Im Bundestag und Bundesrat beschlossen
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bis 2029 jährlich mit insgesamt etwa einer Milliarde Euro. Damit können Städte und Gemeinden verstärkt ihre Schulden abbauen – und zugleich besser in die wichtige Infrastruktur und Dienstleistungen vor Ort investieren.
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Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz soll Ländern und Kommunen mehr Freiräume für Investitionen in Straßen, Schulen, Kitas und bürgernahe Dienstleistungen geben.
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Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das Bundeskabinett hat dazu am 15. April einen Gesetzentwurf beschlossen. Hintergrund sind kaputte Straßen, sanierungsbedürftige Kitas und Schulgebäude, wenige Service-Zeiten der Bürgerbüros. In vielen Städten und Gemeinden müssen Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen wie diese in Kauf nehmen. Der Grund: Viele Kommunen in Deutschland haben mit einer hohen Schuldenlast zu kämpfen.
Kommunen müssen handlungsfähig sein
Insbesondere finanzschwache Kommunen haben Probleme, genügend Geld in Infrastruktur und freiwillige Dienstleistungen zu investieren, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen sollen. Die Zuständigkeit für die finanzielle Ausstattung der Kommunen liegt bei den Ländern. Der Bundesregierung ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, dass die Kommunen handlungsfähig sind und sie vor Ort investieren können.
Denn Menschen erleben gerade in ihrem direkten Umfeld, ob der Staat funktioniert und Straßen, Schulen und Kitas in einem guten Zustand sind. Um hier zu unterstützen, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 9. Juli zugestimmt, der Beschluss des Bundesrats folgte am 10. Juli.
Die Unterstützung besteht aus drei Elementen:
250 Millionen Euro gehen jährlich an finanzschwache Flächenländer. Ziel ist, sie damit bei der Bedienung der kommunalen Altschulden zu unterstützen. Konkret sollen die Sonderlasten, die sich aus übermäßigen Verbindlichkeiten der Kommunen ergeben, ausgeglichen werden.
Zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR stellt der Bund jährlich etwa 350 Millionen Euro zur Verfügung. So sinkt der Anteil der ostdeutschen Bundesländer an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung von 2026 bis 2029 von 50 auf 40 Prozent.
Die finanzstarken Länder erhalten jährlich insgesamt etwa 400 Millionen Euro. Hintergrund ist, dass sie innerhalb des Länderfinanzausgleichs die Kosten zur Unterstützung der finanzschwächeren Länder zu tragen haben. Zur Finanzierung senkt der Bund die Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von den finanzstarken Ländern erhebt.
Der Gesetzentwurf steht für eine faire Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Klar ist: Finanziell ausreichend ausgestattete Kommunen und ein gut funktionierendes Gemeinwesen stärken unsere Demokratie.
Weitere Unterstützung durch den Bund
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Länder und Kommunen ergriffen. So stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Dieses Geld können die Länder flexibel einsetzen, zum Beispiel für Investitionen in die Infrastruktur ihrer Kommunen.
Darüber hinaus werden Mindereinnahmen des Investitions-Sofortprogramms weitgehend vom Bund getragen. Einnahmeausfälle der Kommunen von etwa 13,5 Milliarden Euro werden durch Anpassung der Festbeträge bei der Umsatzsteuer sogar vollständig übernommen.
Außerdem haben sich Bund und Länder auf eine Finanzreform zur Entlastung der Städte und Gemeinden verständigt. In Zukunft wird der Bund Leistungsgesetze nur noch dann beschließen, wenn die damit verbundenen Kosten vor allem für die Gemeinden zum größten Teil ausgeglichen werden.