Erklärung zur Barriere-Freiheit

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Die Internet-Seite gehört zum 
Presse- und Informations-Amt von der Bundes-Regierung. 

Alle Internet-Seiten von Behörden sollen barriere-frei sein. 

Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.

Alle Menschen sollen die Internet-Seiten benutzen können. 
Das steht im Gesetz. 
Daran halten wir uns. 

Wie barriere-frei ist die Internet-Seite?

Fachleute haben die Barriere-Freiheit 
von dieser Internet-Seite geprüft. 
Die Prüfung war am 23. April 2024.

Die Prüfung hat gezeigt: 
Es gibt noch Barrieren auf der Internet-Seite.

Zum Beispiel: 

  • Auf der Internet-Seite gibt es Überschriften. 
    Manche Überschriften kann der Screen-Reader 
    nicht in der richtigen Reihenfolge vorlesen. 

    Screen-Reader sind Computer-Programme. 
    Man spricht es Skrien Rieder.
    Das ist Englisch und bedeutet: Bildschirm-Leser.
    Der Screen-Reader liest Texte vor. 
    Das ist für blinde Meschen besonders wichtig. 

  • Einige Grafiken haben noch keinen Alternativ-Text.
    Der Alternativ-Text beschreibt eine Grafik. 
    Der Screen-Reader liest den Alternativ-Text vor.

Das machen wir für die Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite soll barriere-frei werden. 
Wir arbeiten immer wieder an der Seite und
korrigieren die Fehler.
Diese Arbeiten brauchen Zeit.
Bis zum Ende vom Jahr 2026
soll die Internet-Seite barriere-frei sein.

Wir machen die Erklärung immer wieder neu

Wir haben die Erklärung am 30. Januar 2026
zum letzten Mal geändert.

Sie können uns Probleme melden

Sie haben ein Problem mit der Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite?
Dann sagen Sie uns das gerne. 

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie unten auf der Internet-Seite
auf das Feld: Barriere melden.

Es öffnet sich ein Formular.
In das Formular schreiben Sie:

  • Ihre Nachricht an uns: Welche Barrieren haben Sie gefunden?
  • Ihren Namen
  • Ihre E-Mail-Adresse

Sie können uns auch anrufen
Das ist die Telefon-Nummer: 
030 18 27 20 

Oder Sie schreiben uns einen Brief
Die Adresse ist: 
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 
Referat Infrastruktur Web/Barrierefreiheit 
Dorotheenstraße 84 
10117 Berlin 

Hilfe von der Schlichtungs-Stelle

Sie haben eine Barriere gemeldet?
Und Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle
von der Bundes-Regierung beschweren.

Schlichtung bedeutet: 
Einen Streit beenden. 
Die Menschen sollen sich vertragen. 
Manchmal schaffen die Menschen das nicht allein. 
Dann brauchen sie Hilfe von anderen Personen. 
Zum Beispiel von einer Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei der Suche nach einer guten Lösung.
Mit der Lösung sollen alle zufrieden sein.

Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Rechts-Anwalt.

Wie funktioniert eine Schlichtung?

Sie müssen bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen.
Den Antrag gibt es auch in LeichterSprache.
In den Antrag schreiben Sie:
Darüber möchte ich mich beschweren.
Zum Beispiel:
Das Formular ist zu schwierig.

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle 
finden Sie mehr Informationen. 
Die Informationen gibt es auch in Leichter Sprache.

Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
in Leichter Sprache:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Dort steht zum Beispiel: 
So funktioniert ein Schlichtungs-Verfahren. 
So stellen Sie einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren. 

Kontakt zur Schlichtungs-Stelle 

E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Telefon-Nummer::
030  18 52 72 80 5

Adresse für Briefe:
Schlichtungs-Stelle BGG
bei dem Behinderten-Beauftragen
der Bundes-Regierung
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Adresse für Besuche:
Schlichtungs-Stelle BGG
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin