konzeption zur neustrukturierung des post- und fernmeldewesens - beschluss des bundeskabinetts zur postreform

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das bundesministerium fuer das post- und fernmeldewesen
teilt mit:

das bundeskabinett hat am 11. mai 1988 die
ordnungspolitische konzeption und den gesetzentwurf zur
neustrukturierung des post- und fernmeldewesens und der
deutschen bundespost, das konzept "post 2000", beschlossen.
bundespostminister dr. christian schwarz-schilling wertete
diese entscheidung als einen sehr bedeutenden meilenstein
fuer die schaffung optimaler entwicklungsbedingungen im
wachstumsbereich der informations- und
kommunikationstechniken.
"technik und marktbedingungen haben sich in den letzten
jahren so stark geaendert, dass wir mit den gewachsenen
traditionellen strukturen nicht mehr in der lage sind, den
vielfaeltigen beduerfnissen unserer kunden alleine
nachzukommen. durch die neustrukturierung des post- und
fernmeldewesens werden hemmnisse und buerokratien
abgebaut, innovationen gefoerdert und wachstumschancen in
einem fuer die gesamte volkswirtschaft wichtigen bereich
verbessert. durch mehr marktwirtschaftliche elemente im
bereich des fernmeldewesens und die beschraenkung des
monopols auf zu begruendende ausnahmen wird die
schnittstelle zwischen monopol und wettbewerb neu definiert.
dadurch entsteht rechts- und planungssicherheit sowohl
fuer die deutsche bundespost als auch fuer private anbieter
von post- und fernmeldedienstleistungen," sagte minister
schwarz-schilling.
bedienung des flachen landes
er hielt es fuer wichtig, dass in abstimmung mit den anderen
bundesressorts der post kuenftig ein groesserer spielraum
eingeraeumt wird, den sie als am markt taetiges unternehmen
dringend braucht. "der heute beschlossene gesetzentwurf
und die ordnungspolitische konzeption stellen sicher, dass
auch kuenftig die voraussetzungen erhalten bleiben, damit
die post auch weiterhin das flache land zuverlaessig mit
ihren post- und fernmeldedienstleistungen bedienen kann.
zum anderen werden die freiraeume fuer die post eroeffnet, die
zur staerkung der konkurrenzfaehigkeit auf den
wettbewerbsmaerkten notwendig sind," fuehrte dr. schwarz-schilling
weiter aus.
die deutsche bundespost werde auch kuenftig den
laendlichen raum und strukturschwache gebiete genausogut
bedienen wie heute. die besondere staerke der deutschen
bundespost liege insbesondere in der bereitstellung von
flaechendeckenden infrastrukturen und massendiensten, die
fuer alle kundengruppen wichtig sind. dass die deutsche
bundespost kuenftig auch spezielle anwendungen,
sogenannte freie leistungen, nach eigener unternehmerischer
entscheidung anbieten kann, wertete minister
schwarzschilling als bedeutsamen punkt fuer die
wirtschaftliche zukunftssicherung der unternehmen.
"die verpflichtung zu einer ausgewogenen grundversorgung
der buerger mit post- und fernmeldedienstleistungen
ist erstmals im gesetz verankert. in mehreren paragraphen
ist die besondere infrastrukturverantwortung der deutschen
bundespost festgelegt. dies ist beispielsweise bei den
sogenannten pflichtleistungen so geregelt, dass den
unternehmen der deutschen bundespost besondere
leistungsauflagen gemacht werden koennen. dazu gehoeren
beispielsweise die verpflichtung des flaechendeckenden angebots
oder der einheitlichen tarifierung.
ausserdem haben wir dem anliegen der bundeslaender nach
mehr beteiligung, das bei einem gespraech der
ministerpraesidenten beim bundeskanzler am 15. april 1988
vorgetragen wurde, rechnung getragen. wir haben im
gesetzentwurf festgelegt, dass bei der bestimmung von
pflichtleistungen die zustimmung des bundesrates notwendig ist.
bei den pflichtleistungen handelt es sich um infrastrukturdienste,
an denen vor allem aus gruenden der daseinsvorsorge
ein besonderes oeffentliches interesse besteht," erlaeuterte
schwarz-schilling die bedeutung dieser regelung fuer die
raumstrukturelle entwicklung des bundesgebietes.
pflichtleistungen, so schwarz-schilling weiter,
gewaehrleisten einen kommunikationsstandard, den der staat in
gleichmaessiger weise allen buergern eines landes
zukommen lassen will. beispiele fuer pflichtleistungen seien aus
heutiger sicht der paketdienst, der postzeitungsdienst und
der telexdienst. auch im bereich der rechtsverordnungen
fuer die rahmenvorschriften der inanspruchnahme der
dienstleistungen der drei unternehmen der deutschen
bundespost habe man die zustimmung des bundesrates
vorgesehen. insbesondere haftungsregelungen, rechte und
pflichten der vertragspartner und datenschutzregelungen
wuerden hierunter fallen.

