Der Rat der europäischen Innenminister ist mit klarem Ergebnis zu Ende gegangen: 120.000 Asylsuchende vor allem aus Italien und Griechenland werden in der EU verteilt. Die Entscheidung ist nicht einstimmig gefallen, aber mit deutlicher Mehrheit.
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Von den Flüchtlingsströmen besonders betroffene Länder können nun entlastet werden. Im Rahmen einer Notumsiedlung sollen 120.000 Flüchtlinge auf andere EU-Länder verteilt werden.
Die Innenminister einigten sich darauf, dass 54.000 der 120.000 Flüchtlinge auch aus anderen Ländern als Griechenland und Italien kommen können, wenn diese Länder das beantragen. Auch Deutschland ist damit die Möglichkeit eröffnet, Flüchtlinge in andere EU-Staaten umzuverteilen.
Die Mitgliedstaaten übernehmen jeweils einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden. Auf Deutschland würden von den 120.000 Asylsuchenden knapp über 30.000 Personen entfallen, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach der Sitzung. Gleichzeitig kann Deutschland auch einen Antrag auf Umverteilung stellen.
Die Entscheidung konnte nicht einstimmig getroffen werden. Mehrere Staaten stimmten gegen den Kompromiss, obwohl eine einvernehmliche Entscheidung angestrebt worden war. Der Rat der EU konnte in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit entscheiden.
Die Europäische Kommission stützt sich bei ihrem Vorschlag zur Umsiedlung von 120.000 Flüchtlingen auf die Notfallklausel nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Danach entscheidet der Rat der EU (also die Mitgliedstaaten) mit qualifizierter Mehrheit. Qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen müssen.
Der Bundesinnenminister betonte nach der Sitzung in einem gemeinsamen Statement mit seinem französischen Amtskollegen Bernard Cazeneuve, Deutschland werde den entsprechenden Anteil an den 120.000 Flüchtlingen aufnehmen: "Das tun wir aus Solidarität und Verantwortung, aber auch aus eigenem Interesse." In einer Notsituation könnte auch Deutschland einen Antrag auf Umverteilung stellen. Dies wäre eine "zusätzliche Entlastung".
Was beschlossen worden sei, sei "ein wichtiger Baustein, aber nicht mehr", stellte de Maizière klar. "Grundsätzliche Lösungen" seien gefragt, so Hilfe für die Länder mit Flüchtlingslagern, die Rückführung von nicht schutzbedürftigen Personen und die Vermeidung von Sekundärmigration. De Maizière: "Wir stellen uns unserer humanitärer Verantwortung, aber auch die Aufnahmefähigkeit Europas hat Grenzen."
Parallel zum EU-Innenministerrat hat Präsident Donald Tusk eine außerordentliche informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs für den morgigen Mittwoch zur Erörterung des Gesamtkonzepts für die Krise einberufen. Im Mittelpunkt stehen Themen wie die Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans, der Türkei und den Nachbarländern Syriens und die Finanzhilfe für den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und das Welternährungsprogramm.