Neue Gesetze
Ab September 2024 gibt es einige neue Gesetze.
Es gibt neue Gesetze
für den Straßen-Verkehr.
Und das Völker-Straf-Recht ändert sich.
In diesem Text erfahren Sie,
was sich ab September ändert.
Änderungen beim Völker-Straf-Recht
Das Völker-Straf-Recht gilt für Straf-Taten im Krieg.
In Deutschland gibt es das Völker-Straf-Recht seit über 20 Jahren.
In diesem Gesetz steht:
Deutschland darf Kriegs-Verbrecher bestrafen.
Egal, in welchem Land das Verbrechen war.
Egal, aus welchem Land der Täter oder die Täterin kommt.
Manche Sachen stehen aber noch nicht im Gesetz.
Zum Beispiel bestimmte Waffen.
Oder bestimmte Verbrechen.
Deshalb wird das Gesetz jetzt geändert.
Außerdem sollen Opfer bessere Rechte bekommen.
Weniger Schad-Stoffe im Straßen-Verkehr
Die Abgase von Autos bringen viele Schad-Stoffe in die Luft.
Das ist schlecht für die Umwelt.
Und schlecht für Menschen und Tiere.
Deshalb sollen weniger Schad-Stoffe in die Luft kommen.
Für die Abgase von Autos gibt es deshalb Regeln.
Die Regeln heißen Abgas-Norm.
Ab September 2024 gilt eine neue Abgas-Norm.
Die Abgas-Norm gilt aber nur für neue Autos.
Vielleicht wurde ein Auto schon vor September zugelassen.
Dann gilt die neue Abgas-Norm nicht.
Die Hersteller von Autos müssen sich auch an die Norm halten.
Sie müssen dafür sorgen,
dass die Autos weniger Abgas in die Luft bringen.
Cannabis im Straßen-Verkehr
Cannabis ist eine Droge.
Andere Namen für Cannabis sind zum Beispiel
Gras oder Marihuana.
Seit dem Jahr 2024 ist Cannabis in Deutschland legal.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen eine bestimmte Menge Cannabis besitzen.
Und sie dürfen Cannabis rauchen oder essen.
Seit dem 22. August 2024 gibt es auch eine Regel
für den Straßen-Verkehr.
Auto-Fahrer und Auto-Fahrerinnen dürfen
nur eine bestimmte Menge an Cannabis im Blut haben.
Diese Personen dürfen beim Auto-Fahren kein Cannabis im Blut haben:
- Personen, die jünger als 21 Jahre sind,
- Fahr-Anfänger und Fahr-Anfängerinnen.
Auch wenn sie älter als 21 Jahre sind.
Besonders gefährlich ist die Mischung aus Alkohol und Cannabis.
Deshalb gilt:
Wenn Sie Cannabis genommen haben und Alkohol getrunken haben,
dürfen Sie nicht Auto fahren.