Rede der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks,

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Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 eine Verordnung beschlossen, um während der Fußballweltmeisterschaft in Russland zu ermöglichen, dass alle Spiele auch auf öffentlichen Plätzen gesehen werden können. Wie bei zurückliegenden Fußballwelt- und -europameisterschaften wird mit dieser sogenannten Public-Viewing-Verordnung eine Ausnahmeregelung geschaffen, die die Übertragung der Spiele auf Großleinwänden auch bis in die Nachtstunden zulässt.

Seit der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland im Jahr 2006, die die meisten von uns ja noch als Sommermärchen in guter Erinnerung haben, werden vielerorts Übertragungen an zentralen Plätzen, in Freizeitparks und in Biergärten geplant und durchgeführt. Diese Veranstaltungen erfreuen sich sehr großer Beliebtheit. Deshalb besteht daran auch aktuell ein erhebliches öffentliches Interesse. Auf diese Weise bekommen Fußballfans in Deutschland, die keine Möglichkeit haben, die Spielorte in Russland zu besuchen, oder die keine Eintrittskarten für Spiele erhalten haben, Gelegenheit, in größerer Gemeinschaft und in stimmungsvoller Atmosphäre die Weltmeisterschaftsspiele live zu verfolgen.

Die Begeisterung für die Fußballweltmeisterschaft ist, wie wir wissen, groß. Es geht diesmal um nichts weniger als um die Titelverteidigung. Die Liveübertragungen der Spiele sind für die Bürgerinnen und Bürger deshalb ein willkommener Anlass für gemeinschaftliches Feiern und Mitfiebern an den Sommerabenden.

Mit dem Erlass der Verordnung soll Public Viewing auch dann ermöglicht werden, wenn in den Nachtstunden Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Die Verordnung entspricht weitgehend den bereits für frühere Fußballwelt- und -europameisterschaften erlassenen Verordnungen, mit denen befristete Ausnahmeregelungen zum Lärmschutz erlassen wurden.

Die berechtigten Lärmschutzbelange der Nachbarn werden indessen nicht geopfert. Über Ausnahmen zum Lärmschutz und ihre Reichweite entscheiden die örtlichen Behörden. Sie haben in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse an der Übertragung der Spiele gegen das Bedürfnis der Nachbarschaft, vor Lärm geschützt zu werden, abzuwägen. Hierbei müssen sie die jeweiligen örtlichen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere die Abstände zur Wohnbebauung, technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen.

Die Geltung der Verordnung wird selbstverständlich befristet. Sie tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, also voraussichtlich im Mai dieses Jahres, und am 31. Juli 2018 wieder außer Kraft. Sie ist also ein speziell auf die Fußballweltmeisterschaft 2018 ausgerichtetes Regelwerk, das die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen gewährleistet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend und abseits der notwendigen rechtlichen Fragen noch einige Erwartungen anfügen, die wir mit der Verordnung ebenfalls verbinden. Natürlich wünschen wir unserer Nationalmannschaft viel Erfolg bei der Mission Titelverteidigung.

Wir wünschen uns ein herausragendes, friedliches und erfolgreiches Sportereignis, ein Fest für den Fußball und für alle sportbegeisterten Fans. Das gemeinsame Sehen und Erleben der Spiele ist eine Gelegenheit, die Begeisterung zu teilen und gemeinsam zu feiern: gastfreundlich, fair und friedlich. Wie bei zurückliegenden Welt- und Europameisterschaften kann Public Viewing dazu auch dieses Mal einen guten Beitrag leisten.

Wir als Bundesregierung stehen mit der Public-Viewing-Verordnung an der Seite der Fans und unserer Mannschaft und wünschen uns gemeinsam ein großartiges Fußballfest.