Berufsausbildung in Teilzeit

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Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten für eine Berufsausbildung in Teilzeit erweitert. So gilt seitdem: Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes steht eine Teilzeitberufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf allen Interessenten offen. Die Broschüre informiert über die neuen Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung und bietet einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen. Jetzt neu mit den Änderungen zum Bürgergeld-Gesetz ab 1. Januar 2023.

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