Das Kabinett
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Bundes-Ministerinnen und -Ministern.
Zusammen bilden sie das Bundes-Kabinett.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef von dem Bundes-Kabinett.
Der Bundes-Kanzler ist Chef der Bundes-Regierung.
Man sagt auch: Er hat den Vorsitz.
Der Bundes-Kanzler bestimmt:
Wer wird Bundes-Ministerin und Bundes-Minister.
Und für welchen Aufgaben-Bereich.
Der Aufgaben-Bereich wird Ressort genannt.
Ein Ressort ist zum Beispiel:
Verkehr.
Der Bundes-Kanzler muss alle Ministerinnen und Minister erstmal dem Bundes-Präsidenten vorstellen.
Der Bundes-Präsident ernennt dann die einzelnen Ministerinnen und Minister.
Nur der Bundes-Präsident kann die Ministerinnen und Minister ernennen.
Und nur der Bundes-Präsident kann die Ministerinnen und Minister auch wieder entlassen.
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Kabinett-Bildung in einer Koalition
Bei einer Koalitions-Regierung muss sich der Bundes-Kanzler an die Koalitions-Vereinbarungen halten.
Die Verhandlungen über die Koalitions-Vereinbarungen sind meistens vor der Kabinett-Bildung.
In der Koalitions-Vereinbarungen steht das Regierungs-Programm.
Das wurde zwischen den Koalitions-Partnern abgestimmt.
Koalition bedeutet:
2 oder mehrere im Bundestag vertretene Parteien schließen sich zusammen.
Sie gehen ein Bündnis ein.
Gemeinsam bilden sie eine Koalition.
Die Bundes-Regierung ist dann eine Koalitions-Regierung.
Fast jeden Mittwoch tagt das Kabinett
Die Anzahl der Ministerinnen und Minister ist nicht fest.
Während der Amts-Zeit einer Bundes-Regierung können die Ministerien auch neu besetzt werden.
Das heißt dann:
Das Bundes-Kabinett wird umgebildet.
Das Bundes-Kabinett ist sehr wichtig.
Es trifft sich normalerweise jeden Mittwoch.
Zu einer Kabinetts-Sitzung.
Der Bundes-Kanzler leitet das Treffen.
Bei dem Treffen werden die Aufgaben der Regierung besprochen.
Das sind zum Beispiel:
- Neue Gesetze,
- Verordnungen,
- Aktions-Programme,
- Berichte
- und der Bundes-Haushalt.
Bundes-Haushalt bedeutet: Wie viel Geld kann die Regierung für die Aufgaben ausgeben.
Vielleicht kann der Bundes-Kanzler mal nicht teilnehmen.
Dann leitet seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter die Kabinetts-Sitzung.
Das Bundes-Kabinett kann Dinge entscheiden, wenn:
- der Bundes-Kanzler oder ein Stellvertreter beim Treffen ist.
- Mehr als die Hälfte der Ministerinnen und Minister beim Treffen sind.
Die Rolle der Ministerinnen oder Minister
Im Grund-Gesetz werden 3 wichtige Arbeitsweisen bestimmt:
- Das Kanzler-Prinzip,
- das Kollegial-Prinzip und das
- Ressort-Prinzip.
Darin wird geregelt, wie im Kabinett zusammen gearbeitet werden soll.
Das Kanzler-Prinzip:
Nach dem Grund-Gesetz (GG) bestimmt der Bundes-Kanzler die Richt-Linien der Regierungs-Politik.
Das bedeutet:
Der Bundes-Kanzler bestimmt, was die Bundes-Regierung tun soll.
Welche Aufgaben angegangen werden sollen.
Welche Probleme gelöst werden sollen.
Der Bundes-Kanzler leitet die Geschäfte von der Bundes-Regierung.
Wie das geschieht regelt die Geschäfts-Ordnung.
Die Geschäfts-Ordnung muss vom Bundes-Kabinett beschlossenen werden.
Das Kollegial-Prinzip:
Die Ministerinnen und Minister und der Bundes-Kanzler entscheiden gemeinsam.
Gibt es verschiedene Meinungen zu einem Thema muss der Bundes-Kanzler eine Einigung herbeiführen.
Das Kabinett muss mit einer Mehrheit entscheiden.
Das Ressort-Prinzip:
Jede Ministerin und jeder Minister hat einen eigenen Aufgaben-Bereich.
Das ist das Ministerium.
Der Bundes-Kanzler darf sich nicht einfach einmischen.
Aber jede Ministerin und jeder Minister muss etwas beachten.
Die Entscheidungen müssen zu den Richt-Linien von dem Bundes-Kanzler passen.
Ministerinnen und Minister können ihre Stellung im Kabinett stärker machen.
Zum Beispiel durch:
- gute eigene Leistung,
- gutem Umgang mit den Menschen im Land,
- geschicktem Umgang mit den Medien und Verbänden,
- Zuspruch im Parlament.