mehr wettbewerb im fernmeldewesen
minister schwarz-schilling begruesste, dass von anfang an
einigkeit darueber bestand, dass im fernmeldewesen kuenftig
der grundsatz des wettbewerbs die regel und das monopol
des staatlichen anbieters die zu begruendende ausnahme
sein soll. zur wahrung der infrastrukturverpflichtungen der
deutschen bundespost bleibe das netz- und
telefondienstmonopol erhalten. ausnahmen vom netzmonopol werde es
nur in bestimmten klar abgrenzbaren "drahtlosen"
bereichen geben, in denen auch wettbewerbliche strukturen die
entwicklung innovativer teilmaerkte gefoerdert werden kann,
ohne dabei die infrastrukturaufgaben der deutschen
bundespost zu gefaehrden. dies gelte fuer satellitenfunkanlagen
und im bereich der mobilen funkdienste.
schon 1989, so dr. schwarz-schilling, werden bestimmte
mobile funkdienste auch von privaten angeboten werden
koennen. auch im 1991/1992 geplanten europaeinheitlichen
zellularen digitalen funktelefonnetz d werde neben der
telekom mindestens noch ein weiterer anbieter
zugelassen. auch die anderen europaeischen
fernmeldeverwaltungen wuerden so vorgehen.
bei den fernmeldediensten, ausgenommen telefondienst,
werden zukuenftig prinzipiell wettbewerb herrschen, d. h.
auch private anbieter haben die moeglichkeit an diesem
markt teilzuhaben. dabei unterliege die telekom bei den
pflichtdiensten bestimmten leistungsauflagen. bei den
freien leistungen, (z. b. rechenzentrumsdienstleistungen,
datenbankdienste), gebe es freien wettbewerb zwischen
der deutschen bundespost telekom und privaten
anbietern. dies werde zu einer marktgerechten ausweitung und
vervielfaeltigung des dienstleistungsangebots fuehren und
damit vorteile fuer alle kundenkreise mit sich bringen.
"im bereich der endgeraete ist kuenftig offener und freier
wettbewerb vorgesehen. vor allem die aufhebung des
monopols fuer den telefonapparat am einfachen
hauptanschluss wird fuer alle kunden unmittelbar spuerbare vorteile
haben. ab 1990 werden alle kunden die freiheit haben,
einen zugelassenen telefonapparat bei der telekom oder
beim einzelhandel zu kaufen oder zu mieten. eine
steckdose, die in den naechsten jahren bei allen kunden installiert
wird, ermoeglicht, dass telefone genauso einfach und
problemlos eingesteckt werden koennen wie ein elektrogeraet,"
erklaerte dr. schwarz-schilling die neue kundenfreundliche
regelung.

fairer wettbewerb zwischen post und privaten
die schaffung von rahmenbedingungen fuer einen fairen
wettbewerb sei ein besonderes anliegen des
gesetzentwurfs und der ordnungspolitischen konzeption. "monopol-
gewinne duerfen nicht marktverzerrend verwendet werden.
allerdings muss sichergestellt sein, dass neue
dienstleistungen auch in wettbewerbsbereichen in der anlaufphase
fuer eine gewisse zeit aus den ertraegen der monopolbereiche
finanziert werden koennen. wenn sich die post aktiv nach
eigener unternehmerischer verantwortung an den
wettbewerbsmaerkten beteiligen soll, dann sind solche starthilfen
wie in jedem anderen unternehmen auch unbedingt
erforderlich. um auf den wachstumsmaerkten der
telekommunikation erfolgreich agieren zu koennen, wurden ausserdem
rahmenbedingungen im heute beschlossenen
gesetzentwurf geschaffen, die den handlungsspielraum der
deutschen bundespost im personal- und tarifbereich
erweitern," sagte minister schwarz-schilling und leitete damit zur
neuorganisation der deutschen bundespost ueber.
neue unternehmensverfassung
fuer die deutsche bundespost
ein zentraler eckpunkt des neuen
unternehmensverfassungsgesetzes, das nach seiner verabschiedung das
postverwaltungsgesetz in seiner erstfassung vom 24. juli 1953
abloesen soll, ist die trennung der hoheitlich-politischen
von den unternehmerisch-betrieblichen aufgaben. "dadurch
werden die unabhaengigkeit der deutschen bundespost von
der politik verstaerkt und groessere unternehmerische
freiraeume gefoerdert. ausserdem werden so die
voraussetzungen dafuer geschaffen, dass sich die deutsche bundespost
unter wettbewerbsbedingungen erfolgreich betaetigen und
gleichzeitig oeffentliche interessen beruecksichtigen kann.
