Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Milliarden für ein modernes Deutschland: Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung.
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Für Investitionen in eine zuverlässige Bahn-Infrastruktur stehen aus dem Sondervermögen 2025 mehr als neun Milliarden Euro zur Verfügung.
Foto: picture-alliance/dpa/Schütt
Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 schaffte der 20. Deutsche Bundestag die Voraussetzung dafür, ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.
Das Bundeskabinett hat das Sondervermögen am 24. Juni beschlossen, am 18. September hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Abschließend hat der Bundesrat am 26. September grünes Licht gegeben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Oktober tritt nun das Sondervermögen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Lesen Sie hier die wichtigsten Details:
Kaputte Straßen, marode Brücken, zu langsames Internet: In vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur sind deutliche Mängel offensichtlich. Da die Investitionen im letzten Jahrzehnt gering ausgefallen sind, muss Deutschland nun aufholen. Ziel ist es, das Land zu modernisieren, den Wohlstand zu sichern und mit mehr Wachstum die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Mit den dringend notwendigen Investitionen werden künftige Generationen entlastet, denn sie können auf eine intakte und modernisierte Infrastruktur setzen.
Das Sondervermögen ermöglicht Rekordinvestitionen. Insgesamt geht es um eines der größten Investitionspakete in der Geschichte Deutschlands. Das Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Das Sondervermögen ermöglicht einen Modernisierungsschub für das ganze Land. Das bedeutet zum Beispiel mehr Investitionen in einen zuverlässigen Bahnverkehr, mehr Geld für Verbesserungen der Kindertagesbetreuung und Angebote der digitalen Bildung. Für die Digitalisierung will die Bundesregierung jährlich zunächst mindestens vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen investieren. In den Folgejahren wachsen die Mittel deutlich an, unter anderem für den Breitbandausbau und die Digitalisierung der Verwaltung. Wichtige weitere Schwerpunkte sind Forschung, Klimaschutz sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz.
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, tritt die Errichtung des Sondervermögens rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft – parallel zum Haushaltsgesetz. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Mittel schnell fließen und jeder Euro richtig eingesetzt wird – zur Verbesserung der Infrastruktur sowie zur Förderung des Wirtschaftswachstums. Bereits für das Jahr 2025 sind massive Ausgaben für Investitionen aus dem reinen Bundesanteil des Sondervermögens vorgesehen. Zusammen mit Mitteln für den Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen von Ländern und Kommunen sind für 2025 insgesamt rund 37 Milliarden Euro eingeplant.
Die Ausgaben für Investitionen, die im Bundeshaushalt festgehalten sind, müssen zehn Prozent der insgesamt veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen. Dann ist das Kriterium der Zusätzlicheit erfüllt und erst dann können entsprechende Investitionen aus dem Sondervermögen erfolgen. Bei Maßnahmen des Bundes soll es zudem begleitende Erfolgskontrollen geben – nach Ablauf von vier und acht Jahren, ab Inkrafttreten des Gesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine abschließende Erfolgskontrolle nach Ende der Laufzeit des Sondervermögens.
Die Bundesregierung geht mit den neuen Verschuldungsspielräumen im Bundeshaushalt sorgsam um. Um den Haushalt zu konsolidieren, setzt sie auf Wachstumsförderung und plant zusätzliche Sparmaßnahmen. Dazu gehört die Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Einsparungen beim Personal (Ausnahme: Sicherheitsbehörden), Halbierung der Bundesbeauftragten, Einsparungen bei Förderprogrammen, Einsparung bei der Entwicklungshilfe, Bekämpfung von Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug.