Kein Selbstzweck, sondern unvermeidbar

EU-Sanktionen gegen Russland Kein Selbstzweck, sondern unvermeidbar

Die Sanktionen gegen Russland sind zum 1. August in Kraft getreten. Mit dem substanziellen Maßnahmenkatalog reagiert die EU auf das Verhalten Russlands im Ukraine-Konflikt. Die Entscheidung sei "unumgänglich" gewesen, erklärte Bundeskanzlerin Merkel.

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"Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind, sondern nur beschlossen werden, wenn es unvermeidlich ist", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

"Allerdings haben wir auch immer wieder betont, dass die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die fortdauernde Destabilisierung der Ostukraine nicht hinnehmbar sind. Deshalb war die heutige Entscheidung unumgänglich. Es liegt jetzt an der russischen Führung zu entscheiden, ob sie den Weg der Deeskalation und der Zusammenarbeit einschlagen will. Die Sanktionen der EU können überprüft werden, es sind aber auch zusätzliche Schritte möglich", so Merkel.

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Die EU verhängt ein Waffenembargo.
- Russischen Staatsbanken wird der Zugang zum EU-Kapitalmarkt erheblich erschwert.
- Hochtechnologiegüter für die Ölförderung dürfen nicht mehr nach Russland exportiert werden.
- Dual-use-Güter dürfen nicht mehr an militärische Abnehmer in Russland geliefert werden.

Als Grundlage des Maßnahmenpakets dienten Verordnungstexte, die die Europäische Kommission zum 28. Juli erarbeitet hatte.

Steinmeier: EU reagiert geschlossen

Mit den Sanktionen reagiert die EU unter anderem auf das Verhalten Russlands nach der Flugzeugkatastrophe in der Ostukraine.

"Seit Monaten eskaliert die Gewalt – jeden Tag sterben Menschen. Trauriger Höhepunkt war der Abschuss von MH 17, bei dem 300 Menschen ihr Leben verloren", sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier. "Die EU hat darauf reagiert und in großer Geschlossenheit scharfe Maßnahmen gegen die Verantwortlichen und ihre Unterstützer beschlossen, erstmals auch wirtschaftliche Sanktionen."

Sanktionen absolut notwendig

Nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sind die Sanktionsmaßnahmen "von absoluter Notwendigkeit". Er halte es für außerordentlich wichtig, dass diese vor allen Dingen "diejenigen in den Blick nehmen, die die russische Regierung und die russische Politik tragen".

"Wir wissen, dass wir auch selber darunter wirtschaftlich leiden können", räumte Gabriel ein. Trotzdem könne es in einer Zeit, wo es um Krieg und Frieden gehe, nicht nur um Wirtschaftspolitik gehen. "Wir dürfen nicht aus Angst vor wirtschaftlichen Folgen zulassen, dass auf diesem Kontinent Krieg und Bürgerkrieg immer größer werden." Deshalb müsse jetzt der Druck erhöht werden, "alle an den Verhandlungstisch zu bekommen".

Abgestimmtes Vorgehen der Verbündeten

Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens betonte auch die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz. In der Regierungspressekonferenz vom 30. Juli führte sie aus: "Es geht natürlich schon auch darum, dass man die Maßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen werden, auch abstimmt." In Bezug auf die Sanktionen stehe Europa auch in Kontakt mit seinen Partnern weltweit.

Noch am Montag hatte die Bundeskanzlerin mit den Präsidenten Obama und Hollande sowie den Premierministern Cameron und Renzi telefoniert. Die Staats- und Regierungschefs waren sich der "Bedeutung abgestimmter Sanktionen gegenüber Russland aufgrund der fortgesetzten Lieferung von Waffen und Ausrüstung sowie aufgrund der Infiltration von Kämpfern in die Ost-Ukraine" einig.

Erklärung der G7

Am Mittwoch brachten die Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten (die sogenannten G7) sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission ihre große Besorgnis über das Verhalten Russlands zum Ausdruck.

Sie erklärten: "Wir verurteilen erneut die illegale Annexion der Krim durch Russland und die russischen Aktionen zur Destabilisierung der Ostukraine. Diese Aktionen sind inakzeptabel und verstoßen gegen internationales Recht."

Zugleich wiesen sie darauf hin: "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es eine politische Lösung für den derzeitigen Konflikt geben muss, der eine immer höhere Zahl ziviler Opfer fordert. Wir rufen zu einer friedlichen Beilegung der Krise in der Ukraine auf und unterstreichen die Notwendigkeit, den Friedensplan von Präsident Poroschenko unverzüglich umzusetzen."

Gesprächsbereit bleiben

In diesem Sinne hatte sich zuvor auch die stellvertretende Regierungssprecherin Wirtz geäußert und betont, man wolle Russland auch fortan die Möglichkeit zu Gesprächen einräumen. Dies sei nicht nur ein Anliegen der Bundeskanzlerin und des Außenministers, sondern aller EU-Staats- und Regierungschefs.

Wirtz verwies auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rats, Herman Van Rompuy, vom 29. Juli. Darin heißt es: "Die Europäische Union ist weiterhin bereit, ihre Entscheidungen rückgängig zu machen und ihre Beziehungen zu Russland wieder aufzunehmen, sobald es beginnt, aktiv und ohne Ambiguitäten dazu beizutragen, eine Lösung der Ukraine-Krise zu finden."

Bisherige EU-Maßnahmen gegenüber Russland:
Am 17. März 2014 setzt der Europäische Rat insgesamt 21 Personen auf eine Sanktionsliste ("Schwarze Liste"). Ein Grundsatzbeschluss des EU-Gipfels vom 16. Juli dient den Außenministern als Rahmen für konkretere Entscheidungen.
Am 22. Juli beraten die EU-Außenminister in Brüssel über eine Verschärfung der Sanktionen gegen Russland. Die Ausarbeitung übernimmt der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV). Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die ihre jeweiligen Länder im Rang von Botschaftern bei der EU repräsentieren.
Am 24. Juli beschließt der AStV, die bestehende "Schwarze Liste" auf hochrangige Mitarbeiter der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden auszuweiten. Am Folgetag wird im EU-Amtsblatt eine Sanktionsliste mit den Namen von 15 Einzelpersonen sowie 18 Unternehmen und Organisationen veröffentlicht. Die Maßnahmen treten hierdurch unverzüglich in Kraft.
Am 25. Juli einigen sich die Vertreter der 28 EU-Regierungen im AStV zudem auf weitere Wirtschaftssanktionen. Sie erteilten der Kommission den Auftrag, bis zum 28. Juli Verordnungstexte für die Maßnahmen vorzulegen.
Am 29. Juli verständigt sich der AStV auf ein Maßnahmenpaket. Dieses ist nun von den 28 EU-Mitgliedstaaten förmlich gebilligt worden.
Am 1. August sind die Sanktionen in Kraft getreten.