Corona-Impfverordnung verlängert
Die Coronavirus-Impfverordnung galt bisher nur bis zum 31. Dezember 2022. Nun wird sie verlängert. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
1 Min. Lesedauer
Geplant ist, dass Corona-Schutzimpfungen nach diesem Zeitpunkt über die sogenannte Regelversorgung angeboten werden können, in Arztpraxen und Apotheken. Durch die Verlängerung der Impf-Verordnung wird ein ausreichender Zeitraum gewährleistet, um die Corona-Schutzimpfung in die Regelversorgung überzuleiten.
Ab 1. Januar: Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln finanziert
Außerdem neu geregelt: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln vergütet. Stattdessen werden sie zu 93 Prozent aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie zu sieben Prozent von den privaten Krankenversicherungen finanziert.
Ebenso entfällt die hälftige Finanzierung der durch die Länder betriebenen Impfzentren und mobilen Impfteams aus Bundesmitteln. Den Ländern steht es aber frei, Impfzentren und mobile Impfteams weiterhin aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Lediglich an den Abbaukosten von Impfzentren und mobilen Impfteams bleibt der Bund noch zur Hälfte beteiligt.