mich nur wiederholen: Die Bundesinnenministerin hat gesagt, dass diese Möglichkeit als Ultima Ratio zu prüfen wäre. Aber aktuell kann ich Ihnen keine technischen oder auch rechtlichen Details dazu, wie dies umzusetzen wäre, nennen.

Frage: Warum fällt Telegram als Dienst nicht unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz? Das ist bisher nur sozialen Netzwerken vorbehalten, aber nicht den Messengerdiensten. Nun kann man - das machen die Experten allenthalben - sagen, dass Telegram an sich gar kein Messengerdienst mehr sei, sondern als soziales Netzwerk agiere. Warum ändern Sie das Netz-DG nicht dahingehend, dass Telegram unter das Netz-DG fällt?

Wede: Herr Kollege, dazu haben sich das BMI und das BMJ in letzter Zeit geäußert. Ich denke, damals waren Sie in Urlaub. Nach unserer Auffassung fällt Telegram unter das Netz-DG und hat sich dementsprechend an diese Vorschriften zu halten.

Kautz (zur COVID-19-Pandemie): Meine Kollegen haben mir dankenswerterweise Ihre Frage beantworte. Sotrovimab haben wir beschafft. 55 000 Einheiten bis Ende März 2022 sind vertraglich zugesichert.

Frage: Das Verschwindenlassen ist in Tunesien zu einem ernsten Phänomen geworden und Menschenrechtsverletzungen und willkürliche Festnahmen in Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen. Gibt es dazu eine Stellungnahme der Bundesregierung?

Sasse: Das ist nur sehr schwer pauschal für alle Länder, die Sie aufgezählt haben, zu beantworten, weil wir die Menschenrechtslage in jedem Land der Welt natürlich sehr differenziert sehen. Ich kann Ihnen aber grundsätzlich sagen - Sie wissen, dass das unsere Haltung ist -, dass die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen, wenn sie vorkommen, mit den Regierungen der jeweils betroffenen Länder thematisiert.

Frage: Gestern jährte sich zum zwanzigsten Mal die Eröffnung des Gefangenen- und Folterlagers Guantanamo, in dem bis heute Menschen ohne ordentlichen Gerichtsprozess festgehalten werden. Die UN-Menschenrechtskommission verurteilt regelmäßig diese völkerrechts- und auch verfassungswidrige Praxis und fordert die Schließung.

Welche konkreten Schritte hat Außenministern Annalena Baerbock auch eingedenk ihrer Proklamation einer wertegetriebenen Außenpolitik bisher unternommen, um diese völkerrechtswidrige Praxis zu beenden?

Sasse: Sie waren Montag nicht in der Regierungspressekonferenz.

Zusatz: Ich habe aber das Protokoll gelesen.

Sasse: Sie wissen aber nicht, dass wir verschiedenen Kollegen ergänzende Antworten geschickt haben. Deswegen will ich das an dieser Stelle für alle wiederholen.

Ich habe Montag erklärt, dass sich die Haltung der Bundesregierung, was Guantanamo angeht, nicht verändert hat. Das Gefangenenlager in Guantanamo stellt aus unserer Sicht wichtige Prinzipien der Menschlichkeit, des Rechtsstaats und der Menschenrechte infrage. Das haben wir gegenüber den verschiedenen US-Regierungen seit 2002 immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht.

US-Präsident Joe Biden hat im Februar 2021 erklärt, dass er die Schließung des Gefangenenlagers bis zum Ende seiner Amtszeit anstrebe. Diese Ankündigung begrüßen wir.

Zusatzfrage: Da wir gerade beim Thema des Völkerrechts sind, ganz grundsätzlich: Wie bewertet die Bundesregierung eigentlich die Teilbesatzung der Provinz Guantánamo der Sozialistischen Republik Kuba durch US-Militär seit 1903 aus völkerrechtlicher Perspektive?

Sasse: Ihre Frage deckt einen relativ großen Zeitraum ab. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nicht wagen - - -

Zusatz: Mit Status von 2022; das können wir kurz machen!

Sasse: Ja. Ich möchte trotzdem an dieser Stelle darum bitten, wenn wir etwas in dieser Frage der Völkerrechtsmäßigkeit nachzureichen haben, das an dieser Stelle tun beziehungsweise Ihnen die Antwort bilateral zukommen lassen zu können.

Frage: Ich hätte eine Frage zur Solardachpflicht. Die geht vor allem an Herrn Hebestreit. Herr Habeck hat gestern in der Pressekonferenz gesagt, dass er eine Solardachpflicht einführen möchte, die dann generell für Neubauten gelten soll, nicht nur für Gewerbebauten, sondern eben auch für Privatbauten. Im Koalitionsvertrag ist es, glaube ich, so beschrieben, dass das bei Privatbauten eine Regel und bei Gewerbebauten halt eine Pflicht werden soll. Ist es einheitliche Meinung oder Auffassung auch innerhalb der Bundesregierung, dass es zukünftig eine generelle Solardachpflicht für Neubauten geben wird?