diesem ziel dient auch die ausgliederung der
unternehmerischen aufgaben aus dem ministerium und die einrichtung
der drei oeffentlichen unternehmen deutsche bundespost
postdienst, deutsche bundespost postbank und
deutsche bundespost telekom. die aufgabenstellung der
deutschen bundespost ist mittlerweile so vielschichtig, dass
sie mit einem einzigen management nicht mehr bewaeltigt
werden kann," so minister schwarz-schilling. die einheit
der deutschen bundespost im sinne von art. 87 gg bleibe
dennoch erhalten. sie werde auch durch das gemeinsame
sondervermoegen sichergestellt.
die notwendigkeit, drei generaldirektionen einzurichten,
begruendete schwarz-schilling folgendermassen: "mit der
einrichtung nur einer generaldirektion waere eine
leitungsstruktur, wie wir sie kuenftig brauchen, nicht zu schaffen.
maerkte, arbeitsablaeufe, organisationsformen und
infrastrukturen der einzelnen bereiche sind so unterschiedlich,
dass sie mit einem einheitlichen management nicht bewaeltigt
werden koennen. die dreiteilung, die wir schon heute auf der
ortsebene haben, reicht nicht aus. differenzierte
aufgabenstellungen erfordern auch getrennte leitungsstrukturen
an der spitze des unternehmens.
die leitung der unternehmen der deutschen bundespost
wird vorstaenden uebertragen, deren mitglieder nicht im
beamtenverhaeltnis, sondern in einem oeffentlich-rechtlichen
amtsverhaeltnis zum bund, und zwar auf zeit, stehen.
natuerlich koennen auch bundesbeamte in das amt eines
vorstandsmitgliedes berufen werden. in allen drei
unternehmen werden aufsichtsraete eingerichtet, die wichtige
beschlussrechte haben und die geschaeftsfuehrung der
vorstaende ueberwachen.
in den aufsichtsraeten sind mit jeweils gleicher mitgliederzahl
drei interessenkreise vertreten:
- das interesse des eigentuemers bund an den
unternehmen der deutschen bundespost durch die vertreter des
bundes,
- das interesse der kunden durch die vertreter der
anwender und kunden und
- das interesse des personals der unternehmen durch ihre
vertreter.
damit sind alle wesentlichen interessengruppen in den
aufsichtsgremien beruecksichtigt," fuehrte schwarz-schilling
weiter aus.
finanzbeziehungen zum bund werden neu geregelt
als weiteren wichtigen eckpunkt des konzepts "post 2000"
nannte minister schwarz-schilling die neuregelung der
finanzbeziehungen zum bund. "bei der kuenftigen
ablieferung, die nach einer uebergangszeit ab 1996 gelten wird,
fuehren wir eine neue berechnungsgrundlage ein, die an die
ertragskraft anknuepft und die unternehmen von der hoehe
der belastung her wie ein gewerbliches unternehmen stellt
und damit wettbewerbsverzerrungen vermeidet. an der
rechtlichen qualitaet der ablieferung aendert sich dadurch
nichts. auch kuenftig steht die ablieferung alleine dem bund
zu.
die uebergangsregelung sieht vor, dass die bundespost bis
1992 die alte ablieferung in hoehe von 10 prozent der
betriebseinnahmen, fuer 1993 einen ansonsten pauschal um
300 mill. dm reduzierten betrag und 1994 eine ablieferung
in hoehe von 70 prozent und 1995 von 50 prozent der im
jahr 1993 gezahlten ablieferung an den bund abfuehrt. des
weiteren werden die wettbewerbsbereiche der telekom
von 1990 an der umsatzsteuer unterworfen. auch damit
wird wettbewerbneutralitaet hergestellt."
mehr handlungsspielraum im personalbereich
auch im bereich des personalwesens sei man mit
wesentlichen neuregelungen, die mehr handlungsspielraum fuer die
post ermoeglichen, einen entscheidenden schritt nach vorne
gekommen. "fuer die ausgestaltung spezieller laufbahnen
bei der post wird es eine rechtsverordnung geben, die bis
spaetestens zweite haelfte juni mit dem innen- und
finanzminister einvernehmlich erarbeitet wird. auch die
stellenobergrenzen koennen kuenftig von den vorstaenden unter
bestimmten voraussetzungen ueberschritten werden.
bei den leistungszulagen wird ebenfalls eine
rechtsverordnung ausgearbeitet. innerhalb dieses rahmens kann sich
die post dann frei bewegen. mehr handlungsspielraum
erhaelt die post auch im bereich der nachwuchssicherung,"
sagte dr. schwarz-schilling. diese regelungen wuerden der
post die freiraeume eroeffnen, die sie als am markt taetiges
unternehmen dringend braucht und die es ermoeglichen,
auch kuenftig interessante und zukunftssichere arbeitsplaetze
zu bieten.
