Kraftfahrzeugsteuer

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Für Kraftfahrzeuge und Anhänger fällt – je nach Art – in unterschiedlicher Höhe die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) an. Jährlich beträgt das Gesamtaufkommen circa 9,5 Mrd. Euro. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer sind nicht zweckgebunden beispielsweise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes. Wie alle Steuereinnahmen dienen sie als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben.


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