Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk

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In der Europäischen Union haben alle EU-Staatsbürger das Recht in einem anderen Mitgliedstaat ein Unternehmen zu gründen, vorrübergehend Dienstleistungen zu erbringen oder als abhängig Beschäftigte tätig zu sein. Zum Teil ist dieses Recht an den Nachweis einer bestimmten Berufsqualifikation geknüpft. Die Broschüre umfasst die neue EU/EWR-Handwerk-Verordnung im Wortlaut sowie die rechtliche Begründung. Außerdem gibt sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verordnung, beispielsweise welche Berufsqualifikationen anerkannt werden, was die Voraussetzungen für die Anerkennung von Berufserfahrungen sind oder wie eine Anerkennung von Ausbildungsnachweisen abläuft.


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