gemeinsame presseerklaerung ueber das gespraech von bundesminister Seiters mit ddr-ministerpraesident Modrow

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im anschluss an das gespraech, das der chef des
bundeskanzleramtes, bundesminister rudolf seiters, mit dem
vorsitzenden des ministerrates der ddr, hans modrow,
am 5. dezember 1989 in berlin (ost) gefuehrt hat, wurde
folgende gemeinsame presseerklaerung veroeffentlicht:

der vorsitzende des ministerrates der deutschen
demokratischen republik, hans modrow, empfing am dienstag in
berlin den chef des bundeskanzleramtes und minister fuer
besondere aufgaben der bundesrepublik deutschland,
rudolf seiters, zu einem weiteren gespraech ueber
beiderseits interessierende fragen der entwicklung der
beziehungen zwischen der bundesrepublik deutschland und der
deutschen demokratischen republik.
im mittelpunkt des gespraeches standen fragen des
reiseverkehrs sowie der vorbereitung des besuchs von
bundeskanzler kohl in der deutschen demokratischen
republik.
es wurde in aussicht genommen, dass bundeskanzler
helmut kohl mit dem vorsitzenden des ministerrates der
deutschen demokratischen republik, hans modrow, am
19. dezember 1989 in dresden zu einem arbeitstreffen
zusammenkommt.
zur regelung dringlicher fragen, die sich insbesondere im
zusammenhang mit der neuen groessenordnung im
reiseverkehr ergeben, wurde bereits uebereinstimmung erzielt,
ab 1. januar 1990 fuer eine uebergangszeit von zwei jahren
einen gemeinsamen fonds zur finanzierung von
reisezahlungsmitteln einzurichten.
aus diesem fonds kann jeder reisende aus der deutschen
demokratischen republik pro jahr reisezahlungsmittel bis
zur hoehe von 200,- dm (fuer kinder bis zum vollendeten
14. lebensjahr 100,- dm) im umtausch gegen mark der
ddr erwerben.
waehrend des ersten jahres gilt fuer einen teilbetrag von
100,- dm (fuer kinder bis zum vollendeten 14. lebensjahr
50,- dm) ein kurs von 1:1, fuer den restlichen teilbetrag
ein umtauschsatz von 1:5.
der umtausch kann wahlweise in der bundesrepublik
deutschland und in der ddr erfolgen.
die fuer den umtausch erforderlichen dm-betraege werden
von beiden seiten getragen. dabei leistet die
bundesrepublik deutschland einen beitrag bis zur hoehe eines
betrages, der sich aus dem fuer die zahlung des bisherigen
begruessungsgeldes aufzuwendenden betrag sowie einem
weiteren betrag von 750 mill. dm ergibt.
die ddr traegt ebenfalls 750 mill. dm bei und verzichtet ab
1. januar 1990 fuer personen mit amtlichen
personaldokumenten der bundesrepublik deutschland und berlin
(west) auf die erhebung des mindestumtausches. die
bereitstellung der devisen erfolgt im jahresverlauf nach bedarf
und entsprechend dem anteil beider seiten.
die eingehenden betraege in mark der ddr werden fuer
beiderseits interessierende projekte der infrastruktur der
ddr, insbesondere in den bereichen verkehr,
einschliesslich ausbau von transitstrecken und uebergaengen,
tourismus und stadtsanierung verwendet. hierueber wird
gemeinsam von den beiden regierungen entschieden.
die einzelheiten fuer die einrichtung des fonds einschliesslich
abrechnung, kontrolle und verfuegung ueber die
gegenwertmittel werden in einer vereinbarung zwischen der
deutschen bundesbank und der staatsbank der ddr geregelt.
die regelung soll auch fuer berlin (west) gelten.
rechtzeitig vor beginn des jahres 1991 wird eine
ueberpruefung mit der moeglichkeit einer revision vorgenommen.
ausserdem wurde uebereinstimmung erzielt, bei der
abrechnung der gegenseitig erbrachten leistungen im
eisenbahnpersonenverkehr zwischen der bundesrepublik
deutschland und der deutschen demokratischen republik - ohne
den transitverkehr zwischen der bundesrepublik
