Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis

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Vom September 1994 bis August 2006 galt zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz das Beschäftigtenschutzgesetz. In der rechtstatsächlichen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden zum betrieblichen Umgang mit sexueller Belästigung u. a. Personalverantwortliche in 1.000 Unternehmen befragt.


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