Rede des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer,

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Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der vorliegende Gesetzentwurf hat ein zentrales Ziel, nämlich die Durchsetzung rechtsstaatlicher und fairer Regeln. Wir gewähren jedem Menschen, der Schutz braucht, bei uns im Lande Schutz. Aber das heißt auf der anderen Seite: Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Dieses Gesetz wird eine Reihe von Schwachstellen im geltenden Recht beheben.

Erstens: Die persönliche Passbeschaffungspflicht für Asylbewerber wird strenger. Es wird deutlich zwischen Personen unterschieden, die ihre Pflichten verletzen, also selbst zu verantworten haben, dass die Pässe nicht da sind, und solchen, die aus gutem Grunde nicht ausreisen können, weil zum Beispiel im Herkunftsland Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit droht.

Wir regeln, dass Ausreisepflichtige selbst alles Zumutbare tun müssen, um einen Pass zu beschaffen. Wer das nicht tut und damit für das Ausreisehindernis selbst verantwortlich ist, wird spürbar sanktioniert. Er bekommt künftig nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität". Das ist – für Nichtjuristen übersetzt – eine "Duldung minus". Die damit verbundenen Einschränkungen lauten: Erwerbstätigkeitsverbot, Wohnsitzauflage, Verhinderung der Aufenthaltsverfestigung und auch die Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern.

Zweitens: Wir verbessern die Voraussetzungen erheblich, damit die Ausreisepflicht auch durchgesetzt werden kann. Wer in der Praxis unterwegs ist, wird immer wieder erfahren, dass das Phänomen des Abtauchens zum Zeitpunkt der Abschiebung eines der Haupthindernisse ist. Unverzichtbare Instrumente, um diese Hindernisse zu beseitigen, sind die Abschiebungshaft und der Ausreisegewahrsam. Die Voraussetzungen hierfür werden systematischer gefasst und die Haftgründe ausgeweitet. Damit wird der Ablauf für die Behörden deutlich handhabbarer. Das ist wichtig, denn es hat keinen Sinn, Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam in das Gesetz zu schreiben, wenn dies in der Praxis kaum anwendbar ist.

Drittens: Die Rückführung von Gefährdern, also von Personen, von denen besonders schwere Anschläge zu befürchten sind, und Intensivstraftätern hat für uns seit Langem oberste Priorität. Hier wollen wir die Ausweisungsregeln schärfen und das Schutzniveau der EU besser und klarer abbilden. Wenn ein Intensivstraftäter unter keinen Umständen abgeschoben werden kann – solche Gründe können vorliegen –, dann werden wir diese Personen in Zukunft ähnlich intensiv überwachen wie heute schon die etwa 750 Gefährder in der Bundesrepublik Deutschland.

Viertens: Nach wie vor gibt es zu wenige Abschiebungshaftplätze. Es sind weniger als 500 für ganz Deutschland; das ist etwa ein Viertel der Kapazitäten, die in Frankreich dafür zur Verfügung stehen. Wir müssen und wollen diesen Mangel beheben, indem das Trennungsgebot von Strafgefangenen und abzuschiebenden Personen ausgesetzt wird. Das erlaubt uns das europäische Recht ausdrücklich. Zwar ist innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zwischen Strafgefangenen und Abzuschiebenden zu trennen. Aber die Justizvollzugsanstalten sollen für Abschiebungen genutzt werden können; das ist wichtig.

An die Adresse der Bundesländer gerichtet möchte ich zwei Punkte ansprechen, die deutlich machen, wie absurd manche Diskussionen bei uns in Deutschland sind. Am 5. Dezember fand eine Ministerpräsidentenkonferenz statt. Die Ministerpräsidenten beschlossen einstimmig – 16:0 – die Aufforderung an die Bundesregierung, dass eine Lockerung des Trennungsgebotes für drei Jahre erfolgt. Die Justizminister der Bundesländer kritisieren nun die Bundesregierung, weil sie den Vorschlag ihrer Ministerpräsidenten umsetzt. Das ist skurril. Ich will darauf hinweisen: Es gibt bekanntlich 16 Bundesländer, und es geht jetzt um 500 zusätzliche Haftplätze für alle 16 Bundesländer zusammen. Ich will die Rechnung jetzt selber nicht anstellen, aber Ihnen mitgeben: 500 durch 16! Das sollte in einem hochentwickelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland doch möglich sein.

Abschließend noch der Hinweis: Die gesetzlichen Grundlagen für die Rückführungen sind ein Teil. Wir brauchen sie, wenn Menschen nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Bleiberecht haben. Wir brauchen das, damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die Schutzbedürftigen erhalten bleibt. Aber genauso wichtig wie dieses Gesetz ist die operative, die administrative Umsetzung der Rückführungen.

Da möchte ich Ihnen klar sagen: Wir haben gemeinsam mit den Ländern in Berlin ein Zentrum zur Unterstützung der Rückführung eingerichtet. In diesem Zentrum sitzen Beschäftigte aus allen Bundesländern. Das Zentrum unterstützt bei der Passersatzbeschaffung. Das Zentrum unterstützt bei einer besseren Kooperation mit den Herkunftsländern. Wir als Bundesregierung unterstützen alle Bundesländer, die das wollen, bei der Passersatzbeschaffung vom Staat her. Wir haben mit 40, 50 Ländern gute Kooperationen für die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern vereinbart. Außerdem wird das Personal der Bundespolizei von 1.300 auf 2.000 Bundespolizisten aufgestockt; sie begleiten die Abzuschiebenden für die Bundesländer. Beide Teile, die rechtlichen Grundlagen und der administrative Vollzug, sind wichtig, damit wir in diesem Bereich Erfolg haben und die Akzeptanz der Bevölkerung erhalten.