Dünne Plastiktüten verboten

Änderung des Verpackungsgesetzes Dünne Plastiktüten verboten

Ab Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen. Die erste Novelle des Verpackungsgesetzes zählt zu den Maßnahmen der Bundesregierung, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen.

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Immer weniger Plastiktüten in Deutschland: 2015 waren es 5,5 Milliarden, 2016 3,7 Milliarden, 2017 2,4 Milliaren, 2018 2,0 Milliarden Tüten.

Der Konsum von Plastiktüten in Deutschland sinkt: Seit 2015 ist der Verbrauch um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

Foto: Bundesregierung / Quelle: GVM

Was ändert sich mit dem novellierten Verpackungsgesetz?

Ab Anfang 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben (mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern). Ein Verstoß gegen das Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können. Die erste Novelle des Verpackungsgesetzes wurde am 8. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Ausgenommen sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Darunter fallen insbesondere sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", die Kunden für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwenden.

Warum gibt es kein generelles Verbot von Plastiktüten?

Die sehr dünnen "Hemdchenbeutel" sind weiterhin erlaubt. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor. Sie dienen dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse und beugen der Verschwendung von Lebensmitteln vor. Außerdem könnte ein Verbot dieser Tüten die Hersteller motivieren, mehr Produkte standardmäßig in Plastik zu verpacken. Zudem gibt es kaum umweltfreundliche Alternativen. Die Bundesregierung verfolgt den Ansatz, dass insgesamt weniger Verpackungen zum Einsatz kommen.

Wie hat sich der Plastikverbrauch entwickelt?

Seit 2016 gilt eine Vereinbarung mit dem Handel, Kunststofftragetaschen nur noch gegen Bezahlung anzubieten. Verbraucher nutzen seitdem immer weniger Plastiktüten. Seit 2015 ist der Verbrauch um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Pro Kopf verbrauchen die Deutschen noch etwa 18 Tüten pro Jahr - insgesamt rund 1,49 Milliarden Tüten, so das Bundesumweltministerium (BMU).

Laut Umweltbundesamt ist der Verpackungsverbrauch in Deutschland weiter zu hoch. Einweggeschirr und "To-go"-Plastikverpackungen haben daran einen großen Anteil. Laut BMU werden in Deutschland stündlich rund 320.000 Einweg-Becher verbraucht – davon bis zu 140.000 "To-go"-Becher. Laut Umweltbundesamt nahm die Menge der Kunststoffabfälle zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen zu.

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Menge an Plastikmüll zu verringern?

Zum Jahresbeginn 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten, um Verpackungsabfälle zu verringern und das Recycling zu stärken. Die Recyclingquoten haben sich dadurch deutlich erhöht. Hersteller, die recyclingfähige Verpackungen und Kunststoffe verwenden, werden dafür belohnt. Das Gesetz legt zudem fest, dass Einweg- oder Mehrwegflaschen besser markiert werden müssen, um Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen.

Seit Juli 2021 sind Wegwerfprodukte aus Plastik wie Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen verboten. Auch der Verkauf von To-go-Bechern und Einweg-Behöltern aus Styropor ist dann nicht mehr erlaubt. Die entsprechende Verordnung ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.

Zudem müssen sich Hersteller und Handel jetzt an den Reinigungskosten zur Beseitigung von Wegwerfmüll in Parks und auf Straßen beteiligen. Die Reinigungskosten bezahlten bisher allein die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten.