Kabinett
Neustart in der Familienförderung: Um Kinder aus der Armut zu holen, hat das Kabinett die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Ab 2025 werden relevante Leistungen für Kinder zu einer zentralen Unterstützung zusammengefasst. Damit wird die finanzielle Unterstützung für Kinder und ihre Familien vereinfacht.
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In Deutschland sind zu viele Kinder von Armut bedroht oder betroffen. Dies will die Bundesregierung ändern, damit Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Chancen haben. Deshalb hat das Kabinett heute die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Familien sollen Leistungen einfacher und direkter erhalten können.
Bundesfamilienministerin Paus sagte nach dem Beschluss des Kabinetts: „Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden, denn mit der Kindergrundsicherung knüpfen wir ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien.“
Kindergarantiebetrag und Zusatzbetrag
Die Kindergrundsicherung soll verschiedene bestehende Leistungen – Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinder-Regelsatz des Bürgergeldes, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes – zu einer zentralen existenzsichernden Unterstützung zusammenzufassen. Die neue Leistung soll aus drei Komponenten bestehen:
- Der Kindergarantiebetrag tritt an die Stelle des bisherigen Kindergelds. Ihn erhalten alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des eigenen. Dieser Garantiebetrag wird künftig – entgegen der bisherigen Regelung beim Kindergeld – automatisch an die Preisentwicklung angepasst.
- Mit dem Kinderzusatzbetrag werden Familien mit weniger oder keinem eigenen Einkommen stärker unterstützt. Er ist je nach Einkommen und Alter gestaffelt. Von ihm profitieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher auch Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag hatten.
- Alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, haben auch Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die pauschalierten Teilhabeleistungen – wie das Schulstarterpaket von 174 € jährlich oder der Teilhabebetrag von 15 € monatlich, z.B. für die Musikschule oder den Sportverein – werden einfacher und unbürokratischer zugänglich sein.
Leichterer Zugang, digitale Beantragung
Ein Ziel der Kindergrundsicherung ist es, dass möglichst alle Familien ihren Anspruch auf Unterstützung im Bedarfsfall kennen und auch wahrnehmen. Dies ist bislang noch zu selten der Fall. Um möglichst alle berechtigten Familien zu erreichen, wird ein Kindergrundsicherungs-Check eingeführt. Damit wird geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat. In diesem Fall werden die Familien gezielt informiert.
Es ist vorgesehen, dass Eltern ihre Kinder anmelden und Kindergrundsicherung über ein digitales Formular beantragen. Wenn sie zugleich ihr Einverständnis geben, dass Daten, die bereits in elektronischer Form vorliegen, mit anderen Stellen abgeglichen werden, müssen sie nichts weiter tun. Neben der weiterhin möglichen Beratung vor Ort durch den neuen Familienservice, wird der Staat so zu einem digitalen Dienstleister für seine Bürgerinnen und Bürger.
Erwerbsarbeit bleibt wichtigster Beitrag zur Vermeidung von Armut
Der beste Schutz vor Armut ist und bleibt aber Arbeit. Bundesfamilienministerin Paus erläuterte: „Aus Befragungen wissen wir, 80% der nicht erwerbstätigen Mütter und 65% der nicht erwerbstätigen Väter in Familien mit kleinen Einkommen würden gern wieder arbeiten.“ Daher wurden entsprechende Anreize im Gesetzentwurf gestärkt. So wird der einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag mit zunehmendem Einkommen zwar gemindert, aber nur so weit, dass zusätzliches Einkommen bleibt. Wer arbeitet, hat am Ende mehr Geld im Portemonnaie als Familien, in denen nicht oder weniger gearbeitet wird.
Kosten und Zeitplan
Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 erstmals ausgezahlt wird. Im Jahr 2025 sind dafür 2,4 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.
Der Gesetzentwurf, die Stellungnahmen von Verbänden sowie Informationen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des Bundesfamilienministeriums zu finden.