Akuthilfe für pflegende Angehörige

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Vereinbarkeit Pflege und Beruf Akuthilfe für pflegende Angehörige

Etwa 2,5 Millionen Berufstätige pflegen Angehörige zu Hause. Durch die Corona-Krise sind sie zusätzlich belastet. Damit sie Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen.

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Foto zeigt eine Frau, die einen Angehörigen pflegt.

Wer Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation betreut, kann 20 Tage  bezahlt der Arbeit fernbleiben.

Foto: Ute Grabowsky/photothek.net

Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, erhält nun mehr Unterstützung. Bis Ende 2020 gelten vereinfachte Regelungen:

  • Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben, bisher ging das für zehn Tage.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt (auch hier lag die Grenze zuvor bei zehn Tagen).
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit wird flexibler gestaltet. Pflegende Angehörige sollen so leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.

Mehr zur Aktuhilfe lesen Sie hier . Bundesfamilienministerin Giffey betonte: "Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen."

Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" am 14. Mai verabschiedet. Im Herbst wurden die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 befristet waren, bis zum Jahresende verlängert.