verbot des rechtsextremistischen vereins "freiheitliche deutsche arbeiterpartei"

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das bundesministerium des innern teilt mit:

bundesinnenminister kanther hat am 24. februar 1995
den verein "freiheitliche deutsche arbeiterpartei"
(fap) verboten und aufgeloest, weil er sich gegen
die verfassungsmaessige ordnung richtet. das verbot
wurde heute morgen dem vorsitzenden des vereins
zugestellt. anschliessend erfolgten bundesweit durchsuchungen
in ueber 40 objekten bei funktionaeren der verbotenen
fap. das vermoegen des vereins wurde beschlagnahmt
und eingezogen.
bundesregierung und bundesrat hatten im september
1993 beim bundesverfassungsgericht das verbot der
fap wegen der verfassungswidrigen agitation der
partei, die diese in aggressiver kaempferischer weise
betrieb, beantragt. das bundesverfassungsgericht
hat nunmehr entschieden, dass die fap keine partei
im sinne von artikel 21 grundgesetz darstellt, so
dass eine feststellung der verfassungswidrigkeit
durch das verfassungsgericht nicht moeglich ist.
damit unterliegt die fap den vereinsrechtlichen
vorschriften, die ein verbot durch den bundesinnenminister
vorsehen.

der bundesminister des innern, manfred kanther,
erklaerte zu dem verbot am 24. februar 1995:

der extremismus von rechts wie von links muss entschieden
bekaempft werden. dies geschieht vornehmlich durch
geistig politische auseinandersetzung mit den behauptungen
und verbalen angriffen gegen die verfassung. wo
eine solche argumentative auseinandersetzung aufgrund
der aggressiv kaempferischen haltung und verblendung
einer gruppierung nicht mehr stattfinden kann, muss
in einer wehrhaften demokratie auch das zur verfuegung
stehende verbotsinstrumentarium eingesetzt werden,
um unsere freiheitliche demokratische grundordnung
wirksam zu schuetzen.
die nunmehr durch verbot aufgeloeste fap war nach
ihrer zielsetzung der nsdap wesensverwandt, verehrt
fuehrende repraesentanten aus der zeit des nationalsozialismus
und pflegt nationalsozialistische riten. sie missachtet
die menschenrechte, diffamiert die demokratischen
institutionen und betreibt auslaenderfeindliche und
antisemitische hetze. mehrere mitglieder des amtierenden
bundesvorstandes sind im laufe ihres politischen
lebens straffaellig geworden. auch andere funktionaere
der fap sind durch militantes vorgehen aufgefallen
und wegen gewalttaetigkeiten verurteilt worden. nachdem
das bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass
es sich bei der fap um keine politische partei handelt,
ist ihr verbot nach dem vereinsrecht das einzige
angemessene mittel.