Freiwilligendienste: Deutliche Verbesserungen beschlossen

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Bundestag Freiwilligendienste: Deutliche Verbesserungen beschlossen

Bessere Teilzeitmöglichkeiten und mehr Taschengeld für alle, die einen Freiwilligendienst absolvieren: Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundestag nun abschließend zugestimmt. Damit soll der Freiwilligendienst für junge Menschen noch attraktiver werden.

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Der Bundesfreiwilligendienst ist vielseitig, so engagieren sich junge Menschen zum Beispiel als Schutzgebietsbetreuer im Nationalpark Wattenmeer.

Der Bundesfreiwilligendienst ist vielseitig, so engagieren sich junge Menschen zum Beispiel als Schutzgebietsbetreuer im Nationalpark Wattenmeer. Jetzt soll der freiwillige Dienst noch attraktiver werden. 

Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Knapp 100.000 Menschen in Deutschland entscheiden sich jährlich für einen Freiwilligendienst. Mit ihrem Einsatz leisten die Freiwilligen einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Gleichzeitig nehmen sie auch selbst etwas mit: Sie können Erfahrungen sammeln und sich ausprobieren. Die Bundesregierung unterstützt dieses freiwillige Engagement und hat konkrete Verbesserungen beschlossen, denen nun abschließend auch der Bundestag zugestimmt hat.

Teilzeit für alle möglich

Viele Freiwillige, Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen haben sich bessere Teilzeit-Regelungen gewünscht. Zwar war es in der Vergangenheit bereits möglich, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten. Allerdings mussten unter 27-Jährige – im Gegensatz zu den Älteren – dafür besondere persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorweisen.

Diese Nachweispflicht entfällt künftig und der Freiwilligendienst in Teilzeit wird für alle gleichermaßen geöffnet. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Dienstzeit wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt und beide Seiten damit einverstanden sind. Menschen mit weniger Zeit und Ressourcen wird durch die neuen Regelungen das Engagement in einem Freiwilligendienst ermöglicht.

Mehr Taschengeld und Mobilitätszuschläge

Zudem wird die Obergrenze für das Taschengeld – eine Art Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen – von 453 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben. Die Obergrenze ist dynamisch geregelt und kann dadurch jährlich angepasst werden. Zusätzlich dürfen Einsatzstellen künftig Mobilitätszuschläge zahlen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Geld erhalten als bisher.

Die neuen Regelungen sollen für neu beginnende Freiwilligendienste nach der Sommerpause gelten.

Viele junge Menschen sehen in einem Freiwilligendienst die Chance, sich nach der Schule beruflich zu orientieren. Dafür bietet der Bundesfreiwilligendienst , das Freiwillige Soziale oder das Freiwillige Ökologische Jahr viele Möglichkeiten.