Gemeinsamer Einsatz für Flüchtlinge

Flüchtlingskrise im Mittelmeer Gemeinsamer Einsatz für Flüchtlinge

Bundeskanzlerin Merkel hat die humanitären Anstrengungen Deutschlands auf dem Mittelmeer betont. Deutschland sei dabei, wenn es darum gehe, Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Eine Bekämpfung der Menschenhändler sei jedoch nur auf Basis des internationalen Rechts möglich, sagte Merkel.

3 Min. Lesedauer

Die Fregatte Hessen hat weitere Seenot befindliche Menschen aufgenommen.

Die Fregatte Hessen hat bereits über 700 in Seenot befindliche Menschen aufgenommen.

Foto: Bundeswehr/Jonack

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Anschluss an den Petersberger Dialog brachten Angela Merkel und François Hollande die aktuelle Migrations- und Flüchtlingspolitik zur Sprache. Mit Blick auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommmission zur Flüchtlings- und Asylpolitik unterstrich Merkel die gemeinsame Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich.

Die humanitären Anstrengungen auf dem Mittelmeer seien verstärkt worden. Deutschland sei dabei, wenn es darum gehe, Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Eine Bekämpfung der Menschenhändler sei notwendig,-" allerdings kann dies nur auf Basis des internationalen Rechts sein", sagte Merkel. "Wir brauchen eine UN-Sicherheitsresolution". Von einer Lösung sei man daher noch ein ganzes Stück entfernt.

Fluchtursachen bekämpfen

Die Kanzlerin betonte die Notwendigkeit, die Ursachen der massenhaften Flucht nach Europa zu bekämpfen. Sie verwies auf das bevorstehende Treffen mit der Afrikanischen Union. "Hier werden wir uns auch gemeinsam sehr engagieren." Nach den dortigen Wahlen werde man Gespräche mit den britischen Kollegen aufnehmen. Sie kündigte hierzu enge Abstimmungen zwischen Deutschland und Frankreich an; ebenso zu den Vorschlägen der Kommission zur Migrations- und Flüchtlingspolitik: "Hier sollen die beiden Innenminister gemeinsame Vorstellungen entwickeln."

"Wir sind uns einig, dass wir über Dublin hinausgehen müssen angesichts der Notwendigkeiten, denen wir gegenüberstehen." Hier seien jedoch noch viele Details zu klären.

Im sogenannten Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird.

EU-Minister beraten über Seenotrettung

Am Vortag (Montag, 18.05.2015) hatten die EU-Außen- und Verteidigungsminister in Brüssel über die Flüchtlingskrise beraten. Die Ministerinnen und Minister sprachen insbesondere über eine Verstärkung der Seenotrettung. Weiterer Aspekt war die Bekämpfung der Schleuserkriminalität.

Die Teilnehmer des Treffens diskutierten über eine EU-Mission unter dem Dach der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GVSP). Das Konzept ist mehrstufig. In einer ersten Phase geht es um die Frage, wie man sich ein präzises Lagebild im Mittelmeer verschaffen kann.

Rechtliche Grundlagen für GSVP-Mission schaffen

Für eine solche Mission sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen erforderlich. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte erklärt, sowohl rechtlich als auch praktisch sei noch vieles zu klären. Es gehe vor allem darum, dass die UN eine entsprechende Resolution beschließen. An der werde zur Zeit "heftig" gearbeitet. "Wir hängen davon ab, dass die großen ständigen Sicherheitsratsmitglieder nicht von ihrem Vetorecht Gebrauch machen", sagte Steinmeier.

Das Wichtigste: Menschen retten

"Wir müssen die Leute vor dem Ertrinken retten", erklärte der Außenminister und betonte, dass Deutschland dies bereits seit zwei Wochen tue. Die Bundesregierung hat zwei Bundeswehrschiffe ins Mittelmeer beordert. Die Deutsche Marine rettete bisher bei fünf Seenotfällen mehr als 700 Personen. Die Flüchtlinge wurden den italienischen Behörden übergeben. Sie gingen in Reggio Calabria in Italien und in Pozzallo auf Sizilien an Land.

Die Fregatte Hessen ist derzeit im Seegebiet nördlich der libyschen Küste unterwegs. Der Einsatzgruppenversorger Berlin liegt im Hafen Tarent und wird bald wieder auslaufen.

Verlassene Boote gefährden die Schifffahrt

Bei den Seenot-Rettungsaktionen wurden auch verlassene Boote versenkt - fünf Schlauchboote und ein Holzboot. Dies geschieht aus nautischen Gründen: Verlassene Boote würden eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen. Aufgrund ihrer Größe und fehlender Beleuchtung sind sie bei Nacht nicht erkennbar, selbst bei gutem Wetter. Kollidiert ein Rettungsschiff mit einem verlassenen Boot kann es sich Schäden an der Ruder- oder Antriebsanlage zuziehen.

Auch ist es bei der Seenotrettung wichtig, vollbesetzte Boote schnell zu orten und zu erreichen. Bei Aufklärung aus der Luft und auf große Entfernungen ist nicht erkennbar, ob sich Personen an Bord eines Bootes befinden. Bis festgestellt wird, dass es sich um ein verlassenes Boot handelt, kann für die Rettung anderer Menschen wertvolle Zeit verstrichen sein.