Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas,

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Bulletin

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr verehrte Damen und Herren!

Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass tätliche Angriffe insbesondere gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte permanent zunehmen. Wir haben mittlerweile jedes Jahr über 60.000 Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Es geht nicht nur um Beleidigungen, sondern es handelt sich vielfach auch um körperliche Gewalt. Deshalb sind wir der Auffassung, dass diejenigen, von denen wir erwarten, dass sie für Recht und Ordnung und für Sicherheit in unserem Land sorgen, in Zukunft besser zu schützen sind. Wir sind nicht der Auffassung, dass wir dieser Entwicklung weiterhin tatenlos zusehen können. Dafür legen wir Ihnen einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir beabsichtigen, nicht nur Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, sondern auch Rettungskräfte, das heißt Sanitäterinnen und Sanitäter, Feuerwehrleute, bei der Ausübung ihrer wichtigen Arbeit besser zu schützen.

Wir schlagen Ihnen vor, dass wir zunächst einmal den Schutz dieser Personen bei ihrer Arbeit deutlich ausweiten. Bisher ist es lediglich möglich, etwa bei Polizeibeamten die strafrechtlichen Bestimmungen in Anwendung zu bringen, wenn sie dabei sind, eine sogenannte Vollstreckungshandlung durchzuführen, das heißt zum Beispiel, wenn ein Polizeibeamter eine Verhaftung vornimmt. Mittlerweile ist es allerdings so, dass sich die Angriffe, die es gegen Polizeibeamte gibt, nicht nur auf diesen Bereich beschränken, sondern dass es genauso der Fall ist, wenn sie auf Streife gehen oder wenn sie in der Stadt, im Ort, im Dorf unterwegs sind. Deshalb wollen wir die Regelung ausweiten. Das heißt, wir wollen den Schutz, den wir ihnen bieten, nicht auf Vollstreckungshandlungen beschränken, sondern grundsätzlich auf ihre gesamte Dienstausübung ausweiten, weil wir der Auffassung sind, dass der bessere Schutz von Polizeibeamten, Vollstreckungsbeamten, aber auch von Feuerwehrleuten, Sanitätern und Rettungskräften ausgeweitet werden sollte. Insofern geht es hier um eine wichtige Angelegenheit.

In Zukunft muss jeder, der einen tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten durchführt, wissen, dass er mit einer Mindeststrafe von drei Monaten belangt werden kann. Wir sind nicht nur der Auffassung, dass das rechtsstaatlich geboten ist, sondern auch der Auffassung, dass wir das den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den Rettungskräften, den Vollstreckungsbeamten schuldig sind, denn sie leisten eine wichtige Arbeit, und wir wollen sie bei dieser Arbeit besser unterstützen.

Wir stellen aber auch fest, dass das Ausmaß der Gewalt der Angriffe ein immer höheres Niveau erreicht, deshalb wollen wir die Regelbeispiele für die besonders schweren Fälle der Tatbegehung ebenfalls weiten. Wir wollen, dass in Zukunft das Bei-sich-Führen einer Waffe – unabhängig davon, ob sie in der Absicht bei sich getragen wird, sie einzusetzen – härter bestraft wird. Wir wollen, dass in Zukunft härter bestraft wird, wenn solche Angriffe gemeinschaftlich begangen werden. Deshalb sehen wir für diese schweren Formen der Tatbegehung in Zukunft Mindeststrafen von sechs Monaten vor. Auch das ist, glaube ich, eine angemessene Entscheidung. Denn angesichts der Tatsache – das ist beim Besuch von Dienststellen der Polizei deutlich geworden –, dass diese Angriffe mittlerweile teilweise so hart sind, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte monatelang nicht mehr ihren Dienst ausüben können und lange Rehabilitationsmaßnahmen brauchen, muss sich aus dem Strafgesetz ergeben, finde ich, dass diese besonders schwere Form der Tatbegehung auch besonders hart bestraft wird. Deshalb wird es dafür in Zukunft eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben. Auch das ist wichtig und richtig.

Wir wissen, dass das Strafgesetzbuch, die Art und Weise, wie der Staat Vollstreckungsbeamte schützt, natürlich nur eine Seite der Medaille ist. Genauso wichtig ist es, dass die Polizei hinsichtlich Personal, Organisation und Ausrüstung so ausgestattet ist, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sich selber besser schützen können. Deshalb ist die Entscheidung vieler Bundesländer, die Einsparquoten im Polizeibereich deutlich zurückzuführen, wichtig und richtig; sie nimmt die Realität, die wir mittlerweile haben, in den Blick.

Ich glaube, dass wir mit den Strafrechtsverschärfungen auf der einen Seite und der besseren personellen und organisatorischen Ausstattung der Polizei auf der anderen Seite insgesamt ein Paket haben, das dazu führen wird, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Vollstreckungsbeamte ebenso, besser bei ihrer Arbeit geschützt werden und damit der Schutz, den sie vom Staat erwarten können, geleistet wird.

Das hat auch etwas mit Respekt gegenüber dem Staat sowie den Behörden und den Beamten, die die Rechtsordnung des Staates durchsetzen, zu tun. Insofern bin ich froh, dass wir an der Stelle eine Regelung treffen werden, die dazu führen wird, dass das, was an Gewalt und an tätlichen Angriffen bedauerlicherweise in unserer Gesellschaft Realität geworden ist, vom Rechtsstaat in einer Art und Weise geahndet werden kann, wie wir das als angemessen und notwendig empfinden. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.