ueberpruefung der kontrollmassnahmen gegenueber der ddr

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der staatsminister beim bundeskanzler, dr. lutz g.
stavenhagen, beauftragter fuer die
nachrichtendienste des bundes, erklaerte am 5. februar 1990:

auf grund der weitgehenden veraenderungen im politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen bereich der ddr hat
die bundesregierung die notwendigkeit von
kontrollmassnahmen nach dem gesetz zu artikel 10 gg gegenueber
der ddr mit folgendem ergebnis ueberprueft:
die massnahmen der post- und fernmeldekontrolle nach paragraph 3
des gesetzes zu artikel 10 gg gegen privatpersonen
werden ab sofort eingestellt. das bedeutet, dass in zukunft keine
post mehr kontrolliert wird. private fernmeldeanschluesse
werden auch weiterhin nicht ueberwacht.
die kontrolle von post- und fernmeldeverkehrsbeziehungen
zwischen der bundesrepublik deutschland und der
deutschen demokratischen republik hat ihre grundlage in
p 3 des gesetzes zur beschraenkung des brief-, post- und
fernmeldegeheimnisses (gesetz zu art. 10 gg).
dieses gesetz, das vom bundesverfassungsgericht als
verfassungsgemaess bestaetigt worden ist, regelt einzelheiten
insbesondere zur notwendigkeit, zur zulaessigkeit und zur
verhaeltnismaessigkeit solcher eingriffe im interesse unserer
sicherheit.
die nach diesem gesetz angeordneten massnahmen
unterliegen staendiger parlamentarischer kontrolle und beduerfen
zu ihrem vollzug der zustimmung einer dafuer vorgesehenen
kommission, deren mitglieder keinen weisungen
unterworfen sind und die in ihrer amtsfuehrung richterliche
unabhaengigkeit geniessen.
die sich nicht nur auf die zulaessigkeit, sondern auch auf die
notwendigkeit erstreckende kontrolle bietet hinreichende
gewaehr dafuer, dass entsprechende eingriffe auch bisher nur
in dem unumgaenglich erforderlichen umfang durchgefuehrt
wurden.