Europäisches Chip-Gesetz vorgelegt

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EU-Kommission will Halbleiterknappheit bekämpfen Europäisches Chip-Gesetz vorgelegt

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Chip-Gesetz ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um Halbleiter-Versorgungsschwierigkeiten zu beseitigen und Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität auf diesem Gebiet zu stärken.

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„Das Europäische Chip-Gesetz wird die globale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts verändern“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Kurzfristig wird es unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Krisen erhöhen, indem wir Störungen der Lieferkette antizipieren und vermeiden können. Mittelfristig wird es Europa zu einer führenden Position in dieser strategisch wichtigen Branche verhelfen.“ Die EU-Kommission legte am Dienstag in Brüssel den Entwurf eines Europäischen Chip-Gesetzes vor.

Europas Abhängigkeiten verringern

Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern sollen mehr als 43 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden. Ziel ist es, den derzeitigen Marktanteil der Europäische Union bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Europa soll weniger abhängig von einigen wenigen Halbleiterherstellern werden, um Lieferengpässe zu vermeiden, die sich auf die hiesige Industrie auswirken.

Chips sind strategische Vermögenswerte für wichtige industrielle Wertschöpfungsketten. Mit dem digitalen Wandel entstehen neue Märkte für die Chipindustrie wie hochautomatisierte Autos, Cloud, Internet der Dinge, Konnektivität (5G/6G), Raumfahrt/Verteidigung, Rechenkapazitäten und Supercomputer. Halbleiter stehen auch im Mittelpunkt starker geopolitischer Interessen, da sie die Fähigkeit der Länder zum Handeln (militärisch, wirtschaftlich, industriell) und zur Digitalisierung beeinflussen.

Ressourcen bündeln und Innovationen fördern

Mit der Initiative „Chips für Europa“ sollen die Ressourcen gebündelt und das bereits bestehende Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien strategisch neu ausgerichtet werden.

Dazu stellt die EU elf Milliarden Euro bereit. Sie sollen in bereits existierende Forschungsinitiativen fließen. Ziel ist es, Mitarbeiter zu schulen, moderne Werkzeuge für die Halbleiterherstellung bereitzustellen sowie Pilotproduktionslinien für Prototypen, Tests und Experimente aufzubauen.

Durch Anreize für Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten sollen Versorgungssicherheit gewährleistet und Innovationen gefördert werden. Ein Chip-Fonds wird Start-Up-Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, um ihre Innovationen zur Marktreife zu bringen und Investoren anziehen zu können.

Zudem wird ein Mechanismus für die Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission dazu dienen, das Angebot an Halbleitern zu monitoren, die Nachfrage abzuschätzen und so Engpässe zu bekämpfen.

Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für ein Europäisches Chip-Gesetz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erörtern. Sobald die Verordnung verabschiedet ist, wird sie unmittelbar in der gesamten EU gelten.