deutschland und berlin (west) - vorzusehen, dass in den jahren
1990 und 1991 der betrag des minussaldos der deutschen
reichsbahn, der 35 mill. ve pro jahr uebersteigt, von der
deutschen bundesbahn zu jeweils 75 prozent und von der
deutschen reichsbahn zu jeweils 25 prozent getragen wird.
die hierfuer notwendigen regelungen werden zwischen den
beauftragten der verkehrsministerien getroffen.
die deutsche demokratische republik erklaert ihre
bereitschaft, die einzahlung fuer den transfer von guthaben in
bestimmten faellen in den jahren 1990 und 1991 von 70 mill.
dm auf jaehrlich 100 mill. dm zu erhoehen. sie wird darueber
hinaus zusaetzlich zu beginn des ersten quartals 1990 einen
einmalbetrag von 60 mill. dm einzahlen.
ministerpraesident modrow erklaerte gegenueber
bundesminister seiters die bereitschaft der deutschen
demokratischen republik zur weiteren erleichterung des
reiseverkehrs und in anbetracht der tatsache, dass die
bundesrepublik deutschland von reisenden aus der deutschen
demokratischen republik keinen sichtvermerk verlangt,
ihrerseits am 1. januar 1990 die sichtvermerkspflicht fuer
personen mit amtlichem personaldokument der
bundesrepublik deutschland und berlin (west) aufzuheben. das
gilt auch fuer den transitverkehr.
polizeiliche an- und abmeldungen sowie
aufenthaltsgenehmigungen entfallen bei einem aufenthalt bis 30
tage. bisher bestehende einreiseverbote sind - mit wenigen
ausnahmen - aufgehoben worden.
die regierung der deutschen demokratischen republik
wird pruefen, ob fuer reisende der bundesrepublik
deutschland in die deutsche demokratische republik ebenfalls
eine umtauschmoeglichkeit von dm in mark der ddr in einem
anderen verhaeltnis als 1:1 geschaffen werden kann.
hierueber wird im lichte der weiteren entwicklung in kuerze
erneut beraten.
ministerpraesident modrow uebermittelte bundesminister
seiters die zustimmung der ddr, ab 1. januar 1990 zur
erleichterung des transitverkehrs zwischen der
bundesrepublik deutschland und berlin (west) den westlichen
berliner autobahnring, die grenzuebergangsstelle staaken
(zunaechst nur fuer pkw) und die fernverkehrsstrasse 5 bis
zum autobahnanschluss sowie die fernverkehrsstrassen 1, 2,
5 und 7 im bereich der jeweiligen grenzuebergangsstellen fuer
den transitverkehr zuzulassen.
die einzelheiten hierzu sowie weitere verbesserungen im
transit- und wechselverkehr werden durch die
verkehrsminister bzw. in der transitkommission oder in der
verkehrskommission festgelegt.
die deutsche demokratische republik erklaerte ihre
bereitschaft, die frage der gleichzeitigen zulassung von
uebergangsstellen in berlin fuer personen mit amtlichem
personaldokument der bundesrepublik deutschland und fuer
personen mit amtlichem personaldokument von berlin (west)
zu pruefen.
die deutsche demokratische republik wird ferner ab
1. januar 1990 die noch bestehenden einfuhrverbote fuer
gebrauchtwaren, fernseh- und videogeraete,
videocassetten und vervielfaeltigungsgeraete aufheben und, mit
ausnahme von kraftfahrzeugen, keine einfuhrgebuehren mehr
erheben.
beide seiten verstaendigten sich darueber, die gespraeche
ueber

- den ausbau des handels und der zusammenarbeit auf
wirtschaftlichem gebiet, insbesondere die zulassung von
gemischten gesellschaften, sowie ueber den verstaerkten
ausbau des tourismus,

- die intensivierung der zusammenarbeit beim
umweltschutz,

- die verbesserung des post- und fernmeldeverkehrs
sowie die modernisierung des telefonnetzes in der
deutschen demokratischen republik und die neufestsetzung
der postpauschale,

- den bau einer eisenbahn-schnellbahnverbindung
zwischen hannover und berlin
beschleunigt fortzufuehren bzw. unverzueglich aufzunehmen.