Im Kabinett
Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig sichern: Das ist das Ziel der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025. Der Bundesrat hat der Verordnung nun abschließend zugestimmt.
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![Auf dem Foto zu sehen ist eine junge Frau, die einen älteren Mann mit einem Stetoskop abhört.](/resource/image/2319630/16x9/1023/575/a46ad8a956c83db17d0cacd28e44c3c9/ECD2F453197466206F58F221E24818BB/2024-11-11-pflege.jpg)
Das Kabinett hat beschlossen, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zu erhöhen.
Foto: Getty Images/iStockphoto/Halfpoint
Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig kann mit den Mehreinnahmen Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflege-Finanzierungskonzepte zu erarbeiten.
Das Kabinett hatte die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 am 11. November 2024 beschlossen. Anschließend wurde sie dem Bundestag zugeleitet, um diesem die vorgesehene Mitwirkung zu ermöglichen.
Pflegeversicherung langfristig gut aufstellen
Eine große Pflegereform ist unumgänglich. Ziel einer solchen Reform muss es sein, die soziale Pflegeversicherung strukturell gut aufzustellen. Es geht darum, für die Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sowie ein resilientes und verlässliches Pflegesystem sicherzustellen.
Letztlich sollen mit einer Reform langfristig die Beitragsentwicklung gedämpft und damit die finanzielle Belastung für Beschäftigte und Arbeitgeber begrenzt werden.