Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns
Seit 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro brutto pro Stunde. Damit ist die vierte und letzte Stufe der von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes in Kraft getreten.
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Seit 1. Juli 2022 verdienen Menschen im Niedriglohnbereich mehr Geld. Sie erhalten nun 10,45 brutto pro Stunde. Damit ist die vierte Stufe der 2020 von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft getreten.
Die Entscheidung der Kommission war das Ergebnis einer Gesamtabwägung. Zu prüfen war, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.
Der gesetzliche Mindestlohn hatte sich zuletzt in vier Stufen entwickelt
- zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
- zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
- zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
- zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
Ab Oktober zwölf Euro Mindestlohn
Bereits zum 1. Oktober 2022 steht die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns an. Dann tritt das Mindestlohngesetz der Bundesregierung in Kraft. Mit ihm wird der Mindestlohn einmalig gesetzlich erhöht, auf dann zwölf Euro brutto pro Stunde. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.
Zwölf Euro Mindestlohn waren ein zentrales Versprechen der Bundesregierung. Jetzt wird es Realität. Das Versprechen ist umgesetzt. Von den Erhöhungen profitieren Millionen Menschen in Deutschland. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt sind.
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