Neue Gesetze und Änderungen
Ab Oktober 2024 gibt es einige neue Gesetze.
Es gibt neue Gesetze
für Leistungen von der Pflege-Versicherung.
Und es gibt neue Gesetze im Bereich Gesundheits-Vorsorge.
In diesem Text erfahren Sie,
was sich ab Oktober ändert.
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Neue Gesetze und Änderungen
Foto: Getty Images/iStockphoto/Karl-Hendrik Tittel
Änderungen bei der Begutachtung für Leistungen
von der Pflege-Versicherung
Viele Menschen sind pflege-bedürftig.
Diese Menschen können Leistungen von der Pflege-Versicherung bekommen.
Das ist zum Beispiel Pflege-Geld.
Dafür muss der Medizinische Dienst eine Begutachtung machen.
Ohne die Begutachtung gibt es keine Leistungen
von der Pflege-Versicherung.
Bei der Begutachtung prüft der Medizinische Dienst:
- Ob Sie wirklich pflege-bedürftig sind.
- Wie viel Pflege Sie brauchen.
Bisher kam der Medizinische Dienst
zu Ihnen nach Hause.
Jetzt geht die Begutachtung auch mit einem Video-Anruf.
Das ist seit dem 26. September 2024 möglich.
So bekommen Sie schneller einen Termin für die Begutachtung.
Dann bekommen Sie auch schneller Leistungen
von der Pflege-Versicherung.
Beim Video-Anruf spricht ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
vom Medizinischen Dienst mit Ihnen.
Oder mit einem Familien-Mitglied von Ihnen.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin stellt viele Fragen.
Nach der Begutachtung entscheidet er oder sie,
ob Sie Leistungen von der Pflege-Versicherung bekommen.
Die Begutachtung über Video-Anruf geht nur in manchen Fällen.
Zum Beispiel:
- Es gab schon einmal eine Begutachtung.
Aber jetzt brauchen Sie mehr Pflege. - Es gab schon einmal eine Begutachtung.
Aber das Pflege-Geld war nur für eine bestimmte Zeit.
Der Medizinische Dienst überprüft dann,
ob Sie immer noch Pflege brauchen.
In anderen Fällen kommt der Medizinische Dienst
zu Ihnen nach Hause.
Kranken-Kassen bezahlen Vorsorge gegen RS-Virus
Das RS-Virus nennt man auch RSV.
Das RS-Virus löst eine Krankheit aus.
Bei der Krankheit hat man zum Beispiel starken Husten.
Für Babys kann das RS-Virus sehr gefährlich sein.
Viele Babys müssen deshalb ins Krankenhaus.
Manche Babys sterben am RS-Virus.
Deshalb können Babys ein Medikament zur Vorsorge bekommen.
Das Medikament ist so ähnlich wie eine Impfung.
Das Medikament sorgt dafür,
dass die Babys nicht so schwer krank werden.
Oder dass sie die Krankheit nicht bekommen.
Seit dem 14. September 2024 bezahlen
die gesetzlichen Kranken-Kassen das Medikament.
So können mehr Babys das Medikament zur Vorsorge bekommen.
Das hilft dabei,
dass weniger Babys wegen dem RS-Virus ins Krankenhaus müssen.
Und es hilft dabei,
dass weniger Babys am RS-Virus sterben.
Die Bundesregierung informiert monatlich:
Was gibt es für neue Gesetze?
Welche Änderungen gibt es in den Gesetzen?
Hier kommen Sie zu einer Übersicht.