Betreuung wird gestärkt

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Sonderzahlung Betreuung wird gestärkt

Selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung. Damit will die Bundesregierung inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abfedern. Eine entsprechende Regelung ist in Kraft getreten.

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Eine Person hält fürsorglich die Hände einer Seniorin.

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen bei ihren Angelegenheiten.

Foto: picture alliance/Zoonar

„Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine leisten jeden Tag wichtige Arbeit,“ so Bundesjustizminister Marco Buschmann. „Sie unterstützen Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst regeln können. Für diesen Einsatz müssen berufliche Betreuerinnen und Betreuer angemessen vergütet werden.“

Notlagen sollen abgefedert werden

Die Bundesregierung will bestehende Notlagen abfedern. „Die Inflation zwingt uns zum Handeln“, erläuterte der Bundesjustizminister. Insbesondere Betreuungsvereine hätten Probleme durch die gestiegenen Kosten. Denn sie bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tarifvertrag. Ein Inflationsausgleich und eine Stärkung der Betreuung sei daher notwendig, betonte Buschmann.

Mehr Geld – weniger Bürokratie

Pro geführter Betreuung sieht das Gesetz eine monatsweise Zahlung für den Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025 vor. Ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern wird ebenfalls eine Sonderzahlung gewährt.

In diesem Zuge wird auch das Betreuungsorganisationsgesetz geändert. Ziel ist es, die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten. Künftig soll die zuständige Behörde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis ausdrücklich selbst einholen können.