10. Familienbericht
Der 10. Familienbericht legt erstmals einen Schwerpunkt auf die besonderen Lebenslagen und Bedürfnisse von alleinerziehenden und getrennt lebenden Eltern. Konkrete Empfehlungen der Familienberichtskommission sollen die Situation dieser Familien verbessern.
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Der 10. Familienbericht ist eine Bestandsaufnahme zur Situation allein- und getrennterziehender Eltern in Deutschland.
Foto: picture alliance/Westend61
Der 10. Familienbericht befasst sich erstmals mit alleinerziehenden Familien und deren Kindern. Darüber hinaus wurden auch getrennt erziehende Eltern in die Betrachtung einbezogen, die nach einer Trennung oder Scheidung nicht (überwiegend) mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Durch den Krieg in der Ukraine sind zudem auch alleinerziehende – größtenteils verheiratete – Frauen mit Fluchthintergrund in den Fokus gerückt.
Im Zeitraum von 1996 bis 2023 ist die Anzahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern von 1,3 Millionen auf knapp 1,7 Millionen angestiegen. Das Ziel des Berichts ist es, die vielfältigen Lebenslagen von Familien zu skizzieren und Empfehlungen für die Familienpolitik zu geben.
Zentrale Handlungsempfehlungen
Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:
- Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern: Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission unter anderem eine Reform des Elterngeldes vor. Darüber hinaus sollte die Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut und die Sorgetätigkeit stärker im Arbeitsrecht berücksichtigt werden.
- Die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung: Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Vor diesem Hintergrund sollte das Familienrecht die Vielfalt des sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
- Berücksichtigung von Familien in besonders belasteten Lebenslagen: Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder davon bedroht. Die Kommission empfiehlt deshalb, die Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Alleinerziehende zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch den Umgang und die Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
- Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Familienformen: Weil die Familienkonstellationen allein- und getrennterziehender Eltern vielfältig sind, empfiehlt die Sachverständigenkommission, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Den ausführlichen 10. Familienbericht finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 11. Januar 2023 die Sachverständigenkommission berufen und diese damit beauftragt, den 10. Familienbericht zu erstellen. Der Kommission gehören Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen an. Die Bundesregierung ist durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages dazu verpflichtet, einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen – mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode.