Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?

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Leichte Sprache Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?

Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen. 
Das Recht, zu wählen, gehört zu den wichtigsten Rechten, 
die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben. 
Durch Wahlen können Sie auch in der Politik mitbestimmen.

Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache zur Bundestags-Wahl 2021. 

4 Min. Lesedauer

Foto zeigt eine Frau, die ihre Stimme bei einer Wahl abgibt.

Wahl-Lokale müssen so eingerichtet sein, dass alle Menschen wählen können.

Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Wer darf bei einer Bundestags-Wahl wählen?

Die Wähler müssen:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • im Wähler-Verzeichnis stehen.

Wenn eine Person nicht lesen kann,
dann kann sie eine Person zur Wahl mitnehmen,
die ihr dabei hilft.

Wenn eine Person eine körperliche Behinderung hat,
dann kann sie zur Unterstützung
eine Person zur Wahl mitnehmen.

Die Hilfs-Person darf den Wähler nicht beeinflussen.
Das heißt:
Der Wähler entscheidet alleine,
wen er wählen möchte.
Die Hilfs-Person muss
die Wahl geheim halten.

Eine blinde Person
oder eine Person mit einer Sehbehinderung
kann als Hilfsmittel eine Stimm-Zettel-Schablone mitnehmen.

Wann können Sie wählen?

Der Bundes-Präsident bestimmt den Wahl-Termin
ungefähr ein halbes Jahr vor dem Wahl-Tag.
Auf der Internetseite vom Bundes-Wahl-Leiter
finden Sie alle Wahl-Termine.

4 bis 6 Wochen vor dem Wahl-Termin
verschicken die Gemeinden die Wahl-Benachrichtigungen.
Wenn Sie 3 Wochen vor der Wahl
keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben,
dann fragen Sie bei Ihrer Gemeinde im Rathaus nach.

Bringen Sie die Wahl-Benachrichtigung
am Wahl-Tag mit.
Die Wahl-Benachrichtigungen
können in den Bundesländern unterschiedlich aussehen.

Wo können Sie wählen?

Bei der Bundestags-Wahl gibt es
in Deutschland 299 Wahl-Kreise.
Die Wahl-Kreise sind in Wahl-Bezirke unterteilt.

Sie können nur in Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Das ist der Wahl-Kreis,
in dem Sie wohnen.
Die Gemeinde bestimmt
für jeden Wahl-Bezirk das Wahl-Lokal.
Im Wahl-Lokal wird die Wahl durchgeführt.
Meistens sind die Wahlen in Räumen von der Gemeinde.
Zum Beispiel in Rathäusern oder Schulen.

Die Wahl-Lokale haben
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Sie können auch in einem anderen Wahl-Lokal
in Ihrem Wahl-Kreis wählen gehen.
Das müssen Sie aber beantragen.

Auf der Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung
ist ein Antrag.
Wenn Sie den Antrag ausfüllen
und an die Gemeinde zurückschicken,
dann bekommen Sie einen Wahl-Schein.
Damit können Sie dann in einem anderen Wahl-Lokal
in Ihrem Wahl-Kreis wählen gehen.

Sie bekommen mit dem Wahl-Schein
automatisch alle Unterlagen für die Brief-Wahl zugeschickt.

Was machen Wahl-Helfer?

In jedem Wahl-Lokal gibt es einen Wahl-Vorsteher.
Er leitet die Wahl.
Und es gibt in jedem Wahl-Lokal Wahl-Helfer.
Wahl-Helfer arbeiten ehrenamtlich.
Das sind die Aufgaben von den Wahl-Helfern:

  • Sie führen die Wahl durch.
  • Sie überprüfen die Wähler: Jeder Wähler soll seine Wahl-Benachrichtigung mitbringen. Und jeder Wähler soll seinen Ausweis mitbringen.
  • Sie geben den Wählern die Stimm-Zettel. 
  • Sie schreiben sich auf, wer gewählt hat. Damit keiner 2 Mal wählt.
  • Sie schreiben sich auch auf, wie viele Wähler zum Wählen gekommen sind.
  • Sie geben die Wahl-Urne frei. Das heißt: Erst dann können die Wähler ihre Stimm-Zettel in die Wahl-Urne hinein werfen.
  • Sie berechnen das vorläufige Wahl-Ergebnis. Und sie geben das Wahl-Ergebnis an die Gemeinde weiter.

Wahl-Lokale müssen so eingerichtet sein,
dass alle Menschen wählen können.
Das heißt:
Auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung
sollen in die Wahl-Lokale hineinkommen können.
Dazu sagt man:
Die Wahl-Lokale sind barrierefrei.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht,
welche Wahl-Lokale barrierefrei sind.

In den Wahl-Lokalen muss es
eine oder mehrere Wahl-Kabinen geben.
Eine Wahl-Kabine muss so sein,
dass der Wähler unbeobachtet
seinen Stimm-Zettel ausfüllen und falten kann.

In der Wahl-Kabine
soll es einen Schreibstift geben.
Der Wahl-Vorstand muss darauf achten,
dass immer nur eine Person in der Wahl-Kabine ist.

Ausnahme:

  • Es dürfen 2 Personen in der Wahl-Kabine sein, wenn der Wähler nicht lesen kann.
  • Es dürfen auch 2 Personen in der Wahl-Kabine sein, wenn der Wähler eine körperliche Behinderung hat. Er kann zum Beispiel Hilfe brauchen, wenn er den Stimm-Zettel ausfüllt oder faltet.
  • Babys dürfen auch mit in die Wahl-Kabine.

Wie können Sie wählen?

Wenn Sie bei der Bundestags-Wahl wählen gehen,
haben Sie 2 Stimmen.

Das heißt:
Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 2 Kästchen ankreuzen.
Es gibt die Erst-Stimme und die Zweit-Stimme.

Was ist die Erst-Stimme?

Die Erst-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel
auf der linken Hälfte.
Da stehen die Bewerber
von dem Wahl-Kreis.
Das sind die Wahl-Kreis-Bewerber.
In jedem Wahl-Kreis gibt es andere Wahl-Kreis-Bewerber.

Mit der Erst-Stimme können Sie einen Bewerber
von Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Der Bewerber mit den meisten Stimmen
kommt direkt in den Bundestag.

Bei jedem Bewerber steht
der Wohnort und der Beruf dabei.
Außerdem steht dort,
in welcher Partei er ist.

Was ist die Zweit-Stimme?

Die Zweit-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel
auf der rechten Seite.
Die Zweit-Stimme hat die Farbe blau.
Damit können Sie eine Partei wählen.
Wenn eine Partei viele Zweit-Stimmen bekommt,
dann hat sie mehr Abgeordnete im Bundestag.
Man sagt dazu:
Sie hat mehr Sitze im Bundestag.

Unter dem Namen von jeder Partei
stehen 5 Namen von Personen.
Das sind die ersten 5 Bewerber für diese Partei.

Wenn Sie Ihren Stimm-Zettel ausgefüllt haben,
dann falten Sie ihn zusammen.
Es darf niemand sehen,
wen Sie gewählt haben.
Werfen Sie den Stimm-Zettel dann in die Wahl-Urne.

Wo gibt es mehr Informationen?

Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie in der Broschüre „Einfach Politik: Bundestagswahlen“ . Die Broschüre ist von der Bundeszentrale für politische Bildung.