Rede des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil,

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Bulletin

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der deutsche Arbeitsmarkt ist so stark wie nie; die aktuellen Zahlen aus Nürnberg zeigen das. Die Arbeitslosenquote ist uns gestern gemeldet worden und liegt in Deutschland bei 4,8 Prozent.

In vielen Branchen und Regionen herrscht bereits Vollbeschäftigung und doch dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen, denn der Arbeitsmarkt wird sich in Zukunft massiv verändern. Das Fachkräftemonitoring meines Ministeriums, erstellt von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, schreibt uns das ins Stammbuch: Der digitale Strukturwandel wird in den nächsten Jahren in rapidem Umfange den Arbeitsmarkt in Deutschland verändern. Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und durch technologischen Fortschritt verschwinden. Aber gleichzeitig entstehen in diesem Zeitraum etwa 2,1 Millionen neue Jobs. Das zeigt: Deutschland wird auch im digitalen Strukturwandel die Arbeit eben nicht ausgehen; aber es wird in vielerlei Hinsicht andere Arbeit sein. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Das ist im Sinne der Fachkräftesicherung und im Interesse der Beschäftigten.

Damit uns das gelingt, müssen wir vor allen Dingen auf Qualifikation, auf Qualifizierung, auf Weiterbildung setzen. Diesen Schritt gehen wir mit diesem Qualifizierungschancengesetz. Wir wollen den Weg gehen, die Arbeitslosenversicherung in Deutschland endlich zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, eben bevor sie im Wandel entsteht.

Wir wollen beispielsweise Dachdeckern die Möglichkeit geben, im Umgang mit Drohnen geschult zu werden, damit sie weniger gefährdet arbeiten müssen und zum Beispiel mit einer Drohne gucken können, wo es reinregnet, damit dann die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Wir wollen Sanitärinstallateuren ermöglichen, künftig mit moderner Anlagenhydraulik umzugehen, und Konstrukteuren ermöglichen, sich im Umgang mit 3-D-Druckern schulen zu lassen. Wir müssen Techniker genauso wie Ingenieure in der Automobilindustrie, die bisher sehr stark am Verbrennungsmotor orientiert sind, weiterbilden, damit sie neue Antriebe entwickeln und produzieren können und als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen lernen, zum Beispiel auch mit künstlicher Intelligenz umzugehen.

Wenn wir den Wohlstand in Deutschland erhalten wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zukünftig den Wohlstand in diesem Land mit guter Qualifikation erarbeiten können. Wir dürfen nicht zulassen, dass gute Qualifikation im technischen Fortschritt entwertet wird. Deshalb ist dieses Gesetz ein wesentlicher Schritt für die Arbeitsgesellschaft von morgen. In einem Satz: Es geht darum, aus technologischem Wandel sozialen Fortschritt zu machen.

Was ist im Einzelnen Inhalt des Gesetzes? Zum einen senken wir zum 1. Januar 2019 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte und ferner per Rechtsverordnung um 0,1 Prozentpunkte, um die Beiträge für die Beschäftigten und für die Unternehmen in Deutschland insgesamt stabil zu halten.

Zum Zweiten sorgen wir dafür, dass wir kurzzeitig Beschäftigte besser vor Arbeitslosigkeit schützen können. Sie wissen das: Es gibt ganz viele Menschen, zum Beispiel in IT-Berufen oder in vielen kreativen Berufen, die kurzzeitig arbeiten, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber nie was rauskriegen. Deshalb ist die Stärkung der Rahmenfrist ein wesentlicher Schritt nicht nur für mehr Chancen, sondern auch für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung.

Aber vor allen Dingen setzen wir, wie gesagt, auf Qualifizierung und Weiterbildung – im Interesse der Beschäftigten, aber auch der Unternehmen. Wir werden vor allen Dingen kleine und mittlere Unternehmen besonders fördern. Bei Lehrgangskosten und auch beim Lohn kann, wenn Unternehmen in die Qualifizierung investieren, beispielsweise bei Kleinstbetrieben der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zum Lohn bis zu 75 Prozent und bis zu 100 Prozent zu den Lehrgangskosten betragen, bei mittleren Unternehmen bis 250 Beschäftigten 50 Prozent zum Lohn und zu den Ausbildungskosten. Und den großen Unternehmen – da bin ich den Koalitionsfraktionen sehr, sehr dankbar – eröffnen wir die Möglichkeit, zusätzlich durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge für mehr Weiterbildung in den Branchen, die das brauchen, zu sorgen. Das machen wir: Chancen und Schutz im Wandel zu organisieren, und das ist richtig für unsere Gesellschaft.

Ich möchte mich abschließend dafür bedanken, dass es gelungen ist, im Rahmen dieses Gesetzes eine Frage zu regeln, die uns in den letzten Wochen und Monaten sehr beschäftigt hat. Das ist die Tatsache, dass wir im Bereich der Luftfahrt erlebt haben, dass Globalisierung zur Ausbeutung missbraucht wurde. Wir schaffen mit diesem Gesetz auch einen Rechtsanspruch auf die Gründung eines Betriebsrats für das Kabinenpersonal in der Luftfahrt. Das ist in diesen Zeiten wichtig, damit Beschäftigte ihre Interessen vertreten können – nicht nur bei Ryanair, sondern auch in anderen Unternehmen.

Ich bedanke mich ganz herzlich, dass es in der Koalition gelungen ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Das ist in vielen Bereichen nicht Teil des Koalitionsvertrages gewesen; aber wir haben das gemeinsam geschafft, und das ist gut für Deutschland.