Mehr Transparenz für Verbraucher

Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung  Mehr Transparenz für Verbraucher

Lebensmittel tierischer Herkunft sind künftig mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Eine fünfstufige Skala gibt Auskunft über die Haltungsstufe. In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Das regelt ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung beschlossen hat. Er wurde nun von der EU-Kommission notifiziert.

Ein Schwein guckt über den Rand eines Offenstalls.

Im Oktober 2022 wurde das Tierwohlkennzeichen im Kabinett beschlossen. Derzeit wird es im Bundestag beraten.

Foto: Oliver Pracht

Unter welchen Bedingungen leben Tiere, die – unverarbeitet oder nicht – auf unseren Tellern landen? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Händler verpflichtet, genau darüber Auskunft zu geben. 

Welche zu kennzeichnende Haltungsformen gibt es?

Es gibt fünf Haltungsformen:

  • Haltungsform Stall
  • Haltungsform Stall + Platz
  • Haltungsform Frischluftstall
  • Haltungsform Auslauf/Freiland
  • Haltungsform Bio

Welche Kernelemente enthält das Gesetz?

Es schafft die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Es regelt zudem die Pflichten der Marktteilnehmer, also der Landwirtinnen und Landwirte und derjenigen, die das Lebensmittel verkaufen.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht bei in Deutschland gehaltenen Tieren, die dort an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft werden – unter anderem im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel oder auf dem Wochenmarkt.

Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes, bei Fleisch also die Mast. Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird schrittweise eingeführt, nun beginnend mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt. Sie informiert Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der fünf Haltungsformen für Schweine. 

Für Schweine bedeutet das konkret, dass die „Haltungsform Stall“ den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Die nächsthöheren Stufen sehen zunehmend mehr Platz, mehr Frischluft und Auslauf für die Schweine vor. Bei der „Haltungsform Bio“ gelten die Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848. Das bedeutet eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber anderen Haltungsformen.

Wie sind die Produkte zu kennzeichnen?

Die Kennzeichnung der Haltungsform ist auf den Lebensmitteln gut sichtbar und gut lesbar anzubringen. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung der Haltungsform in der Nähe des Lebensmittels so bereitzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sie vor dem Kauf sehen können. Im Fernabsatz, zum Beispiel im Onlinehandel, muss die Kennzeichnung der Haltungsform vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

Wie erfolgen Umsetzung und Kontrolle?

Innerhalb der Lebensmittelkette müssen die Informationen zur Haltungsform wahrheitsgemäß weitergegeben und rückverfolgt werden können. Die Landwirtinnen und Landwirte zeigen der zuständigen Behörde die Haltungsformen der Tiere in ihrem Betrieb. Änderungen sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Diese legt für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist und führt darüber ein Register. Der landwirtschaftliche Betrieb muss Aufzeichnungen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Welche Elemente enthält das Gesamtkonzept für eine zukunftsfeste Tierhaltung?

Es umfasst vier zentrale Bausteine:

  • eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung,
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe,
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht,
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Tierhaltung. In diesem Zusammenhang hat das Kabinett heute auch eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung beschlossen. Sie regelt die Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen im Frischluftstall und im Freiland.

Wie will die Bundesregierung die Landwirte unterstützen?

Tierhaltende Betriebe müssen eine verlässliche Perspektive mit einem guten Einkommen erhalten. Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ställe für mehr Tierschutz umbauen, will die Bundesregierung langfristig unterstützen. Im Bundeshaushalt ist bereits eine Milliarde Euro für die Startphase des Umbaus eingeplant. 

Wie geht es mit dem Gesetzentwurf weiter?

Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene geht die Bundesregierung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Nach der Verabschiedung im Kabinett wurde er nun von der Europäischen Kommission notifiziert, denn Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden. Das heißt, die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft. Sie hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren können eine erneute Notifizierungspflicht auslösen.