Das gilt an Silvester und Neujahr
Corona-Regeln
Zur Bekämpfung der Pandemie ist es jetzt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Bund und Länder haben deutschlandweite Regeln beschlossen. Was gilt an Silvester und Neujahr? Ein Überblick.

Bund und Länder haben zu Silvester und Neujahr deutschlandweite Regeln beschlossen.
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Auf der Grafik:
Bund-Länder-Beschluss: Silvester und Neujahr
Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken (zzgl. Kinder bis 14 Jahre).
Am Silvester- und Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot.
- Der Verkauf Feuerwerk vor Silvester wird verboten.
- Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.
Foto: Bundesregierung
An Silvester und Neujahr gilt: Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt werden. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Corona-Schutz-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.
An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Von einer Ansammlung spricht man, wenn Menschen zufällig zusammentreffen. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck. Ziel des Verbots ist, zu verhindern, dass sich an Silvester und am Neujahrstag größere Gruppen auf der Straße aufhalten.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr untersagt. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Wo genau legen die Kommunen fest. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten. Hintergrund sind die hohe Verletzungsgefahr und die bereits sehr hohe Belastung des Gesundheitssystems.
Die genauen Beschränkungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.
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Alle Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln können Sie in unserem Frage-und-Antwort-Text nachlesen.
Den
Bund-Länder-Beschluss
PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
vom 13. Dezember im Wortlaut finden Sie hier.