Die Fleischverarbeitung wird unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Der Bundesrat hat dem abschließend zugestimmt.
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In der Fleischbranche sind die körperlichen Belastungen oft hoch. Hier sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden.
Dadurch sind vor allem die Entgelte unter Druck geraten. Tarifstrukturen waren bislang nur eingeschränkt vorhanden. Beispielsweise existierte bis Ende 2013 kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag.
Die Fleischbranche wird nun in den Katalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Damit kann der Anfang 2014 geschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche erstreckt werden.
Die genauen Mindestarbeitsbedingungen wird die Bundesregierung in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festsetzen.
Ein Branchenmindestlohn für die Fleischbranche wird auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das trägt zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas bei.