Der Bund konnte den Ländern aktuell circa 115.000 Unterkunftsplätze für Flüchtlinge bereitstellen. Ein Programm der KfW unterstützt Kommunen bei der Schaffung neuer Unterkünfte - vom Kauf bis zur Ausstattung.
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Die Bundesregierung übernimmt mit den jetzt angelaufenen Maßnahmen eine noch aktivere Rolle bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Unterkünfte wird dadurch nicht verändert.
Ende September hatten sich Bund und Länder auf umfangreiche Maßnahmen geeinigt. Dazu zählt auch, den Ländern bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren.
Bisher wurden circa 115.000 Unterbringungsplätze in Liegenschaften der BimA bereitgestellt. Dazu zählen auch etwa 32.000 Unterbringungsmöglichkeiten, die von der Bundeswehr zurückgegeben oder zu Mitbenutzung freigegeben wurden.
Die Bundeswehr prüft derzeit, ob den Bundesländern zusätzliche schnell verfügbare Liegenschaften angeboten werden können. Wichtig ist, dass eine Liegenschaft als Flüchtlingsunterkunft geeignet ist. Sie werden zunächst identifiziert, erkundet und auf Kosten des Bundes hergerichtet. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 24. September 2015 ein Maßnahmenpaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. Damit übernimmt der Bund einen großen Teil der Kosten.
Der Bund erhöht die den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro. Diese Mittel sollen zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.
Die Bundeskanzlerin steht in regelmäßigem Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Am Donnerstag, dem 5. November, trifft die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen. Bei diesem Termin wird es um die aktuelle Lage in der Asyl- und Flüchtlingspolitik gehen.
Die Kommunen werden bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften weiter unterstützt. Dazu hat die KfW ein Programm mit inzwischen eine Milliarde Euro Gesamtvolumen aufgelegt. Über das Programm werden der Neubau, der Umbau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften unterstützt.
Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres null Prozent und wird für zehn Jahre festgeschrieben. Insgesamt können durch die Kredite rund 500 Kommunen unterstützt werden und etwa 100.000 Unterkunftsplätze für Flüchtlinge entstehen.