Fotoreihe zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung
Jedes Jahr häufen sich in Deutschland rund 400 Millionen Tonnen Abfall an. Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAW) macht auf diesen Missstand aufmerksam. Sie findet in diesem Jahr vom 21. bis 29. November 2020 in ganz Deutschland, 33 Ländern Europas und angrenzenden Staaten statt. Die Bundesregierung stärkt die Kreislaufwirtschaft, um möglichst viele Stoffe wiederzuverwerten. Der beste Abfall ist aber der, der gar nicht erst entsteht. Hier finden Sie Tipps für weniger Müll.
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Im Fokus der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht, praktische Wege aus der Wegwerfgesellschaft aufzuzeigen. Für die Umwelt ist es besser, Produkte mehrfach zu nutzen, als sie nach Gebrauch sofort wegzuwerfen. In Deutschland werden hunderttausende Tonnen Kunststoff allein für Einwegplastikflaschen verbraucht. Mehrwegflaschen können dagegen bis zu 50 Mal wiederverwendet werden. Ein Mehrwegkasten mit zwölf Flaschen (0,75 Liter) ersetzt 450 Einwegplastikflaschen (1,0 Liter).
Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff dürfen seit Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Gleiches gilt für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Seit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes werden gut 50 Prozent mehr Kunststoffverpackungen recycelt. Um weiteren Verpackungsmüll zu sparen, gilt ab Januar 2022 zudem ein Verbot für leichte Plastiktüten . Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um die Entscheidung zu erleichtern wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Ab 2022 werden Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Ab 2023 müssen Caterer, Lieferdienste und Restaurants auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anbieten.
Für die Herstellung elektronischer Geräte werden viel Energie und wertvolle Ressourcen verbraucht, darunter seltene Rohstoffe. Jedoch hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler Geräte laut Umweltbundesamt in den vergangenen Jahren verkürzt. Daher sollte bei der Kaufentscheidung die Langlebigkeit der Produkte eine entscheidende Rolle spielen. Zudem können Alternativen zur Neuanschaffung bedacht werden. Denn viele Geräte lassen sich ausleihen, gebraucht kaufen oder reparieren.
Ist die Entsorgung aber unvermeidlich, muss gerade bei Haushalts- und Elektronikgeräten darauf geachtet werden, dass sie im "richtigen Müll" landen. Die Produkte können in kommunalen Sammelstellen sowie beim Händler kostenfrei abgegeben werden. Die Bundesregierung verpflichtet ab Juli 2022 auch Lebensmitteleinzelhändler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Sie gehören nicht in den Hausmüll. Übrigens hat die Bundesregierung die Vernichtung neuwertiger, voll funktionstüchtiger Waren aus Retouren untersagt.
Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Ware verdorben ist. Oft ist der eigene Geruchs- und Geschmackssinn der richtige Gradmesser dafür, ob sich Lebensmittel noch zum Verzehr eignen oder nicht. Vorsicht ist aber bei Frischwaren sowie leicht verderblichen tierischen Produkten wie Fleisch und Fisch geboten. Ist das Verbrauchsdatum überschritten, besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.
Im Fokus der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht, praktische Wege aus der Wegwerfgesellschaft aufzuzeigen. Für die Umwelt ist es besser, Produkte mehrfach zu nutzen, als sie nach Gebrauch sofort wegzuwerfen. In Deutschland werden hunderttausende Tonnen Kunststoff allein für Einwegplastikflaschen verbraucht. Mehrwegflaschen können dagegen bis zu 50 Mal wiederverwendet werden. Ein Mehrwegkasten mit zwölf Flaschen (0,75 Liter) ersetzt 450 Einwegplastikflaschen (1,0 Liter).
Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff dürfen seit Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Gleiches gilt für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Seit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes werden gut 50 Prozent mehr Kunststoffverpackungen recycelt. Um weiteren Verpackungsmüll zu sparen, gilt ab Januar 2022 zudem ein Verbot für leichte Plastiktüten . Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um die Entscheidung zu erleichtern wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Ab 2022 werden Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Ab 2023 müssen Caterer, Lieferdienste und Restaurants auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anbieten.
Für die Herstellung elektronischer Geräte werden viel Energie und wertvolle Ressourcen verbraucht, darunter seltene Rohstoffe. Jedoch hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler Geräte laut Umweltbundesamt in den vergangenen Jahren verkürzt. Daher sollte bei der Kaufentscheidung die Langlebigkeit der Produkte eine entscheidende Rolle spielen. Zudem können Alternativen zur Neuanschaffung bedacht werden. Denn viele Geräte lassen sich ausleihen, gebraucht kaufen oder reparieren.
Ist die Entsorgung aber unvermeidlich, muss gerade bei Haushalts- und Elektronikgeräten darauf geachtet werden, dass sie im "richtigen Müll" landen. Die Produkte können in kommunalen Sammelstellen sowie beim Händler kostenfrei abgegeben werden. Die Bundesregierung verpflichtet ab Juli 2022 auch Lebensmitteleinzelhändler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Sie gehören nicht in den Hausmüll. Übrigens hat die Bundesregierung die Vernichtung neuwertiger, voll funktionstüchtiger Waren aus Retouren untersagt.
Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Ware verdorben ist. Oft ist der eigene Geruchs- und Geschmackssinn der richtige Gradmesser dafür, ob sich Lebensmittel noch zum Verzehr eignen oder nicht. Vorsicht ist aber bei Frischwaren sowie leicht verderblichen tierischen Produkten wie Fleisch und Fisch geboten. Ist das Verbrauchsdatum überschritten, besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.