Im Gesundheitssystem zurechtfinden

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FAQ zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland Im Gesundheitssystem zurechtfinden

Auch im Jahr 2022 war die Unabhängige Patientenberatung Deutschland eine wichtige Unterstützung für Ratsuchende: Etwa 123.000 Menschen haben sich an diese Stelle gewandt. Dies zeigt der aktuelle „Monitor Patientenberatung 2022“. Lesen Sie hier, wie Sie die Beratung in Anspruch nehmen können.

3 Min. Lesedauer

Arzt misst Blutdruck von Patientin

Patientinnen und Patienten sollen informiert und selbstständig Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen können.

Foto: Jens Komossa

Was ist die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland  (UPD) ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag. Ihr Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu stärken: Patientinnen und Patienten sollen informiert, souverän und eigenverantwortlich Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen können. Dafür berät und informiert die UPD zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – unabhängig und kostenfrei. Und: Gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit will die UPD auf Probleme und Missstände im Gesundheitssystem hinweisen. Die Patientenberatung startete im Jahr 2000 als Modellvorhaben. Seit 2016 ist ihr Träger die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH.

Der nun veröffentlichte „Monitor Patientenberatung 2022“ gibt einen Überblick über die Beratungsthemen, mit denen sich die Ratsuchenden an die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ wenden. Den vollständigen Bericht können Sie hier nachlesen.

Wobei kann die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ helfen?

Von Arzneimitteln über Befunderläuterungen und Patientenrechte bis hin zur Pflege: Die UPD bietet ein breites Spektrum an Beratungsthemen an. Sie vermittelt gesundheitliches und gesundheitsrechtliches Wissen auf der Grundlage von Quellen, die neutral und qualitätsgesichert sind. In der Beratung werden verschiedene Handlungsalternativen aufgezeigt, damit Ratsuchende eine eigenständige Problemlösung finden können.

Das gesamte Beratungsspektrum der UPD finden Sie hier.

Wer kann sich beraten lassen?

Egal, ob gesetzliche, private oder keine Krankenversicherung – alle Menschen in Deutschland können die Beratung in Anspruch nehmen. Zusätzlich soll sie für alle verständlich sein. Deshalb werden auch Beratungen in türkischer, arabischer und russischer Sprache angeboten.

Wie kann man sich an die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ wenden?

Die Beratung der UPD erfolgt auf verschiedenen Wegen. Neben der Online-Beratung und dem Beratungstelefon kann man auch persönlich in einer der regionalen Beratungsstellen die Unterstützung in Anspruch nehmen. Deutschlandweit gibt es aktuell über 20 Beratungsstellen.

Die Kontaktmöglichkeiten online und per Telefon sowie die Adressen der Beratungsstellen finden Sie hier.

Wie finanziert sich die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“?

Die Finanzierung der UPD ist dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich vorgeschrieben. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) beteiligt sich ebenfalls an der Förderung. Die Finanzierung ist jedoch nicht mit einer inhaltlichen Einflussnahme auf die Beratung verbunden.

Was wird sich durch die Reform ändern?

Durch die im Bundestag beschlossene und nun in Kraft getretene Reform  ändert sich künftig die Rechtsform der gemeinnützigen Einrichtung. Ab dem 01. Januar 2024 wird die UPD eine Stiftung bürgerlichen Rechts sein. Dadurch soll eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur gesichert werden, unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.

Die Errichtung der Stiftung wurde als Aufgabe an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übertragen. Alle zwei Jahre wird die Tätigkeit der Stiftung dann unabhängig und extern evaluiert.

Organe der Stiftung sind ein Stiftungsvorstand, ein Stiftungsrat und ein wissenschaftlicher Beirat. Dem Stiftungsrat wird der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vorstehen.

Seit Anfang 2022 ist Stefan Schwartze der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel, die Patientinnen und Patienten über ihre Rechte im Gesundheitssystem zu informieren. Auch im Prozess der Neuausrichtung der UPD ist der Patientenbeauftragte beteiligt. Mehr zu der Arbeit des Patientenbeauftragten finden Sie hier .