Rede des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer,

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Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!

Es ist nicht einmal zweieinhalb Jahre her, dass hier in Berlin ein Wohngipfel stattgefunden hat – mit allen Akteuren der Wohnungswirtschaft, und seitdem ist viel passiert. Die Bundesregierung hat einschließlich des heute zu beratenden Gesetzes praktisch alle Maßnahmen umgesetzt.

Sie wissen, unser Ziel ist, 1,5 Millionen neue Wohnungen fertigzustellen beziehungsweise in Bau befindlich zu haben. Dieses Ziel werden wir innerhalb der uns selbst gesetzten Marke von vier Jahren erreichen. Der Bund investiert auf Rekordniveau in den sozialen Wohnungsbau. Wir stellen bis 2021 fünf Milliarden Euro zur Verfügung, und damit werden mehr als 100.000 versprochene Sozialwohnungen gebaut.

Die Städtebauförderung bleibt ebenfalls auf Rekordniveau. Das Baukindergeld ist eine sprichwörtliche Erfolgsgeschichte. Wir haben die steuerliche Absetzbarkeit von Wohnungsbau verbessert. Und worauf ich besonders stolz bin: Wir haben in dieser Legislaturperiode das Wohngeld zweimal erhöht und nach jahrzehntelangem Kampf endlich dynamisiert. Das heißt: automatische Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten. Auch das ist eigentlich einen Beifall wert.

Jetzt nun als weiterer Meilenstein der Wohnungsbaupolitik das Baulandmobilisierungsgesetz. Die Formel ist einfach: Ohne Bauland keine neuen Wohnungen. Und wir setzen mit diesem Gesetz genau da an. Wir nutzen alle rechtlichen Stellschrauben, um den Wohnungsbau zu erleichtern, vereinfachen die Verfahren und beschleunigen Prozesse, wenn Wohnraum geschaffen wird, und Wohnraum – ich kann das nicht oft genug sagen – ist die soziale Frage unserer Zeit. Die Kommunen sollen leichter Bauland mobilisieren können; Baugenehmigungen sollen leichter erstellt werden.

Worauf es mir bei diesem Gesetz besonders ankommt: Wir haben als Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ausschließlich Dinge realisiert, die in der Baulandkommission beschlossen wurden oder die von den Koalitionsspitzen in Koalitionsbeschlüssen vereinbart worden sind.

Herr Kollege Mindrup, ich habe ja gerade darauf hingewiesen, dass wir alles, was wir umsetzen, mit den Koalitionsspitzen besprochen beziehungsweise in der Baulandkommission erarbeitet haben. Es waren also so ziemlich alle beteiligt. Man kann gerade bei diesem Gesetz nicht oft genug darauf hinweisen.

Dazu kommt, dass das, was vereinbart ist, auch meiner persönlichen Überzeugung entspricht, gerade aus der Erfahrung von zehn Jahren in der Verantwortung in Bayern. Da waren wir mit der FDP sehr unterschiedlicher Ansicht. Das hat der FDP dann in der Wahl 2013 offensichtlich ein bisschen Belastungen verschafft; dafür kann ich aber nichts. Ich hatte ihr prophezeit, dass dies so kommen wird.

Deshalb bin ich froh, dass wir, wie ich finde, eine auf dem Boden der Sozialen Marktwirtschaft stehende Regel zum Umwandlungsrecht gefunden haben, die im Gesetzgebungsverfahren durchaus noch mal unter die Lupe genommen werden kann. Zum Beispiel: Auf den Fall, dass jemand zur Alterssicherung eine Eigentumswohnung hat und die umwandeln möchte, weil er sie jetzt vermietet hat, kann man noch mal schauen, dass man das sehr sauber absichert, damit das eine Ziel, die Mieter zu schützen, nicht das andere Ziel konterkariert, dass ein gesunder Wohnungsmarkt auch Wohnungseigentum braucht. Beides gehört zusammen.

Deshalb ist – dies haben Sie mir durch Ihre Frage vorweggenommen; sie war aber nicht bestellt – eine Umwandlungsregelung in diesem Gesetzentwurf vorgesehen. Sie wurde von den Partei- und Fraktionsvorsitzenden in Auftrag gegeben. Dass da unterschiedliche Ansichten bestehen, haben Sie alle ja mitbekommen.

Wir haben den sektoralen Bebauungsplan, und wir haben das Vorkaufsrecht – damit stützen wir unsere Kommunen –, aber nicht im Sinne von Enteignungsmaßnahmen oder Ähnlichem, sondern auf dem Boden der Sozialen Marktwirtschaft.

Ich denke, das ist jetzt der letzte Baustein, den wir auf Grundlage der Beschlüsse des Wohnungsgipfels noch realisieren. Ich hoffe darauf, dass wir den Gesetzentwurf jetzt zügig beraten. Wir sind – das sage ich auch im Nachklapp zur gerade beendeten Diskussion zur Digitalisierung – ja immer bereit, bei Gesetzentwürfen mitzuwirken: Wie kann man sie noch optimieren? Wie kann man sie verbessern? Gemeinsames Ziel muss immer bleiben, dass wir die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Auge haben. Das muss unser Ziel bleiben. Dem dient auch dieser Gesetzentwurf – nach vielen anderen Dingen, die wir in dieser Legislatur schon gemacht haben und die garantieren, dass wir die Ziele, die wir uns in der Großen Koalition gesetzt haben, auch erreichen.

Ich bitte also um konstruktive Beratungen in den nächsten Wochen und zügige Verabschiedung.

Danke.