Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas,

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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Kinderehen sind ein globales Problem. 15 Millionen Mädchen sind nach Schätzungen von UNICEF weltweit jedes Jahr davon betroffen.

Die Folgen für die Mädchen sind in aller Regel fatal. Sie werden ihrer Kindheit beraubt, sie werden um Bildungschancen gebracht, ihnen wird das Recht genommen, ein wirklich selbstbestimmtes Leben zu führen. Kinder sollen spielen, lernen, selbstständig werden. Wenn sie erwachsen sind, dann sollen sie selbst und frei entscheiden, ob und wen sie heiraten wollen. Bis dahin aber gehören Kinder weder vor einen Traualtar noch in ein Standesamt.

Wir haben festgestellt, dass im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen die Zahl minderjähriger Verheirateter in Deutschland ansteigt. Die Behörden haben im vergangenen Jahr fast 500 ausländische Jugendliche unter 16 Jahren registriert, die bereits verheiratet waren. Der Entwurf, den die Koalitionsfraktionen heute in den Bundestag einbringen, legt daher für die Zukunft ausnahmslos fest: Heiraten darf erst, wer 18 Jahre alt ist. Damit setzen wir auch international ein klares Zeichen gegen Kinderehen, damit stärken wir die Selbstbestimmung der Jugendlichen, die hier in Deutschland leben.

Der Entwurf sieht vor, nicht nur die Altersgrenze für künftige Ehen anzuheben, auch bereits geschlossene Kinderehen sollen erfasst werden. Ehen mit unter 16-Jährigen sollen grundsätzlich unwirksam sein. Solche Verbindungen sind mit unseren Vorstellungen von Kindeswohl völlig unvereinbar. Über Ehen mit 16- oder 17-Jährigen muss künftig das Familiengericht entscheiden. In der Regel werden solche Ehen dann auch aufzuheben sein.

Diese neuen Vorschriften sollen auch für Auslandsehen gelten. Gerade für Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen wurden, gilt: Wir wissen schlicht nicht, ob sie freiwillig geschlossen wurden oder etwa auf Druck der Familie zustande gekommen sind. Aber ehrlich gesagt, unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstandes kommt man eigentlich zu dem Ergebnis: Kinder heiraten nicht, Kinder werden verheiratet. Das wollen wir nicht länger akzeptieren. Vor erzwungenen Ehen können wir die Minderjährigen eben nur dann wirksam schützen, wenn wir klare Vorgaben machen für die Unwirksamkeit und die Aufhebbarkeit solcher Verbindungen.

Wir bleiben aber nicht bei einer Änderung des Eherechtes stehen. Mit unserem Entwurf wollen wir das Wohl dieser besonders schutzbedürftigen Jugendlichen umfassend sichern. Dazu schlagen wir zusätzlich dreierlei vor:

Erstens: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss das Jugendamt auch dann unverzüglich in Obhut nehmen, wenn sie verheiratet sind. Das Jugendamt prüft dann, ob es besser ist, den verheirateten Minderjährigen von seinem Ehegatten zu trennen, und welche weiteren Schritte notwendig sind, um seiner besonderen Lage gerecht zu werden.

Zweitens: Kein Jugendlicher soll wegen der Unwirksamkeit oder der Aufhebung einer Ehe asyl- oder aufenthaltsrechtliche Nachteile erleiden müssen.

Drittens sorgen wir dafür, dass die neuen Schutzvorschriften nicht umgangen werden. Auch vertragliche, traditionelle oder religiöse Handlungen mit vergleichbaren Bindungen verbieten wir. Wer sich an dieses Verbot nicht hält, der muss künftig mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Alle Kinder, alle Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dieses Recht darf nicht dadurch vereitelt werden, dass ihnen schon im Kindesalter Entscheidungen fürs Leben aufgezwungen werden. Über seinen Lebenspartner soll jeder Mensch selbst und frei entscheiden. Es ist nicht Sache der Familie, der Tradition oder der Religion, dem Einzelnen eine solche Entscheidung abzunehmen. Diese Freiheit der Entscheidung des Einzelnen wollen wir noch besser schützen. Deshalb muss in Zukunft ein junger Mensch volljährig sein, bevor er eine Ehe eingeht. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.