zuegige verwirklichung
"mit den heutigen beschluessen des bundeskabinetts sind
wir der neustrukturierung des post- und fernmeldewesens
einen bedeutenden schritt naehergekommen. mit der
beschlussfassung ueber die konzeption zur neuordnung des
telekommunikationsmarktes hat die bundesregierung ihren
langfristigen ordnungspolitischen kurs abgesteckt und
damit eine wichtige weichenstellung zur intensivierung des
wettbewerbs im fernmeldewesen vorgenommen. alle
ordnungspolitischen massnahmen, die bereits vor der
verabschiedung des poststrukturgesetzes auf der heute
geltenden rechtsgrundlage erfolgen koennen, werden nun zuegig
verwirklicht. ich denke hier insbesondere an die auswahl
eines zweiten anbieters fuer den funktelefondienst im
zukuenftigen d-netz und an eine liberale verleihungspraxis
fuer private satellitenfunkdienstleistungen. antraege zur
aufnahme privater satellitenfunkdienste werden zukuenftig nur
dann abgelehnt werden, wenn dies zum schutz des
telefondienstes oder zur sicherstellung einer ordnungsgemaessen
abwicklung aller fundkienste notwendig ist. hierbei
sind die internationalen vereinbarungen zu beruecksichtigen.
mit der beschlussfassung des kabinetts wird der entwurf des
poststrukturgesetzes nun in die parlamentarische beratung
eingebracht. entsprechend den verfassungsrechtlichen
regelungen des gesetzgebungsverfahrens wird sich
zunaechst der bundesrat mit der gesetzesvorlage befassen.
daran anschliessend wird der gesetzentwurf dem
bundestag zugeleitet.
fuer die deutsche bundespost stellt sich waehrend dieser
phase eine neue aufgabe. es gilt nun, die vorbereitungen
dafuer zu treffen, dass nach inkrafttreten des gesetzes die
trennung zwischen hoheitlichen und unternehmerischen
aufgaben im post- und fernmeldewesen sowie die
organisatorische aufgliederung der unternehmerischen aufgaben
in die drei unternehmen rasch vollzogen werden kann.
parallel sind auch die vorarbeiten zu leisten, um das neue
ordnungspolitische regulierungsmodell weiter
auszugestalten und zu konkretisieren.
wir werden jedoch bewusst darauf verzichten, bereits mit
inkrafttreten des gesetzes eine einteilung des heutigen
diensteangebots der deutschen bundespost in
pflichtleistungen und freie leistungen vorzunehmen. dies waere eine
entscheidung am gruenen tisch ohne zukunftsperspektiven.
hier gilt es vielmehr, zunaechst die tatsaechliche entwicklung
des telekommunikationsmarktes unter den neuen
randbedingungen zu beobachten, um daraus abzuleiten, welche
dienste die deutsche bundespost im interesse des marktes
zukuenftig als pflichtdienste anbieten muss und welche
dienste dem freien spiel des wettbewerbs ueberlassen werden
koennen.
diese entscheidung haengt wesentlich davon ab, wie schnell
und in welchem umfang sich private dienstangebote
entwickeln und wird sicherlich erst in ein bis zwei jahren zu
treffen sein. ich moechte hier ausdruecklich klarstellen, dass es
mit der inkraftsetzung des konzepts "post 2000" auch nicht
uebergangsweise zu verunsicherungen oder gar
versorgungsdefiziten des marktes kommen wird. die deutsche
bundespost wird bis zur definition und festlegung von
pflichtleistungen ihr heutiges dienstleistungsangebot ohne
abstriche aufrechterhalten. aus gruenden der kontinuitaet der
marktversorgung ist es unerlaesslich, dass die deutsche
bundespost bis zur bestimmung des pflichtleistungsumfangs,
mit dem sie endgueltig in das neue wettbewerbliche umfeld
entlassen werden soll, ihre heutigen angebote nach den
bisherigen dienstleistungsgrundsaetzen weiterfuehrt," sagte
minister schwarz-schilling.
der beabsichtigte zeitplan fuer die neustrukturierung solle
eingehalten werden. die ersten reformschritte wuerden
demnach im jahr 1989 in die wege geleitet. das konzept
"post 2000" sei in uebereinstimmung mit den absichten der
europaeischen gemeinschaft erarbeitet worden. "die
bundesregierung traegt mit diesem gesetzentwurf der auf der
ebene der eg in gang gekommenen neuordnung des post-
und fernmeldewesens rechnung und leistet damit einen
wichtigen beitrag auf dem weg zu einem gemeinsamen
europaeischen markt im jahre 1992", fuehrte dr.
schwarzschilling abschiessend aus.