Bis 2000 galt in Deutschland ausschließlich das Abstammungsprinzip. Ein Kind wurde mit Geburt deutsch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch war. Seit dem 1. Januar 2000 erwerben unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder, die nicht deutscher Abstammung sind die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt. Für Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen.
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Hier sind die wichtigsten Informationen zumsammengestellt:
Wege zur Einbürgerung (Broschüre) PDF, 1 MB, barrierefrei
Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz PDF, 14 KB, nicht barrierefrei
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz