CO2-Bepreisung

CO2-Bepreisung

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Entlastung an anderer Stelle zurückgeben.

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Grafik zeigt die Maßnahmen der Bundesregierung um den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Die Bundesregierung will den Treibhausgas-Ausstoß wirksam reduzieren - und weitet daher die CO2-Bepreisung auf die Bereiche Verkehr und Gebäude aus. 

Foto: Bundesregierung

Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Wissenschaftliche Gutachten sehen darin den volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

Festpreis für CO2

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und politisch festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.

Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro festzulegen. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Die Bundesregierung hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz am 23. Oktober 2019 auf den Weg gebracht. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 15. November 2019 hat auch der Bundesrat dem Gesetz am 29. November 2019 zugestimmt. Die Bundesregierung hat nach der Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss im Dezember 2019 am 20. Mai 2020 beschlossen, das Brennstoffemissionshandelsgesetz zu ändern und die Höhe des CO2-Preises anzupassen.