Deutschland in den Vereinten Nationen
Deutschland setzt sich in den Vereinten Nationen dafür ein, die Welt friedlicher zu machen – als zweitgrößter Geldgeber des UN-Systems und Fürsprecher einer gleichberechtigten Zusammenarbeit. Vor mehr als 50 Jahren trat die Bundesrepublik den UN bei.
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Am 18. September 1973: Die Flaggen der beiden deutschen Staaten werden vor dem UN-Gebäude gehisst.
Foto: Bundesregierung/Wegmann
Nichts Geringeres als der Weltfrieden sollte erreicht werden, als 51 Staaten am 24. Oktober 1945 die Vereinten Nationen gründeten. Nach den Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkriegs schließt sich die Weltgemeinschaft zusammen, um künftige Generationen „vor den Geißeln des Krieges zu bewahren“, wie es in der Präambel UN-Charta heißt.
Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR traten den Vereinten Nationen am 18. September 1973 bei. Für Deutschland war dies ein wichtiger Schritt zurück in die internationale Gemeinschaft – nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 und der deutschen Teilung, die noch für Jahrzehnte andauern sollte.
Den Frieden bewahren
Möglich geworden war der Beitritt beider deutscher Staaten auch durch die Ostpolitik des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt ab 1969: „Normale gutnachbarliche Beziehungen“ sollten entwickelt werden – so steht es im deutsch-deutschen Grundlagenvertrag von 1972. Walter Scheel, der damalige Außenminister der Bundesrepublik und spätere Bundespräsident, erklärte zum Beitritt: „Sie werden uns immer dort finden, wo es um die internationale Zusammenarbeit geht, um die Bewahrung des Friedens und um die Rechte des Menschen.“

Händedruck zwischen dem Außenminister der DDR, Otto Winzer (links), und dem Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Walter Scheel.
Foto: picture alliance / Gerhard Rauch
Vielfältige Aufgaben
Das ist auch die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen: Spannungen abbauen – den Frieden wahren. Entsprechende weltweite Missionen sind eine der Gründungsideen der UN. Daneben gibt es noch weitere Aufgaben, denen sich ihre Mitglieder verpflichtet fühlen. Denn zur zentralen Mission der Friedenssicherung gehört viel dazu: Konflikte sollten bereits vor Ausbruch diplomatisch verhindert werden. Mit Sanktionen können Völkerrechtsverstöße geahndet werden. Und falls Konflikte ausbrechen, unter denen Menschen leiden oder es zu anderen Katastrophen kommt, können die UN Hilfseinsätze beschließen um die Not vor Ort zu lindern. Diese Aufgaben überschneiden sich häufig und treten gemeinsam oder nacheinander in Kraft.
Deutschland übernimmt Verantwortung
Die Mandatierung für die Einsätze übernimmt der UN-Sicherheitsrat. Er trägt die Hauptverantwortung für den internationalen Frieden und die Sicherheit. Als einziges Gremium, das völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen treffen kann, ist der Sicherheitsrat das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Neben den fünf ständigen Mitgliedern gibt es zehn nichtständige Mitglieder. Eine Mitgliedschaft erhöht die Einflussmöglichkeiten der deutschen Außenpolitik.
Zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 kündigte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl eine aktive Rolle Deutschlands an, auch im Bereich der UN-Friedenssicherung. Insgesamt sechs Mal, zuletzt 2019/20, war die Bundesrepublik Mitglied des Gremiums. Derzeit kandidiert Deutschland für eine weitere Mitgliedschaft 2027/28.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „50 Jahre Deutschland in den Vereinten Nationen – Initiativen, Kontinuitäten und Wandel deutscher UNO-Politik“ PDF, 4 MB, barrierefrei von Prof. Manuel Fröhlich (Universität Trier).
Multilateralismus als Leitlinie
Neben dem Sicherheitsrat ist die Generalversammlung wesentlich. Dort sind sämtliche UN-Mitgliedsstaaten vertreten und diskutieren in regelmäßigen Sitzungen über aktuelle Entwicklungen. Durch Abstimmungen können Resolutionen verabschiedet werden, die die Sichtweise der Weltgemeinschaft repräsentiert: So verurteilten etwa im Frühjahr 2023 141 von 193 Mitgliedsländern den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als völkerrechtswidrig und forderten Russland auf, sich zurückzuziehen.
Seit Beginn der UN-Mitgliedschaft hat sich Deutschland Schwerpunkthemen gesetzt: Durch den millionenfachen Mord des Holocaust sowie die deutsche Schuld an den beiden Weltkriegen sieht sich die Bundesrepublik in der klaren Verantwortung für eine friedliche Weltgemeinschaft. So ist der selbstgewählte Ansatz ein Multilateralismus, der möglichst alle UN-Mitgliedstaaten einbezieht, um gemeinsam zu agieren. Mit insgesamt mehr als 5,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 ist Deutschland zweitgrößter Geldgeber des UN-Systems.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 ermöglichte fortan mit der Zustimmung des Bundestags auch Auslandseinsätze der Bundeswehr. So ist Deutschland an zahlreichen UN-Missionen beteiligt, unter anderem im Kosovo oder Südsudan. Neben den Soldatinnen und Soldaten wird bei Missionen vor Ort zivile Unterstützungsarbeit geleistet.

Platz der bundesdeutschen Delegation im Plenaarsaal der UN.
Foto: Bundesregierung/Reineke
Reformbedarf der Vereinten Nationen
Das UN-System ist in der globalen Ordnung des 20. Jahrhunderts entstanden. Kräfteverhältnisse haben sich mittlerweile verändert. Länder, die heute außenpolitisch eine große Relevanz haben, werden zum Teil nicht ausreichend repräsentiert. Deutschland setzt sich daher für eine Reform der UN-Institutionen ein. So soll der Sicherheitsrat auch afrikanische Länder repräsentieren und Staaten mit erheblichen Beitragszahlungen sollen ebenso einen Sitz erhalten. Und Deutschland wird sich weiter aktiv in den Vereinten Nationen dafür einsetzen, die Welt friedlicher zu machen.
Meilensteine der UN im Überblick:
Im August 1941 legten US-Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill ihre Prinzipien und Vorstellungen für eine Nachkriegsordnung in der „Atlantik-Charta“ dar. Knapp zwei Monate nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde am 26. Juni 1945 die UN-Charta in San Francisco unterzeichnet. Am 24. Oktober 1945 trat die UN-Charta in Kraft, der Gründungsvertrag der Staatengemeinschaft.
Bereits 1952 erhielt die Bundesrepublik den Status eines Beobachters bei den Vereinten Nationen, war damit schon enger an die Gemeinschaft gebunden. Am 18. September 1973 traten die Bundesrepublik Deutschland und die damalige Deutsche Demokratische Republik dem Staatenbündnis bei. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 endete die Doppelmitgliedschaft Deutschlands – die Bundesrepublik wurde als vereinigtes Land Mitglied.