14. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat den 14. Menschenrechtsbericht beschlossen. Der Bericht stellt zentrale Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik und im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem dar.
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Ein Schwerpunktthema ist Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Außerdem stellt der Bericht künftige Prioritäten der Bundesregierung in wichtigen Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes sowohl national als auch international dar.
Weltweiter Trend zur Einschränkung der Menschenrechte
Menschenrechtspolitik ist eine alle Aspekte der Politik durchziehende Querschnittsaufgabe, gerade mit Blick auf den weltweiten Trend zu vermehrten Einschränkungen individueller Menschenrechte. Errungenschaften der Gleichberechtigung werden zurückgedreht, zivilgesellschaftliche Räume schrumpfen, Meinungs- und Pressefreiheit werden eingeschränkt. Die Corona-Pandemie hat viele dieser Probleme verschärft.
Mit ihrem kontinuierlichen Engagement für die Stärkung der Menschenrechte tritt die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegen: Als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wurde unter deutschem Vorsitz die Resolution 2467 zum Thema sexualisierte Gewalt in Konflikten verabschiedet. Damit knüpft Deutschland an die Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit" an, die den Schutz vor sexualisierter Gewalt in Konflikten verbessern und die Beteiligung von Frauen bei der Bewältigung von Konflikten stärken will.
Menschenrechte und KI
Darüber hinaus hat Deutschland im Sicherheitsrat die Themen Frauenrechte, Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie den Themenkomplex Menschenrechte und Künstliche Intelligenz in den Fokus gerückt.
Der "Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022" enthält die zukünftigen Prioritäten des Menschenrechtsengagements der Bundesregierung. Im Mittelpunkt wird die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechteridentität, der Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume, der Kampf gegen Straflosigkeit und das Thema Menschenrechte und digitaler Wandel stehen.
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird alle zwei Jahre vorgelegt. Der Bericht deckt den Zeitraum 1.Oktober 2018 bis 30. September 2020 dar. An der Erstellung des Berichts sind zahlreiche Ressorts beteiligt, federführend ist das Auswärtige Amt.