Ratgeber Pflege

Gesundheit (BMG) Ratgeber Pflege

Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten

Titelbild der Publikation "Ratgeber Pflege"
  • Broschüre, 172 Seiten
  • Stand:
  • Sprachen: Deutsch
  • Artikelnummer: BMG-P-07055
  • Maximale Bestellmenge: 50 Exemplare

Der Ratgeber Pflege bietet einen umfassenden Überblick zum Thema Pflege in den Kapiteln: Individuelle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen der Pflegeversicherung, Pflege von Angehörigen zu Hause, Beratung im Pflegefall und Qualität und Transparenz in der Pflege. In einem Glossar sind zudem wichtige Begriffe zum Nachschlagen zusammengefasst.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen und die pflegerische Versorgung weiterhin sicherzustellen, sieht das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16. September 2022 vor, die Geltung folgender Sonderregelungen bis einschließlich 30. April 2023 fortzuführen.

Dies sind:

  • die Möglichkeit der Kostenerstattung für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen (§ 150 Absatz 5 SGB XI) und
  • der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 (§ 150 Absatz 5b SGB XI), der ebenfalls der Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen dient.

Ebenso bleiben Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit befristet bis zum 30. April 2023 bestehen. Gleiches gilt für das Recht, der Arbeit im coronabedingten akuten Pflegefall bis zu 20 Arbeitstage fernzubleiben, sowie den Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage.

Bis einschließlich 30. Juni 2024 können Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängerinnen und -empfängern auf deren Wunsch abwechselnd als Präsenzbesuch und im Wege einer Videokonferenz durchgeführt werden.

Für weitere Auskünfte nutzen Sie bitte das Angebot der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Hier können Sie sich über Leistungen und Unterstützungsangebote informieren, die für Ihre individuelle Situation erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bundesministerium für Gesundheit

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