StS Hebestreit: Ich glaube, generell ist diese Bundesregierung sehr bestrebt, beim Klimaschutz wirklich voranzukommen und den Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranzubringen. Bundesminister Habeck hat das ja gestern auch breit dargelegt. Jeden einzelnen Schritt wollte ich jetzt nicht beurteilen. Grundsätzlich ist es so, dass wir auch beim Solardachausbau massiv vorankommen wollen.

Was Ihre konkrete Frage angeht - das müssen Sie mir nachsehen -, führen wir jetzt die Diskussion innerhalb dieser Bundesregierung, und wenn wir die zu Ende geführt haben werden, werden Sie das auch mitbekommen.

Zusatz: Können Sie das ergänzen? Herr Habeck will das ja, glaube ich, auch in das Sofortprogramm bringen. Das heißt, es müsste dann auch relativ bald entschieden werden, für welche Bauten das dann gelten soll.

Baron: Natürlich. Wir haben gestern die „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ vorgelegt. In dem Papier wird ja auch noch einmal ausgeführt, dass die Arbeiten daran laufen, auch noch einmal mit dem Hinweis, dass bei gewerblichen Neubauten Solarenergie verpflichtend und bei privaten Neubauten die Regel sein wird. Das ist jetzt eben der Schritt, der natürlich rechtlich und gesetzlich auszufüllen ist, und das sind die Arbeiten, die wir aufgenommen haben. Natürlich können wir das als Haus nicht alles allein gestalten, sondern das tun wir in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung. Genau diese Arbeiten laufen jetzt und beginnen jetzt.

Zusatzfrage: Soll das denn dann bereits im April in dem ersten Paket enthalten sein?

Baron: Das werden wir sehen, je nachdem, wie die Debatten dazu ablaufen. Das kann ich jetzt noch nicht sagen. Wir hatten gestern ja auch dargestellt, dass das erste Paket, das wir bis zum Frühjahr vorlegen werden, den Fokus vor allem auf Strom legen wird. Eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird also Bestandteil sein; das kann ich schon sagen. An allen weiteren Bestandteilen arbeiten wir jetzt mit allen Ressorts gemeinsam. Das wird sich dann zeigen.

Frage : Ich sehe das Verkehrsministerium jetzt nicht anwesend.

Vorsitzender Szent-Iványi: Das Verkehrsministerium ist nicht anwesend, nein. Aber Sie können die Frage trotzdem stellen, weil die Kollegen ja zuhören.

Zusatzfrage : Es geht um die Untersuchung der bundeseigenen Autobahngesellschaft bezüglich der maroden Brücken in Deutschland und darum, dass es dort einen akuten Handlungsbedarf gibt. Mindestens doppelt so viele marode Brücken müssten mittlerweile pro Jahr neu gebaut werden, man braucht viel mehr Geld und die besonders maroden Brücken müssten mittlerweile priorisiert werden. Da würde mich die Reaktion des Verkehrsministeriums interessieren. Wo soll das Geld dafür herkommen?

Frage: Ich glaube, das Bauministerium ist anwesend. Dann würde ich ihm gerne eine Frage stellen. Es geht um den Energiekostenzuschuss. In der Planung sind jetzt Zuschüsse für Wohngeldempfänger. Ich glaube, 700 000 Haushalte würde das betreffen. Ist darüber hinaus geplant, Energiekostenzuschüsse für weitere Bevölkerungsgruppen zu erarbeiten? Das war in Teilen von Wahlprogrammen auch enthalten. Im Koalitionsvertrag gibt es eine vage Option, so etwas zu entwickeln. Wird konkret in dieser Hinsicht gearbeitet?

Steffen: Ich glaube, hierbei handelt es sich um den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, und das ist auch die Gruppe, die ihn im Sommer dieses Jahres einmalig bekommen wird. Darüber hinaus ist mir nichts bekannt.

Zusatzfrage: Heizkosten sind ja ein Teil von Energiekosten, die gestiegen sind. Die Problematik erweist sich ja auf allen Ebenen, beim Heizen, beim Strom und auch bei anderen Energieträgern. Das heißt, das Bauministerium arbeitet nicht daran, den Kreis der Empfänger von Zuschüssen für gestiegene Energiekosten zu erweitern. Das ist richtig?

Steffen: Das ist in der Tat eine Problematik - das sehe ich auch so -, liegt aber nicht in unserem Bereich.