CO2-Preis steigt auf 45 Euro pro Tonne 

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Ab Januar 2024  CO2-Preis steigt auf 45 Euro pro Tonne 

Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas beträgt ab dem 1. Januar 2024 pro Tonne 45 Euro. Die Erhöhung trägt dazu bei, die Finanzierungslücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zu schließen. Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung am 15. Dezember 2023 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen.

4 Min. Lesedauer

Dampf steigt aus einem Braunkohlekraftwerk auf.

Anfang 2023 startete die CO2-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle. Für die Abfallverbrennung gilt dies erst ab 2024.

Foto: imago images / CoverSpot

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der CO2-Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei 45 Euro – die Erhöhung war bereits von der Vorgängerregierung Ende 2020 vorgesehen. Angesichts der sich entspannenden Energiepreise sieht die Bundesregierung darin eine vertretbare Lösung. Im kommenden Jahr soll der Preis dann auf 55 Euro steigen. Ab 2027 soll für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden.

Der Bundestag hat den höheren CO2-Preis auf Sprit, fossiles Gas und Heizöl am 15. Dezember 2023 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz am selben Tag gebilligt.

In klimaneutale Zukunft investieren

An den Schwerpunkten des Bundeshaushalts ändert sich nichts: Investitionen in die Zukunft des Landes – auch in die klimaneutrale Transformation und den sozialen Zusammenhalt – haben hohe Priorität. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds und stehen dann direkt für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz in Deutschland zur Verfügung.

Einen beträchtlichen Teil der Einnahmen aus dem CO2-Preis verwendet der Bund zur Finanzierung der Kosten der EEG-Umlage.

Bei Stromkundinnen und -kunden steht die EEG-Umlage dauerhaft nicht mehr auf der Rechnung. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr entspricht das einer jährlichen Entlastung von rund 130 Euro. 

Es bleibt ebenfalls bei der höheren Förderung für den Heizungstausch und für die energetische Gebäudesanierung.

Der CO2-Preis wird in den kommenden Jahren schrittweise steigen. Das wurde schon vor längerer Zeit beschlossen und ist bekannt. Damit haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, um auf klimaneutrale Alternativen umzusteigen. 

Moderate Auswirkungen auf Tankstellen-, Öl- und Gaspreise

Die Preise für Benzin und Diesel können im Schnitt 4,3 bis 4,8 Cent pro Liter mehr kosten. Im Oktober 2022 betrug der Dieselpreis 2,11 Euro pro Liter. Heute liegt er im Durchschnitt bei 1,68 Euro pro Liter. Die Preise an den Tankstellen schwanken täglich um bis zu acht Cent für Benzin und neun Cent für Diesel. Bei 15.000 Kilometer Fahrleistung kann die Erhöhung des CO2-Preises also rund 50 Euro im Jahr bedeuten. Die 2022 beschlossene befristete Erhöhung der Fernpendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant bestehen. 

Auch die Kosten für Öl und Gas können durch die Anhebung geringfügig steigen, schätzungsweise um 0,33 Cent pro Kilowattstunde für Gas und um 4,8 Cent pro Liter für Heizöl. Das kann beispielsweise für einen Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch eine Steigerung von 66 Euro im Jahr bedeuten.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung viel für ein erhöhtes Energieangebot getan. Damit sinken die Preise für Gas und Strom aktuell weiter, so dass jetzt geschlossene Neukunden-Verträge deutlich günstiger sind als noch zum gleichen Zeitpunkt in den Jahren 2022 und 2021. Mit neuen Versorgertarifen können Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls Geld gespart werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bundeshaltshalt 2024 finden Sie hier

CO2-Preise auf alle fossilen Brennstoffemissionen

Die höheren CO2-Preise sind im geänderten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Die Änderungen des BEHG wiederum sind Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes , das Parlament und Länderkammer nun verabschiedet haben.

Bereits im November 2022 wurde die CO2-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Damit ist der Brennstoffemissionshandel in Deutschland in den Normalbetrieb übergegangen. 

Die Bundesregierung hatte die Erhöhung des CO2-Preises im vorigen Jahr ausgesetzt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht zusätzlich bei den gestiegenen Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu belastet werden.

Deutschland steht zusammen: Die  Entlastungspakete der Bundesregierung

Deutsche Klimaschutzziele

Die nationale CO2-Bepreisung ist ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und soll sicherstellen, dass die vorgegebenen Emissionsbudgets eingehalten werden.

BEHG: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist die gesetzliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem zur Bepreisung der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den nationalen Emissionshandel. Die im November 2022 vom Kabinett beschlossene Änderung des BEHG nimmt auch Regelungen für die CO2-Bepreisung von Kohle- und Abfallbrennstoffen auf. Sie setzt damit den vollständigen Rechtsrahmen zur CO2-Bepreisung sämtlicher vom nationalen Emissionshandel erfassten Brennstoffe ab 2023.

Emmissionsbudget muss nach EU-Vorgaben jährlich sinken

Seit dem Start des nationalen Emissionshandels im Januar 2021 waren während der Einführungsphase in den Jahren 2021 und 2022 zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mit einem CO2-Preis nach dem BEHG belegt. Die CO2-Bepreisung von Kohle und Abfällen war von Anfang an vorgesehen. Es mussten jedoch zunächst Regeln für die Berichterstattung und somit die Bepreisung entwickelt werden.

Im Rahmen des BEHG sind alle fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets. Dieses Budget muss nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung jährlich und kontinuierlich sinken.