Schneller, effizienter, digitaler: Zukunft Deutschlands ankurbeln

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Bundeskanzler Merz mit den Bundesministerinnen und Bundesministern sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder während der Beratungen.

Bundeskanzler Merz ist mit den Bundesministerinnen und Bundesministern sowie den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammengekommen. 

Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Bund und Länder haben sich zu ihrer ersten regulären Konferenz in diesem Jahr im Bundeskanzleramt getroffen. Im Fokus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder standen die Modernisierung und Entbürokratisierung Deutschlands. Außerdem ging es unter anderem um die Außen- und Verteidigungspolitik, den Pakt für den Rechtsstaat, die Finanzlage der Kommunen und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie energiepolitische Fragen. 

Am Ende ist deutlich geworden: Bund und Länder arbeiten bereits gut, kooperativ und erfolgreich zusammen und wollen in Zukunft bei aktuellen Themen noch intensiver kooperieren. 

Mehr Informationen und Beispiele zu dem Programm von Bund und Ländern PDF, 195 KB, nicht barrierefrei zur Staatsmodernisierung und zum Bürokratierückbau finden Sie hier.

Umfassende Staatsmodernisierung mit konsequentem Bürokratierückbau

Beim Thema Staatsmodernisierung ziehen Bund und Länder mit großer Kraft an einem Strang: Denn sie ist Voraussetzung eines funktionierenden und handlungsfähigen Deutschlands. Und nur in einen handlungsfähigen Staat vertrauen Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es das gemeinsame Ziel, den Staat grundlegend zu modernisieren, schneller und effizienter zu gestalten. Denn das Ziel ist, das Leben der Bürgerinnen und Bürger leichter zu machen und die Wirtschaft zu entlasten. 

Um die Modernisierung voranzutreiben, wurden mehrere Vorhaben – auch gemeinsam von Bund und Ländern – ins Leben gerufen: Die Föderale Modernisierungsagenda ist ein im Dezember 2025 zwischen Bund und Ländern beschlossener Maßnahmenkatalog. Bereits im Oktober 2025 hat die Bundesregierung die Modernisierungsagenda Bund verabschiedet. Zusätzlich ist der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung in der finalen Phase. 

Vorstellung der Modernisierungsberichte: Erste Maßnahmen wirken 

Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und waren Gegenstand der Gespräche. Es wurde der Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda beschlossen und der Zwischenbericht des Beschleunigungspaktes vorgestellt. Deutlich wurde: bei den rund 400 Maßnahmen der Programme kommen Bund und Länder gut voran. Insbesondere unnötige Behördengänge sollen verringert werden: So wird das Kindergeld zukünftig automatisch ausgezahlt und das Verfahren für das Elterngeld wird einfacher gestaltet, die Wohnsitzummeldung oder die Beantragung des Personalausweises, die An- oder Abmeldung eines Autos kann digital erfolgen. 

Gleichzeitig wird der Ausbau der Infrastrukturen, sei es die Energie- und Verkehrsinfrastruktur oder der Glasfaser- und Mobilfunkausbau vorangetrieben. Bundeskanzler Merz betonte: „Wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur.“ Kommunen und Unternehmen sollen ebenfalls durch die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden. 

Finanzlage: Erstmaliger Beschluss für Entlastungen der Kommunen

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Denn Städte und Gemeinden stehen vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Städte, Landkreise und Gemeinden über eine ausreichende Finanzausstattung verfügen. Bund und Länder haben daher über eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen beraten.

Laut Kanzler Merz haben die Gemeinden vor allem bei der Kinder- und Jugendhilfe, dem Bereich des Bundesteilhabegesetzes und beim Unterhaltsvorschuss mit stark steigenden Kosten zu kämpfen. Deshalb haben Bund und Länder nun eine erstmalige Einigung erzielt, die der Regel folgt: „Wer bestellt, bezahlt“. Die Neuregelung soll ab dem 1. September gelten. Konkret wurde vereinbart, dass der Bund keine Leistungsgesetze mehr beschließt, die für die Gemeinden und gegebenenfalls die Länder keinen entsprechenden Kostenausgleich vorsehen. Bundeskanzler Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders.“ Der neue Mechanismus soll bei neuen Leistungsgesetzen oder bei Änderungen solcher Gesetze greifen. Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll der Bund 80 Prozent übernehmen. 

Gemeinsamer Pakt für den Rechtsstaat

Ein weiteres wichtiges Anliegen wurde nach langen und intensiven Verhandlungen von Bund und Ländern beschlossen: der gemeinsame Pakt für den Rechtsstaat. Ziel des Paktes ist die Modernisierung der Justiz. Der Beschluss beinhaltet, dass der Bund eine halbe Milliarde Euro bereitstellen wird, um 2.000 Stellen an den Gerichten und für die Digitalisierung zu schaffen. 

Bund und Länder haben erkannt, dass nur gemeinsam die Sicherung und Modernisierung des Rechtsstaats erreicht werden kann: Denn nur eine funktionsfähige, unabhängige und leistungsstarke Justiz kann den Rechtsstaat aufrechterhalten. Die Justiz schützt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und löst Streitigkeiten und Konflikte. Nur durch eine gute und effiziente Strafverfolgung wahrt die Justiz den Rechtsfrieden und damit das Vertrauen der Menschen und auch der Wirtschaft in den Rechtsstaat. 

Gewinnung internationaler Studierender und Forschender

Der Zuzug internationaler Studierender und Forschender ist von zentraler Bedeutung für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Bund und Länder wollen deshalb gemeinsam weiter daran arbeiten, attraktive Rahmenbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt internationaler Studierender und Forschender zu schaffen. Die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene sollen deshalb die Visa-Vergabe für Fachkräfte aus der Wissenschaft und für Studierende weiter vereinfachen, indem sich beispielsweise Hochschulzulassungsverfahren stärker auf die rechtlichen Anforderungen von Visaverfahren ausrichten. Ein verbessertes Zusammenspiel zwischen Zulassungs- und Visaverfahren soll Reibungsverluste minimieren und Prozesse beschleunigen. 

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kommen die Regierungschefinnen und -chefs der 16 Bundesländer zusammen. Die Konferenzen befassen sich mit Themen der Bundes- und Länderebene oder auch mit aktuellen internationalen Fragen. Zweimal im Jahr kommen die Länderchefinnen und -chefs anschließend mit dem Bundeskanzler zusammen. Im jährlichen Wechsel übernimmt ein Bundesland nach festgelegter Reihenfolge den Vorsitz der MPK – derzeit Rheinland-Pfalz. Den Ko-Vorsitz hat aktuell Niedersachsen inne.